Krankengeld - Befreiung von Zuzahlungen - Chronisch krank
Moderator: Czauderna
Krankengeld - Befreiung von Zuzahlungen - Chronisch krank
Hallo,
trotz intensiver Suche im Netz und im Forum konnte ich diese Fragen nicht beantworten.
Ich, chronisch Kranker (Hirntumor im Feb. enfernt, seit 05.01.09 krank) habe einen GDB von 80%.
Ich bekomme 750€ monatlich Krankengeld (9000/Jahr).
Habe im Jahr 2009 750,36€ an Zuzahlungen geleistet.
Jetzt sagt meine Krankenkasse dass ich im 1. Jahr nicht als chronisch Krank zu behandeln bin, warum auch immer. D.h. 2% Zuzahlungspflicht anstatt 1%.
Und ausserdem sagt meine Versicherung (AOK), dass nicht 750€ zur Berechnung der Zuzahlungsgrenze genommen wird, sondern ein fiktiver Arbeitslohn. D.h. plötzlich werden aus den 9000€ jährlich Krankengeld 12500 jährlicher fiktiver Lohn.
Dürfen die das....stimmt das? *Kopdschüttel*
Bin für jede Hilfe dankbar!
grüße
Flo
trotz intensiver Suche im Netz und im Forum konnte ich diese Fragen nicht beantworten.
Ich, chronisch Kranker (Hirntumor im Feb. enfernt, seit 05.01.09 krank) habe einen GDB von 80%.
Ich bekomme 750€ monatlich Krankengeld (9000/Jahr).
Habe im Jahr 2009 750,36€ an Zuzahlungen geleistet.
Jetzt sagt meine Krankenkasse dass ich im 1. Jahr nicht als chronisch Krank zu behandeln bin, warum auch immer. D.h. 2% Zuzahlungspflicht anstatt 1%.
Und ausserdem sagt meine Versicherung (AOK), dass nicht 750€ zur Berechnung der Zuzahlungsgrenze genommen wird, sondern ein fiktiver Arbeitslohn. D.h. plötzlich werden aus den 9000€ jährlich Krankengeld 12500 jährlicher fiktiver Lohn.
Dürfen die das....stimmt das? *Kopdschüttel*
Bin für jede Hilfe dankbar!
grüße
Flo
Ahllo,
wer chronisch krank ist bestätigt letzendlich der Arzt auf einem entsprechenden Formular welches in der Ausführung für alle Kassen gleich ist. Zu den anrechnebaren Einkommensbeträgen gehört für die Zeit, in denen Krankengeld bezogen wurde die Höhe des Brutto-Krankengeldes und nicht irgend ein fiktives Arbeitsentgelt.
Dies sollte vocheinmal mit der Kasse abgeklärt werden.
Gruß
Czauderna
wer chronisch krank ist bestätigt letzendlich der Arzt auf einem entsprechenden Formular welches in der Ausführung für alle Kassen gleich ist. Zu den anrechnebaren Einkommensbeträgen gehört für die Zeit, in denen Krankengeld bezogen wurde die Höhe des Brutto-Krankengeldes und nicht irgend ein fiktives Arbeitsentgelt.
Dies sollte vocheinmal mit der Kasse abgeklärt werden.
Gruß
Czauderna
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Eine schwere chronische Erkrankung im Sinne des § 62 SGB V liegt u. a. vor, wenn ein GdB von mindestens 60 % vorliegt und eine Dauerbehandlung bescheinigt wird. Eine Dauerbehandlung liegt vor, wenn der Versicherte mindestens ein Jahr lang vor Ausstellen der Bescheinigung jeweils wenigstens einmal im Quartal wegen derselben Krankheit in ärztlicher Behandlung war. Die Krankheit muss diejenige sein, wegen der der GdB festgestellt wurde.
Beispiel:
GdB 80 % wegen Hirntumor -> 1. Voraussetzung erfüllt
Dauerbehandlung: Wenn du vor Ausstellen der Bescheinigung mindestens einmal im Quartal wegen des Tumors in ärztlicher Behandlung warst.
Was spitzfindig gesehen bedeutet, dass du die Bescheinigung nur spät genug nach deinen Arztbesuchen ausstellen lassen musst . Leistungsansprüche verjähren erst nach 4 Jahren.
Die Berechnung des fiktiven Arbeitslohnes ist nicht rechtens. Es gibt ein Urteil, dass auch bei ALG keine Berechnung des fiktiven Bruttos erfolgen darf. Falls die AOK darauf besteht, melde dich nochmal, dann suche ich das Urteil raus.
Beispiel:
GdB 80 % wegen Hirntumor -> 1. Voraussetzung erfüllt
Dauerbehandlung: Wenn du vor Ausstellen der Bescheinigung mindestens einmal im Quartal wegen des Tumors in ärztlicher Behandlung warst.
Was spitzfindig gesehen bedeutet, dass du die Bescheinigung nur spät genug nach deinen Arztbesuchen ausstellen lassen musst . Leistungsansprüche verjähren erst nach 4 Jahren.
