KK-Wechsel nicht möglich?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 04.10.2011, 18:07

Hallo,

nun ja, 2 Jahre nach Verfassen des Threads könnte sich ebentuell die Sache erledigt haben, oder?

LG, Fee

The Law and Order Man
Beiträge: 7
Registriert: 13.04.2010, 22:27

Beitrag von The Law and Order Man » 04.10.2011, 20:12

Was wäre denn,wenn man den einen Tag rückwirkend über den §5 Abs.1 Nr.13 SGBV selbst absichern würde?

Es gibt doch seit 01.04.2007 ein Gesetz ,dass jeder versichert sein muss.....

Das wäre ja dann auch vorrangig vor dem nachgehenden Leistunsanspruch.

Und damit gäbe es auch keine Lücke mehr.':idea:'

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 05.10.2011, 11:48

The Law and Order Man hat geschrieben:Was wäre denn,wenn man den einen Tag rückwirkend über den §5 Abs.1 Nr.13 SGBV selbst absichern würde?

Es gibt doch seit 01.04.2007 ein Gesetz ,dass jeder versichert sein muss.....

Das wäre ja dann auch vorrangig vor dem nachgehenden Leistunsanspruch.

Und damit gäbe es auch keine Lücke mehr.':idea:'
Leider falsch. Der nachgehende Anspruch gilt als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall, wenn daran eine andere Versicherung anschließt. § 5 Abs. 8a SGB V.

metzo
Beiträge: 2
Registriert: 26.09.2011, 23:21

Beitrag von metzo » 05.10.2011, 18:45

nein, sie hatte kein krankengeld beantragt und daher auch keins bezogen.
Die meldung bei der BA erfolgte erst einen Tag später aufgrund von Krankheit, bzw. weil sie annahm es bestehe keine sofortige Meldepflicht.

Antworten