Krankengeld nach Eigenkündigung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Ria999
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Krankengeld nach Eigenkündigung

Beitrag von Ria999 » 20.09.2024, 07:38

Guten Morgen
Meine Frage:
Wenn man sein Arbeitsverhältnis mit 6 monatiger Kündigungsfrist selbst kündigt, vor und bis über das Beschäftigungsende jedoch krank wird , hat man dann ab Beschäftigungsende weiterhin Anspruch auf Weiterzahlung des Krankengeldes ?
Danke im voraus für Antworten

Czauderna
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Re: Krankengeld nach Eigenkündigung

Beitrag von Czauderna » 20.09.2024, 08:38

Hallo und willkommen im Forum
So, wie geschildert lautet die Antwort "ja", allerdings muss man damit rechnen, je nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit, dass die Krankenkasse diese Arbeitsunfähigkeit vom Medizinischen Dienst überprüfen lässt.
Beispiel :

1. Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Arbeitnehmer/in am 15.03.2024 zum 15.09.2024
Beginn der Arbeitsunfähigkeit am 01.07.2024 - Ablauf der Entgeltfortzahlung am 11.08.2024.
Krankengeldzahlung ab dem 12.08. für die Dauer der ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit über den 15.09.2024 hinaus.
Das wäre aus meiner Sicht ein ganz normaler Fall.
2. Beginn der Arbeitsunfähigkeit am 01.09.2024 - Ablauf der Entgeltfortzahlung am 15.09.2024
Krankengeldzahlung ab dem 16.09.2024.
Es gibt Krankenkassen, die bereits hier eine Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit veranlassen - kommt eben auf die internen Anweisungen dazu an.
3. Arbeitsunfähigkeit beginnt am 13.09.2024
Ablauf Entgeltfortzahlung am 15.09. Krankengeldzahlung ab 16.09.2024
Die Wahrscheinlichkeit der Überprüfung durch die Krankenkasse ist sehr hoch, meiner Erfahrung nach.
Gruss
Czauderna

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