Die Berechnung des fiktiven Arbeitslohnes ist nicht rechtens. Es gibt ein Urteil, dass auch bei ALG keine Berechnung des fiktiven Bruttos erfolgen darf. Falls die AOK darauf besteht, melde dich nochmal, dann suche ich das Urteil raus.
Re: Krankengeld - Befreiung von Zuzahlungen - Chronisch kran
Erst mal bitte sie schriftlich, dir das (mit Begründung) SCHRIFTLICH zu geben! Gegen mündliche Aussagen kannst du wenig unternehmen; denn im Zweifelsfall hast du immer was falsch verstanden oder (mündlich) nicht angefordert...allgaeu hat geschrieben:Jetzt sagt meine Krankenkasse dass ich im 1. Jahr nicht als chronisch Krank zu behandeln bin, warum auch immer. D.h. 2% Zuzahlungspflicht anstatt 1%.
Und ausserdem sagt meine Versicherung (AOK), dass nicht 750€ zur Berechnung der Zuzahlungsgrenze genommen wird, sondern ein fiktiver Arbeitslohn. D.h. plötzlich werden aus den 9000€ jährlich Krankengeld 12500 jährlicher fiktiver Lohn.
Wenn du es schriftlich vorliegen hast, auf die Widerspruchsfrist achten!
Hallo Czauderna,Czauderna hat geschrieben:Zu den anrechnebaren Einkommensbeträgen gehört für die Zeit, in denen Krankengeld bezogen wurde die Höhe des Brutto-Krankengeldes und nicht irgend ein fiktives Arbeitsentgelt.
Gruß
Czauderna
erst mal möchte ich sagen, dass ich bemerkt habe, wie sehr du dich in dieses Forum einbringst. Vielen Dank vorab! Find ich Klasse.
Zu deiner Antwort:
Wie errechnet sich das Brutto-Krankengeld?
Hallo GerneKrankenVersichert,GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Dauerbehandlung: Wenn du vor Ausstellen der Bescheinigung mindestens einmal im Quartal wegen des Tumors in ärztlicher Behandlung warst.
auch dir danke für deine Antwort.
02.01.09 Hirnoperation
danch war ich mehrfach jedes Quartal deswegen in Behandlung
03.07.09 Ausstellungsdatum Schwerbehindertenausweis
= Chronisch Krank?
Hi Paule auch dir danke für deine Antwort. Leider kannst du das vergessen...mein Sachbearbeiter verweigert jegliche schriftliche Ausarbeitung. Bsp: Er hatte mir bezüglich Rentenverfahren ein Schreiben zugesandt. Telefonisch diskutierte ich dann, dass ich binnen 1 Woche keinen Rentenantrag stellen könnte, da ich ja erst mal deswegen ein paar Dinge klären müsste. Als er mir dann eine weitere Woche (großzügigerweise) mehr Zeit gab fragte ich höflich, ob er dies mir auch bitte schriftlich geben könnte. Antwort: NEIN. Nachfragen wurden nicht geduldet. Gespräch beendet.Paule hat geschrieben:Erst mal bitte sie schriftlich, dir das (mit Begründung) SCHRIFTLICH zu geben! Gegen mündliche Aussagen kannst du wenig unternehmen; denn im Zweifelsfall hast du immer was falsch verstanden oder (mündlich) nicht angefordert...
Wenn du es schriftlich vorliegen hast, auf die Widerspruchsfrist achten!
grüße
allgaeu
Nicht vergessen. Genau deswegen würde ich alles nur schriftlich mit ihm regeln. Also nicht anrufen "könnten Sie bitte...", sondern einen Brief an die KK ("laut Aussage von Herrn XY...) bzw. den Geschäftsführer dort!allgaeu hat geschrieben:Leider kannst du das vergessen...mein Sachbearbeiter verweigert jegliche schriftliche Ausarbeitung. Bsp: Er hatte mir bezüglich Rentenverfahren ein Schreiben zugesandt. Telefonisch diskutierte ich dann, dass ich binnen 1 Woche keinen Rentenantrag stellen könnte, da ich ja erst mal deswegen ein paar Dinge klären müsste. Als er mir dann eine weitere Woche (großzügigerweise) mehr Zeit gab fragte ich höflich, ob er dies mir auch bitte schriftlich geben könnte. Antwort: NEIN. Nachfragen wurden nicht geduldet. Gespräch beendet.
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Ich denke, das würde mit allen Möglichkeiten jetzt zu weit führen. Deine Krankenkasse hat dir doch hoffentlich einen Bescheid geschickt, aus dem die Höhe deines Krankengeldes hervorgeht?!? Da müsste das Brutto-Krankengeld aufgeführt sein.allgaeu hat geschrieben: Wie errechnet sich das Brutto-Krankengeld?
