Krankengeld
Moderator: Czauderna
Krankengeld
Hallo.
Ich bin aufgrund eines Bandscheibenvorfalls schon länger krankgeschrieben und werde jetzt wohl Krankengeld bekommen.
Da ich mir diese finanzielle Einbuße nicht leisten kann würde ich gerne wissen ab wann mein Arbeitgeber wieder das Gehalt zahlen muss?
Sofort wenn ich wieder arbeite oder gibt es da bestimmte Fristen oder hängt das nur mit der Krankschreibung (Erstbescheinigung/Folgebescheinigung zusammen)?
Vielleicht könnt Ihr mir da helfen
Danke
Ich bin aufgrund eines Bandscheibenvorfalls schon länger krankgeschrieben und werde jetzt wohl Krankengeld bekommen.
Da ich mir diese finanzielle Einbuße nicht leisten kann würde ich gerne wissen ab wann mein Arbeitgeber wieder das Gehalt zahlen muss?
Sofort wenn ich wieder arbeite oder gibt es da bestimmte Fristen oder hängt das nur mit der Krankschreibung (Erstbescheinigung/Folgebescheinigung zusammen)?
Vielleicht könnt Ihr mir da helfen
Danke
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
HAllo,
wenn Du wieder arbeiten gehst: Dann gibts wieder volle Kohle. Wirst Du innerhalb der nächsten 6 Monate wieder wegen dem Rücken krank: Sofort Krankengeld bzw. ab Tag nach ärztlicher Feststellung.
Krankengeld ist ungefähr 70 % des letzten Nettos. Wenns deutlich mehr wäre, würden viele wohl nicht mehr arbeiten gehen *g
LG, Fee
wenn Du wieder arbeiten gehst: Dann gibts wieder volle Kohle. Wirst Du innerhalb der nächsten 6 Monate wieder wegen dem Rücken krank: Sofort Krankengeld bzw. ab Tag nach ärztlicher Feststellung.
Krankengeld ist ungefähr 70 % des letzten Nettos. Wenns deutlich mehr wäre, würden viele wohl nicht mehr arbeiten gehen *g
LG, Fee
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
offiziell beträgt das Krankengeld 70 % des letztes (regelmäßigen) Bruttos, aber nicht mehr als 90 % des Netto. Bei der Rechnung erhältst Du den Betrag Deines Brutto-Krankengeldes. Jetzt gehen hälftig noch Beiträge zur Renten,- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung runter. Letztendlich kommst Du bei 70 % in etwa an.
Und ja, das mit den 6 Monaten ist korrekt. Die Entgeltforzahlung richtet sich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EFZG. Da gibt es noch eine 12-Monatsfrist, aber die hier zu erklären wäre zu kompliziert.
Es ist nun mal keine Vollkaskoversicherung.
LG, Fee
offiziell beträgt das Krankengeld 70 % des letztes (regelmäßigen) Bruttos, aber nicht mehr als 90 % des Netto. Bei der Rechnung erhältst Du den Betrag Deines Brutto-Krankengeldes. Jetzt gehen hälftig noch Beiträge zur Renten,- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung runter. Letztendlich kommst Du bei 70 % in etwa an.
Und ja, das mit den 6 Monaten ist korrekt. Die Entgeltforzahlung richtet sich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EFZG. Da gibt es noch eine 12-Monatsfrist, aber die hier zu erklären wäre zu kompliziert.
Es ist nun mal keine Vollkaskoversicherung.
LG, Fee
gibt es denn bei so etwas eine mindest untergrenze????
das schlimme ist, das mein gehalt so niedrig ist, das ich durch diese finanzielle einschränkung abzüglich von miete und versicherungen kaum noch was übrig ist.
wenn ich daran denke das ich evtl operiert werde und danach zur reha soll, weiss ich bei den zuzahlungen gar nicht mehr was ich machen soll
das schlimme ist, das mein gehalt so niedrig ist, das ich durch diese finanzielle einschränkung abzüglich von miete und versicherungen kaum noch was übrig ist.
wenn ich daran denke das ich evtl operiert werde und danach zur reha soll, weiss ich bei den zuzahlungen gar nicht mehr was ich machen soll
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- Registriert: 13.06.2007, 13:04