Hallo
Ich erhalte seit 10.04.2015 nach sechswöchiger Krankheit ( Tumor) Krankengeld. Da ich nun erst 2 Chemotherapien erhalten habe und noch weitere Folgen wird sich daran auch nicht viel aendern . Nun möchte mich
meine Krankenkasse aber schon in die Erwerbsminderungsrente schicken.
Ich bin 58 und hätte dadurch erhebliche finanzielle Verluste. Hat ein Einspruch wert und wie verfährt man in einem solchen Fall am besten?
Wäre für eine hilfreiche Antwort dankbar.
Krankengeld statt Erwebsminderungsrente
Moderator: Czauderna
Re: Krankengeld statt Erwebsminderungsrente
Hallo,BPU hat geschrieben:Hallo
Ich erhalte seit 10.04.2015 nach sechswöchiger Krankheit ( Tumor) Krankengeld. Da ich nun erst 2 Chemotherapien erhalten habe und noch weitere Folgen wird sich daran auch nicht viel aendern . Nun möchte mich
meine Krankenkasse aber schon in die Erwerbsminderungsrente schicken.
Ich bin 58 und hätte dadurch erhebliche finanzielle Verluste. Hat ein Einspruch wert und wie verfährt man in einem solchen Fall am besten?
Wäre für eine hilfreiche Antwort dankbar.
deine Kasse kann dich nicht in Rente schicken - sie kann allenfalls versuchen dass du dem Wunsch der Kasse folgst - wie hat sie das probiert ?.
Gruss
Czauderna
Tja, jenes versuchen einige Kassen immer wieder. Dies geht in der Praxis soweit, dass die Kasse anbietet bei der Ausfüllung des Rentenantrages behilflich zu sein. Einige denken dann, och was ein lieber Kassenmitarbeiter.
Leider fehlt es hier an einer Rechtsgrundlage (Aufforderung Rentenantrag).
Die Kasse kann Dich lediglich innerhalb einer 10-Wochenfrist auffordern einen Reha-Antrag zu stellen, mehr nicht! Allerdings kann dieser Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden.
Wenn dieser Reha-Antrag in einem Rentenantrag umgedeutet wird; dann muss die Kasse kein Krankengeld mehr löhnen.
Leider fehlt es hier an einer Rechtsgrundlage (Aufforderung Rentenantrag).
Die Kasse kann Dich lediglich innerhalb einer 10-Wochenfrist auffordern einen Reha-Antrag zu stellen, mehr nicht! Allerdings kann dieser Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden.
Wenn dieser Reha-Antrag in einem Rentenantrag umgedeutet wird; dann muss die Kasse kein Krankengeld mehr löhnen.