KK Beitrag aus Kapitaleinkünften vermeiden als freiwillig Versicherter

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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muckel
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KK Beitrag aus Kapitaleinkünften vermeiden als freiwillig Versicherter

Beitrag von muckel » 17.01.2019, 16:09

Es wird angestrebt den KK-Beitrag aus Kapitaleinkünften von Fondsverkäufen einzusparen durch vorzeitige Umschichtung von Fonds


Hallo,
mal angenommen, man ist
2019 als Angestellter pflichtversichert und hat ausgewiesene Kapitaleinkünfte von 20000,- eur wegen Verkauf von Fonds.
Anfang 2020 gibt man die Arbeit ganz auf, hat nur noch geringe Einkünfte aus Gewerbebetrieb, lebt eigentlich von dem Ersparten ( und Kapitaleinkünften ) und ist freiwillig in der GKV versichert.

Nun wird der GKV-Beitrag als freiwillig Versicherter aus den Nachweisen/Angaben aus dem Vorjahr/Vorjahren "vorläufig" berechnet. ( Ausschließlich mit Kapitaleinkünften würde es endgültig festgesetzt ).
Ist das so richtig ?

Es würde also ein relativ hoher vorläufiger Beitrag 2020 berechnet ( aufgrund der 20000,- eur Kapitaleinkünfte in 2019). Dieser Beitrag würde aber im Jahr 2021 rückwirkend auf die realen Werte von 2020 korrigiert.
Das Procedre wiederholt sich Jahr für Jahr.
Ist das so richtig ?

Mit anderen Worten:
Die GKV kommt nicht an die Kapitaleinkünfte aus Fondsverkäufen aus 2019 ran da hier Pflichtversichertenstatus bestand.
Beiträge werden jedoch mit Einberechnung der Kapitaleinkünfte ab 2020 vorläufig berechnet, werden aber später auf die reale Einkommenssituation der Folgejahre korrigiert.
Ist das alles so korrekt ?

muckel
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Re: KK Beitrag aus Kapitaleinkünften vermeiden als freiwillig Versicherter

Beitrag von muckel » 23.01.2019, 11:44

Keine Hilfen ?

Czauderna
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Re: KK Beitrag aus Kapitaleinkünften vermeiden als freiwillig Versicherter

Beitrag von Czauderna » 23.01.2019, 14:10

Hallo,
sorry, du musst mir echt "durch die Lappen" gegangen sein - erst mal willkommen im Forum.
Ich denke, dass du es schon richtig erfasst hast - die Einstufung für da laufende Jahr wird als "vorläufig" durchgeführt und nach Vorlage des dazugehörigen Einkommensteuerbescheids rückwirkend ggf. korrigiert aber auf jedenfall dann als "endgültig" gesetzt. Das kann zur Folge haben, dass man Beitraege nachzahlen muss aber auch, wenn man mehr als den Mindestbeitrag gezahlt hat, auch welche zurückbekommen kann.
Wenn es nun so ist, dass Kapitalerträge oder andere Einnahmen, die in 2018 angefallen sind, aber in 2019 nicht mehr anfallen werden, dann sollte man mit der Krankenkasse mal reden wie denn die Beiträge für 2019 dann berechnet werden und ob es dann auch bei vorläufig endet.
Gruss
Czauderna

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