KK-und PK-Beiträge auf kleine Betriebsrente?
Moderator: Czauderna
KK-und PK-Beiträge auf kleine Betriebsrente?
Erhalte demnächst neben einer Altersrente von der DRV-Bund noch eine
kleine Betriebsrente (ca. 110.00 Euro) aus der Unterstützungskasse
meines Arbeitgebers.
Frage:
Werden von dieser Betriebsrente noch Beiträge zur GKV und PV abgezogen, oder gibt Unter- bzw. Freigrenzen?
Bitte um Expertenantwort (evtl. mit Quellenangabe)
Herzlichen Dank und viele Grüße
Reiner
kleine Betriebsrente (ca. 110.00 Euro) aus der Unterstützungskasse
meines Arbeitgebers.
Frage:
Werden von dieser Betriebsrente noch Beiträge zur GKV und PV abgezogen, oder gibt Unter- bzw. Freigrenzen?
Bitte um Expertenantwort (evtl. mit Quellenangabe)
Herzlichen Dank und viele Grüße
Reiner
bei Betriebsrenten gibt es einen sogenannten Mindestbezug. der liegt 2010 bei 127,75 EUR. d.h. liegt die Betriebsrente unter diesem Wert, sind keine Beiträge zu entrichten. liegt sie darüber, sind Beiträge zu entrichten (aber nicht erst ab 127,76 EUR, sondern ab dem ersten Cent).
maßgeblich ist aber auch, ob neben der Betriebsrente z.B. noch eine Kapitalzahlung ausgezahlt wurde, und/oder noch eine weitere Betriebsrente ausgezahlt wird. denn diese Einnahmen werden zusammen addiert. übersteigt diese Summe dann die Bezugsgrenze ist alles beitragspflichtig, unabhängig davon, ob die Einnahmen einzeln betrachtet unter dem Mindestbezug liegen.
die Gesetzesgrundlage suche ich gleich noch raus.
maßgeblich ist aber auch, ob neben der Betriebsrente z.B. noch eine Kapitalzahlung ausgezahlt wurde, und/oder noch eine weitere Betriebsrente ausgezahlt wird. denn diese Einnahmen werden zusammen addiert. übersteigt diese Summe dann die Bezugsgrenze ist alles beitragspflichtig, unabhängig davon, ob die Einnahmen einzeln betrachtet unter dem Mindestbezug liegen.
die Gesetzesgrundlage suche ich gleich noch raus.
Die Beitragsuntergrenze gilt nur für Versicherungspflichtige in der KVdR.
Wenn man während des Berufslebens länger im Ausland oder in der PKV war, gilt der Grenzwert nicht.
In der Regel bekommt man nach der Rentenantragstellung einen Brief der Krankenkasse, in dem das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt wird.
Wenn man während des Berufslebens länger im Ausland oder in der PKV war, gilt der Grenzwert nicht.
In der Regel bekommt man nach der Rentenantragstellung einen Brief der Krankenkasse, in dem das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt wird.
Sorry, war im Urlaub.
Meine Frage hat noch einige Gegenfragen aufgeworfen.
Hier ergänzende Angaben:
1. Es wird keine Kapitalabfindung gezahlt.
2. Es wird nur diese eine Betriebsrente gezahlt (ca. 110,00 Euro).
3. Ich werde Mitglied in der kVdR (Mitgliedsantrag wurde genehmigt)
Sehe das nun richtig, dass bei meiner Betriebsrente (unter 127,75 Euro)
keine Beiträge zur KVdR und der PV abgezogen werden?
Vielen Dank für Ihre geschätzten Antworten
und viele Grüße,
Reiner
Meine Frage hat noch einige Gegenfragen aufgeworfen.
Hier ergänzende Angaben:
1. Es wird keine Kapitalabfindung gezahlt.
2. Es wird nur diese eine Betriebsrente gezahlt (ca. 110,00 Euro).
3. Ich werde Mitglied in der kVdR (Mitgliedsantrag wurde genehmigt)
Sehe das nun richtig, dass bei meiner Betriebsrente (unter 127,75 Euro)
keine Beiträge zur KVdR und der PV abgezogen werden?
Vielen Dank für Ihre geschätzten Antworten
und viele Grüße,
Reiner
Von den 110 EUR Betriebsrente sund keine Beiträge zu zahlen.
Ausnahme: Wenn noch Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit bezogen werden, werden diese mit der Betriebsrente addiert und dann mit der Beitragsuntergrenze verglichen. Bei Honorartätigkeit (z.B. VHS), freiberuflicher Tätigkeit ist also Vorsicht angesagt!
Die Addition gilt nicht bei geringfügigen Beschäftigungen als Arbeitnehmer.
Ausnahme: Wenn noch Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit bezogen werden, werden diese mit der Betriebsrente addiert und dann mit der Beitragsuntergrenze verglichen. Bei Honorartätigkeit (z.B. VHS), freiberuflicher Tätigkeit ist also Vorsicht angesagt!
Die Addition gilt nicht bei geringfügigen Beschäftigungen als Arbeitnehmer.