Krankengeld

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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blitz.128
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Krankengeld

Beitrag von blitz.128 » 29.05.2007, 13:37

Hallo.
Ich bin aufgrund eines Bandscheibenvorfalls schon länger krankgeschrieben und werde jetzt wohl Krankengeld bekommen.

Da ich mir diese finanzielle Einbuße nicht leisten kann würde ich gerne wissen ab wann mein Arbeitgeber wieder das Gehalt zahlen muss?
Sofort wenn ich wieder arbeite oder gibt es da bestimmte Fristen oder hängt das nur mit der Krankschreibung (Erstbescheinigung/Folgebescheinigung zusammen)?
Vielleicht könnt Ihr mir da helfen

Danke

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 29.05.2007, 21:22

HAllo,

wenn Du wieder arbeiten gehst: Dann gibts wieder volle Kohle. Wirst Du innerhalb der nächsten 6 Monate wieder wegen dem Rücken krank: Sofort Krankengeld bzw. ab Tag nach ärztlicher Feststellung.

Krankengeld ist ungefähr 70 % des letzten Nettos. Wenns deutlich mehr wäre, würden viele wohl nicht mehr arbeiten gehen *g

LG, Fee

blitz.128
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Beitrag von blitz.128 » 30.05.2007, 19:56

Hallo und danke der Antwort.
Sind das nicht 70 % des Bruttogehalts????

Das mit den 6 Monaten finde ich sehr schräg. Wie ist denn sowas zu rechtfertigen???

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
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Beitrag von Krankenkassenfee » 30.05.2007, 20:18

Hallo,
offiziell beträgt das Krankengeld 70 % des letztes (regelmäßigen) Bruttos, aber nicht mehr als 90 % des Netto. Bei der Rechnung erhältst Du den Betrag Deines Brutto-Krankengeldes. Jetzt gehen hälftig noch Beiträge zur Renten,- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung runter. Letztendlich kommst Du bei 70 % in etwa an.

Und ja, das mit den 6 Monaten ist korrekt. Die Entgeltforzahlung richtet sich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EFZG. Da gibt es noch eine 12-Monatsfrist, aber die hier zu erklären wäre zu kompliziert.

Es ist nun mal keine Vollkaskoversicherung.

LG, Fee

ramirez93
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Beitrag von ramirez93 » 30.05.2007, 20:18

Hallo!

Es sind 70% vom Brutto, oder 90% vom Netto, je nachdem, was weniger ist. Es geht maximal von der Beitragsbemessungsgrenze aus.

Greetz,
ramirez

blitz.128
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Beitrag von blitz.128 » 30.05.2007, 23:36

gibt es denn bei so etwas eine mindest untergrenze????
das schlimme ist, das mein gehalt so niedrig ist, das ich durch diese finanzielle einschränkung abzüglich von miete und versicherungen kaum noch was übrig ist.
wenn ich daran denke das ich evtl operiert werde und danach zur reha soll, weiss ich bei den zuzahlungen gar nicht mehr was ich machen soll

Gast

Beitrag von Gast » 03.06.2007, 11:47

vielleicht hast du ja Anspruch auf unterstützendes Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ? einfach mal beim Amt fragen oder direkt nen Antrag stellen...

Gast

Beitrag von Gast » 03.06.2007, 11:49

vielleicht hast du ja Anspruch auf unterstützendes Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ? einfach mal beim Amt fragen oder direkt nen Antrag stellen...

Defender70
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Beitrag von Defender70 » 21.06.2007, 15:46

Vielleicht gibt es aber auch die Möglichkeit keine Zuzahlung zum Krankenhaus und der Reha leisten zu müssen, weil das "Jahressoll" von 2% bei nicht chronsich kranken bereits erfüllt oder überschritten wurde...

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