Wenn die Bescheinigung dieses Jahr ausgestellt wird, würde ich sagen: ja. Wenn deine Krankenkasse dir nichts schreibt, schreibe du ihnen doch was, z. B., was der gemeinsame Bundesausschuss in seiner Richtlinie schreibt: http://www.g-ba.de/downloads/62-492-278 ... -06-19.pdfallgaeu hat geschrieben: 02.01.09 Hirnoperation
danch war ich mehrfach jedes Quartal deswegen in Behandlung
03.07.09 Ausstellungsdatum Schwerbehindertenausweis
= Chronisch Krank?
Das ist ja wohl die allerunterste Schublade. Zur Rentenantragsstellung darf dich niemand auffordern und die Frist, um einen Reha-Antrag zu stellen, beträgt immer noch 10 Wochen. NACHDEM eine Anhörung durchgeführt wurde. Wenn die so drauf sind, würde ich alles nur noch schriftlich verlangen.allgaeu hat geschrieben: Hi Paule auch dir danke für deine Antwort. Leider kannst du das vergessen...mein Sachbearbeiter verweigert jegliche schriftliche Ausarbeitung. Bsp: Er hatte mir bezüglich Rentenverfahren ein Schreiben zugesandt. Telefonisch diskutierte ich dann, dass ich binnen 1 Woche keinen Rentenantrag stellen könnte, da ich ja erst mal deswegen ein paar Dinge klären müsste. Als er mir dann eine weitere Woche (großzügigerweise) mehr Zeit gab fragte ich höflich, ob er dies mir auch bitte schriftlich geben könnte. Antwort: NEIN. Nachfragen wurden nicht geduldet. Gespräch beendet.
Wurde denn etwas zu deiner Zukunftssicherung in die Wege geleitet? Wenn du nun über ein Jahr krankgeschrieben ist, endet dein Krankengeld Mitte 2010.
GKV
Nein, auf Nachfrage meinerseits sagte der Sachbearbeiter das sei nicht üblich.GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Ich denke, das würde mit allen Möglichkeiten jetzt zu weit führen. Deine Krankenkasse hat dir doch hoffentlich einen Bescheid geschickt, aus dem die Höhe deines Krankengeldes hervorgeht?!? Da müsste das Brutto-Krankengeld aufgeführt sein.
Danke für die Info.....die Krankheit besteht natürlich schon länger (ein Hirntumor wächst ja nicht binnen 24 Stunden). Die ersten Anfälle traten am 29.12.08 auf.GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Wenn die Bescheinigung dieses Jahr ausgestellt wird, würde ich sagen: ja. Wenn deine Krankenkasse dir nichts schreibt, schreibe du ihnen doch was, z. B., was der gemeinsame Bundesausschuss in seiner Richtlinie schreibt: http://www.g-ba.de/downloads/62-492-278 ... -06-19.pdf
Also man hat ein MDK Gutachten erstellen lassen aufgrund der Aktenlage.GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Das ist ja wohl die allerunterste Schublade. Zur Rentenantragsstellung darf dich niemand auffordern und die Frist, um einen Reha-Antrag zu stellen, beträgt immer noch 10 Wochen. NACHDEM eine Anhörung durchgeführt wurde. Wenn die so drauf sind, würde ich alles nur noch schriftlich verlangen.
Dort hiess es man solle prüfen ob ein andere Leistungsträger in Frage kommen würde (Rentenversicherung).
Danach hat die Krankenkasse die Rentenversicherung angeschrieben mit der Bitte den Vorgang zu prüfen.
Danach kam dann ein Schreiben der Rentenversicherung mit dem Hinweiss, ich könne ein Rentenverfahren (voll Erwerbsgemindert einleiten)
2 Tage später hat die Krankenkasse mich aufgefordert (ohne Rechtsmittelbelehrung) binnen 1 Woche einen Rentenantrag bei der Gemeinde zu stellen. Dann eine weitere Fristverlängerung um eine Woche. Endet am Freitag.
Übrigens bekomme ich dann ganze 290€ Rente = Sozialfall
NeinGerneKrankenVersichert hat geschrieben: Wurde denn etwas zu deiner Zukunftssicherung in die Wege geleitet? Wenn du nun über ein Jahr krankgeschrieben ist, endet dein Krankengeld Mitte 2010.
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
allgaeu hat geschrieben:Nein, auf Nachfrage meinerseits sagte der Sachbearbeiter das sei nicht üblich.GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Ich denke, das würde mit allen Möglichkeiten jetzt zu weit führen. Deine Krankenkasse hat dir doch hoffentlich einen Bescheid geschickt, aus dem die Höhe deines Krankengeldes hervorgeht?!? Da müsste das Brutto-Krankengeld aufgeführt sein.
Entweder bist du ein Fake oder es geschehen in der Krankenkassenwelt Dinge, die ich niemals für möglich gehalten hätte. So oder so benötigst du dringend Hilfe vor Ort. Wende dich an den VdK oder jemand Kompetenten, der dir weiterhelfen kann.
GKV