Hallo,
ich habe 2 Fragen:
Aus welchem Betrag berechnet sich das Krankengeld bei einem Selbstständigen. Ist dies derselbe Betrag aus dem auch der monatliche Beitrag berechnet wird also 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens, welches der Beitragsberechnung für die freiwillige Mitgliedschaft zu Grunde liegt?
Zum anderen möchte ich wissen ob der Anspruch auf Krankengeld verfällt wenn das Gewerbe wegen der Krankheit abgemeldet werden muss.
Krankengeld eins Selbstständigen
Moderator: Czauderna
Re: Krankengeld eins Selbstständigen
Grusswolfi160276 hat geschrieben:Hallo,
ich habe 2 Fragen:
Aus welchem Betrag berechnet sich das Krankengeld bei einem Selbstständigen. Ist dies derselbe Betrag aus dem auch der monatliche Beitrag berechnet wird also 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens, welches der Beitragsberechnung für die freiwillige Mitgliedschaft zu Grunde liegt?
ja, aber die Betonung liegt auf "Arbeitseinkommen", andere, beitragspflichtige Einkommen zählen da nicht.
Zum anderen möchte ich wissen ob der Anspruch auf Krankengeld verfällt wenn das Gewerbe wegen der Krankheit abgemeldet werden muss.
Meines Wissens nach ist immer das Versicherungsverhältnis maßgebend, welches zum Beginn der AU Bestand hatte, d.h. in diesem Fall, auch wenn das Gewerbe während des Krankengeldbezugs aufgegeben wird, dürfte meiner Meinung nach die Krankengeldzahlung nicht beendet werden.
Czauderna