Wie ist das eigentlich mit dem Krankengeldanspruch bei der GKV, wenn man nach längerer Arbeitslosigkeit einen neuen Job angenommen hat.
Mal angenommen man fängt zum 1.9. den Job an, hat man dann ab dem ersten Tag den Krankengeldanspruch, oder gibt es da eine Art Wartezeit ?
Krankengeld
Moderator: Czauderna
Re: Krankengeld
Hallo,GKVfan hat geschrieben: ↑10.08.2022, 20:39Wie ist das eigentlich mit dem Krankengeldanspruch bei der GKV, wenn man nach längerer Arbeitslosigkeit einen neuen Job angenommen hat.
Mal angenommen man fängt zum 1.9. den Job an, hat man dann ab dem ersten Tag den Krankengeldanspruch, oder gibt es da eine Art Wartezeit ?
kommt darauf an. wenn wir mal annehmen, dass es vor Beginn der neuen Tätigkeit noch kein Leistungsanspruchsende gegeben hat, dann besteht ab dem 1Tag der neuen Beschäftigung als pflichtversicherter Arbeitnehmer und ggf. auch als freiwillig versicherter Arbeitnehmer Krankengeldanspruch. Innerhalb der ersten 28 Tage übernimmt dann die Krankenkasse die Krankengeldzahlung und dann kommt der Arbeitgeber mit der Entgeltfortzahlung.
Wartezeiten gibt es da nicht.
gruss
Czauderna