Kann man bei Arbeitgeberwechsel sofort die GKV wechseln oder muss man die zwei Monate Kündigungsfrist einhalten ?
Hat man sofort Anspruch auf Krankengeld nach dem Wechsel ?
krankengeld und kassenwechsel
Moderator: Czauderna
Re: krankengeld und kassenwechsel
Grussfranzpeter hat geschrieben: ↑21.06.2020, 10:14Kann man bei Arbeitgeberwechsel sofort die GKV wechseln oder muss man die zwei Monate Kündigungsfrist einhalten ?
Ich meine, wenn es keine Bindungsfrist (mehr) gibt, dann ist der sofortige Wechsel möglich, denn es heißt, dass die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger endet, wenn sie innerhalb von 14 Tagen einen anderweitigen Krankenversicherungsschutz nachweisen können.
Hat man sofort Anspruch auf Krankengeld nach dem Wechsel ?
theoretisch kann man sogar während des Krankengeldbezugs die Kasse wechseln, praktisch macht das allerdings keinen so rechten Sinn und kann nur zu (vermeidbaren) Schwierigkeiten führen.
Grundsätzlich gilt - Leistungsanspruch besteht vom 1. Tag der Mitgliedschaft an, das gilt auch für Krankengeld
Czauderna
Re: krankengeld und kassenwechsel
Hallo
also wie bereit erwähnt wurde kann man die Kasse jederzeit wechseln.
Man sollte nur innerhalb der nächsten Tage einen anderen Kassenschutz vorweisen können.
Liebe Grüße
also wie bereit erwähnt wurde kann man die Kasse jederzeit wechseln.
Man sollte nur innerhalb der nächsten Tage einen anderen Kassenschutz vorweisen können.
Liebe Grüße
Re: krankengeld und kassenwechsel
So pauschal kann man das nicht sagen, vielmehr ist auch die Bindungsfrist zu beachten. Und diese ist seit dem Urteil des BSG schwieriger zu bestimmen: https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... 6.2019.pdfGesundLeben hat geschrieben: ↑08.09.2020, 10:21also wie bereit erwähnt wurde kann man die Kasse jederzeit wechseln.
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Re: krankengeld und kassenwechsel
Es ist nur einen weiteren Kassenschutz nach deine Abmeldung von deiner Krankenkasse erforderlich und das sollte im Rahmen von einer Woche passieren. Ansonsten kann man immer die Krankenkasse wechseln
Re: krankengeld und kassenwechsel
Das stimmt nicht.interessiert20 hat geschrieben: ↑08.10.2020, 14:44Es ist nur einen weiteren Kassenschutz nach deine Abmeldung von deiner Krankenkasse erforderlich und das sollte im Rahmen von einer Woche passieren. Ansonsten kann man immer die Krankenkasse wechseln