KK Beiträge bei Mieteinnahmen
Moderator: Czauderna
KK Beiträge bei Mieteinnahmen
Hallo zusammen,
als Angestellter bin ich in der gesetzlichen KK und liege mit meinem Verdienst über der Bemessungsgrenze der GKV. Ab nächstem Jahr erwarte ich monatliche Mieteinnahmen (nach Abzug der Abschreibungen) in Höhe von 1.600 EUR.
Meine Frau (53 Jahre) ist als selbständige auch in der GKV als freiwilliges Mitglied, hört aber zum Ende des Jahres mit der Arbeit auf. Sie hat auch Mieteinnahmen in Höhe von 300 EUR nach Abzug der Abschreibungen.
Steuerlich haben wir Gütergemeinschaft vereinbart.
Meine Fragen sind:
1. Kann sich meine Frau bei meiner GKK familienversichern?
2. Wenn nein, welche KK Beiträge muss meine Frau zahlen?
3. Welche Beiträge muss meine Frau zahlen wenn die Mieteinnahmen 500 EUR monatlich sind?
4. Mit welchen Beiträgen nach heutigem Recht müssen wir rechnen, wenn ich in 3 Jahren in die Pflichtversicherung der GKK der Rentner eingetreten bin. (zu erwartende Rente 1000 EUR plus 800 EUR Betriebsrente).
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Sieko
als Angestellter bin ich in der gesetzlichen KK und liege mit meinem Verdienst über der Bemessungsgrenze der GKV. Ab nächstem Jahr erwarte ich monatliche Mieteinnahmen (nach Abzug der Abschreibungen) in Höhe von 1.600 EUR.
Meine Frau (53 Jahre) ist als selbständige auch in der GKV als freiwilliges Mitglied, hört aber zum Ende des Jahres mit der Arbeit auf. Sie hat auch Mieteinnahmen in Höhe von 300 EUR nach Abzug der Abschreibungen.
Steuerlich haben wir Gütergemeinschaft vereinbart.
Meine Fragen sind:
1. Kann sich meine Frau bei meiner GKK familienversichern?
2. Wenn nein, welche KK Beiträge muss meine Frau zahlen?
3. Welche Beiträge muss meine Frau zahlen wenn die Mieteinnahmen 500 EUR monatlich sind?
4. Mit welchen Beiträgen nach heutigem Recht müssen wir rechnen, wenn ich in 3 Jahren in die Pflichtversicherung der GKK der Rentner eingetreten bin. (zu erwartende Rente 1000 EUR plus 800 EUR Betriebsrente).
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Sieko
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- Beiträge: 15
- Registriert: 03.12.2011, 12:00
Antwort
Hallo sieko,
ist eigendlich ganz einfach.
Frage 1.: Bei der beschriebenen Konstellation können Sie Ihre Ehefrau kostenfrei mitversichern. Nach § 10 SGB V können Eheleute kostenfrei mitversichert werden, wenn sie nicht hauptberuflich selbständig sind und ihr GESAMTEINKOMMEN 2011 monatlich 350 € und 2012 den Betrag von 360 € monatlich nicht übersteigt.
Frage 2: sh. Frage 1
Frage 3: sh. Frage 1. Der Beitrag wird ab 2012 bei ca. 155 € liegen. Das Guten dabei ist, daß diese Beitragsbemessung 2012 bis zu einen monatlichen (Gesamt-)Einkommen von 840 € gilt. Sie haben also dann noch Luft nach oben.
Frage 4: Aus der gesetzlichen Rente zahlen Sie ziemlich genau 10 Prozent. Aus der Betriebsrente sind es gut 17 Prozent. Das liegt daran, daß die DRV ihnen bei der gesetzlichen Rente noch einen Zuschuß von etwa 7 Prozent dazugibt. Ihr Eigenanteil wird demnach bei ca. 240 € liegen.
Hinweis: Dies gilt natürlich nur, wenn Sie in die Pflichtversicherung der Rentner kommen. Sollten Sie die letzten 22-23 Jahren durchgehend in einer GKV gewesen sein, wird das auch so sein.
Ansonsten müßten Sie auch Beiträge aus den Mieteinnahmen zahlen.
Alles klar ?
ist eigendlich ganz einfach.
Frage 1.: Bei der beschriebenen Konstellation können Sie Ihre Ehefrau kostenfrei mitversichern. Nach § 10 SGB V können Eheleute kostenfrei mitversichert werden, wenn sie nicht hauptberuflich selbständig sind und ihr GESAMTEINKOMMEN 2011 monatlich 350 € und 2012 den Betrag von 360 € monatlich nicht übersteigt.
Frage 2: sh. Frage 1
Frage 3: sh. Frage 1. Der Beitrag wird ab 2012 bei ca. 155 € liegen. Das Guten dabei ist, daß diese Beitragsbemessung 2012 bis zu einen monatlichen (Gesamt-)Einkommen von 840 € gilt. Sie haben also dann noch Luft nach oben.
