Krankengeldanspruch

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Sam
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Krankengeldanspruch

Beitrag von Sam » 01.10.2012, 12:53

Hallo ,

ich hab da mal eine Frage :


Ich war ab 5.1.2011 - 2.6.2012 Krank, danach Wiedereingliederung bis 23.6,2012 , dann normal gearbeitet bis 10.9.2012 und ab 11.9.2012 krank wegen zweier verschiedener Krankheiten wobei die letztere eine Nachfolge Krankheit von der ersten ( 5.1,2011 - 2.6.2012 ) ist.

Zahlt die Krankenkasse nach den 6 Wochen ganz normal Krankengeld , oder habe ich da keinen Anspruch mehr..... ????


Gruß Sam

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.10.2012, 13:27

Hallo,
wenn auf der Erstmrldung die Diagnos der Vorerkrankung aufgeführt ist, dann zahlt die Kasse grundsätzlich sofort (Tag nach ärztlicher Feststellung) erneut Krankengeld - der Arbeitgeber muss da keine sechs Wochen zahlen, schlecht für dich und für die Kasse, gut für den Arbeitgeber.
Gruss
Czauderna

Sam
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Beitrag von Sam » 01.10.2012, 13:32

Hallo ,

erst mal danke ... das heisst also : die Krankenkasse zahlt auf jeden Fall, egal wie lange ich zwischen den Krankheiten gearbeitet habe... ???

Gruß Sam

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.10.2012, 13:59

Sam hat geschrieben:Hallo ,

erst mal danke ... das heisst also : die Krankenkasse zahlt auf jeden Fall, egal wie lange ich zwischen den Krankheiten gearbeitet habe... ???

Gruß Sam
Hallo,
nein, nur wenn zwischen dem Ende der letzten AU. und dem Beginn der neuen AU. weniger als sechs Monate liegen, nur dann muss der Arbeitgeber grundsätzlich nicht erneut sechs Wochen zahlen, es gibt allerdings noch eine andere Fristenberechnung wonach auch dann erneut ein Entgeltfortzahlungsanspruch in Frage käme, aber, die trifft bei dir (noch) nicht zu.
Gruss
Czauderna

Targot
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Beitrag von Targot » 01.10.2012, 14:03

Hallo Sam,

so wie in deinem Fall skizziert zahlt tatsächlich sofort - wie von Czauderna aufgezeigt - die Kasse, jedoch nicht wirklich lange. Denn wenn deine Daten stimmen, dann ist dein Krankengeldhöchstanspruch bereits beinahe erreicht (1,5 Jahre, bzw. 78 Wochen) Wenn ich das bei dir mal so überschlage erhältst du nur noch für wenige Tage Krankengeld.

Sam
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Beitrag von Sam » 01.10.2012, 14:10

Hallo ,


die 78 Wochen sind sowieso schon um , war auch kurz in der Aussteuerung......... aber ab wann zahlt denn die Krankenkasse wieder..

Bin im Moment seit knapp 4 Wochen wieder krank und bekomme zur Zeit noch Geld vom Arbeitgeber...

Gruß Sam

Targot
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Beitrag von Targot » 01.10.2012, 14:15

Hallo Sam,

deine Frage ist relative schwierig ohne nähere Angaben zu beantworten.

Die Kasse zahlt 78 Wochen Krankengeld wegen ein und der selben Erkrankung in einem Zeitraum von drei Jahren, gerechnet in einer starren Abfolge von 3Jahres-Blockfristen seit erstmaligem Auftritt der Erkrankung. vSovie zur Theorie.

Da du bereits aber schon einmal in der Aussteuerung warst und Zeiten, in denen das Krankengeld ruht (z. B. wie derzeit deine Lohnfortzahlung) ebenfalls auf die Höchstanspruchsdauer angerechnet werden, kannst du beinahe mit Sicherheit davon ausgehen, das du nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung keinen Anspruch mehr auf Krankengeld hast!!

PS: Eigendlich reicht es zur Beantwortung von Fragestellungen in diesem Forum absolut aus, die Fragestellung einmal zu formulieren. Doppelt- oder wie in deinem Fall dreifachgemoppelt hält deswegen noch nix besser :-)

Sam
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Beitrag von Sam » 01.10.2012, 14:37

Hallo ,

die doppelt gemoppelten liegen an der Unerfahrenheit mit Foren bzw. überhaupt mit Internet......

Welche nähere Angaben bräuchte es denn , um etwas Gewissheit zu haben... ???

KKbine
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Beitrag von KKbine » 02.10.2012, 16:04

Hallo!

Ab dem 05.01.2012 entsteht eine neue 12- Monatsfrist, sodass der AG erstmal 6 Wochen zahlen muss. Dieser Zeitraum wird aber auf den Höchstanspruch für das KG angerechnet.

Wenn ich richtig gerechnet habe ( hängt vom ärztlichen Feststellungstag ab), hast du 508 Tage Kg (inkl. Entgeltfortzahlung) bezogen, Restanspruch noch 38 Tage.

Wenn du tats. ausgesteuert wurdest, lägen noch weitere Vorerkrankungszeiten vor, sodass man natürlich nicht so konkret errechnen kann, wann ein neuer Anspruch beginnt. Wichtig wäre, wann deine konkrete Blockfrist beginnt.

AG zahlt für 42 Tage ab dem 11.09.12 bis 22.10.12 Entgelt, danach gibt es von der KK nichts mehr.

Gruß, die Bine

Sam
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Beitrag von Sam » 02.10.2012, 20:27

Hallo ,

vielen Dank Bine, das heißt also nach den 6 Wochen Krankengeld habe ich keinen Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse.

Woher beziehe ich dann überhaupt Geld... ????? und wie lange muß ich denn zwischen zwei Krankheiten gearbeitet haben, um wieder von der Krankenkasse Krankengeld zu bekommen.


Gruß Sam

Nadenn
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Beitrag von Nadenn » 03.10.2012, 18:13

Hallo Sam,

Sie sollten sich bei der Arbeitsagentur nach einer weiteren wirtschaftlichen Absicherung im Anschluss an die Krankengeldzahlung erkundigen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Können Sie es denn beeinflussen oder selbst einschätzen, wann Sie wieder arbeitsfähig und dann wieder arbeitsunfähig sind?

Sam
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Beitrag von Sam » 03.10.2012, 20:57

Hallo Nadenn,

wegen der zweiten Frage : natürlich kann ich es nicht beeinflussen, ich müßte halt nur mal wissen wenn ich nach 78 Wochen Krankenkassengeldbezug, dann 3 Monaten Arbeit (nicht ganz), wieder Krankenkassengeld bekomme oder nicht... ?? So ist es in meinem Fall im Moment

Vielleicht weiß ja jemand wie lange man zwischen zwei Krankheiten arbeiten muß , um ganz normal (nach 6wöchigem Arbeitgeber Krankengeld) wieder Krankenkassengeld bekommt.

Gruß Sam

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.10.2012, 21:06

Hallo,

was steht denn in deinem Bescheid über das Leistungende für ein 3-Jahreszeitraum?
Das Datum dürfte nicht identisch mit dem Leistungsende sein.
Gruss
Czauderna

Sam
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Beitrag von Sam » 04.10.2012, 10:06

Hallo,

in meinem Bescheid von der Krankenkasse war ursprünglich , wie schon geschrieben der 2.6.2012das Leistungsende aber nichts von einem 3-Jahreszeitraum.
Was ist ein 3-Jahreszeitraum... ??

Gruß Sam

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