Frage 4: Aus der gesetzlichen Rente zahlen Sie ziemlich genau 10 Prozent. Aus der Betriebsrente sind es gut 17 Prozent. Das liegt daran, daß die DRV ihnen bei der gesetzlichen Rente noch einen Zuschuß von etwa 7 Prozent dazugibt. Ihr Eigenanteil wird demnach bei ca. 240 € liegen.
Hinweis: Dies gilt natürlich nur, wenn Sie in die Pflichtversicherung der Rentner kommen. Sollten Sie die letzten 22-23 Jahren durchgehend in einer GKV gewesen sein, wird das auch so sein.
Ansonsten müßten Sie auch Beiträge aus den Mieteinnahmen zahlen.
Alles klar ?
@ GKV-Fachmann
Koorektur zur Familienversicherung:
Die Fave ist für Ehegatten möglich, sofern deren Gesamteinkommen 1/7 der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt.
Mtl. Bezugröße 2010 + 2011: 2555€ / 7 = 365€
Mtl. Bezugsgröße 2012: 2625€ / 7 = 375 €
Somit dürfen die auf dem Einkommenssteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die o.g. mtl. Werte nicht übersteigen.
Dann ist eine Familienversicherung für die Ehefrau möglich.
Koorektur zur Familienversicherung:
Die Fave ist für Ehegatten möglich, sofern deren Gesamteinkommen 1/7 der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt.
Mtl. Bezugröße 2010 + 2011: 2555€ / 7 = 365€
Mtl. Bezugsgröße 2012: 2625€ / 7 = 375 €
Somit dürfen die auf dem Einkommenssteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die o.g. mtl. Werte nicht übersteigen.
Dann ist eine Familienversicherung für die Ehefrau möglich.
Hallo zusammen,
jetzt ist mir einiges klarer; nur was ist mit dem "Gesamteinkommen" gemeint? Sehe ich das richtig, dass in meinem Fall meine monatlichen Mieteinnahmen in Höhe von 1600 EUR nicht in das Gesamteinkommen gerechnet werden? (steuerliche Gütergemeinschaft)
Danke für die schnellen Antworten
und noch einen schönen Abend
Sieko
jetzt ist mir einiges klarer; nur was ist mit dem "Gesamteinkommen" gemeint? Sehe ich das richtig, dass in meinem Fall meine monatlichen Mieteinnahmen in Höhe von 1600 EUR nicht in das Gesamteinkommen gerechnet werden? (steuerliche Gütergemeinschaft)
Danke für die schnellen Antworten
und noch einen schönen Abend
Sieko
Es geht ja um deine Frau.
Wenn ihr die Fave für sie bei der zuständigen Krankenkasse beantragt, ist anzugeben was für Einnahmen bestehen.
Sollte das der Fall sein und ihr gebt an, dass sie z.b. 300€ Mieteinnahmen hat, wird die Krankenkasse einen Nachweis haben wollen. Dieser besteht in Form des Einkommenssteuerbescheides.
Da wird der werden dann die Werte angesehen, die in der Spalte deiner Frau stehen. Z. b. "Einnahemn aus Vermietung und Verpachtung" 1200€ --> 1200€ / 12 Monate = 100€/Monat, diese 100€ sind weniger als die maßgeblichen 365€, die ich im vorherigen Post erwähnt habe. Somit wäre dann eine Fave möglich.
Wenn ihr die Fave für sie bei der zuständigen Krankenkasse beantragt, ist anzugeben was für Einnahmen bestehen.
Sollte das der Fall sein und ihr gebt an, dass sie z.b. 300€ Mieteinnahmen hat, wird die Krankenkasse einen Nachweis haben wollen. Dieser besteht in Form des Einkommenssteuerbescheides.
Da wird der werden dann die Werte angesehen, die in der Spalte deiner Frau stehen. Z. b. "Einnahemn aus Vermietung und Verpachtung" 1200€ --> 1200€ / 12 Monate = 100€/Monat, diese 100€ sind weniger als die maßgeblichen 365€, die ich im vorherigen Post erwähnt habe. Somit wäre dann eine Fave möglich.
zu 1.
hier wird jetzt die Familienversicherung (normalerweise mit FAMI abgekürtz) mit Fave abgekürzt. Ich will mich jetzt hier auch an Fave halten.
Ich bin kein Spezialist für Familienversicherung. Jedoch wurde eines meines Erachtens nicht beachtet von meinen Vorantwortgebern.
Nämlich der Güterstand. Man ist überhaupt nicht darauf eingegangen.
Es wurde steuerlich Gütergemeinschaft vereinbart ???
Oder meint der Fragesteller: Zusammenveranlagung.
Er mischt hier anscheinend zwei Begriffe: Einen aus dem Steuerrecht und einen aus dem ?BGB" zum Ehestand.
Aber nehmen wir mal an, dass Gütergemeinschaft besteht:
Dann sind die bisherigen Aussage FALSCH.
siehe hier:
Rundschreiben zum Gesamteinkommen vom 24.10.2011
vdek.com/versicherte/familienversicherung/gr_gesamteinkommen.pdf
dort unter
3.3. Einkünfte aus ...., Vermietung und Verpachtung
gucken
und dort dann den letzten Satz (folgt jetzt) ansehen.
Bei einer vereinbarten G ü t e r g e m e i n s c h a f t sind diese Einkünfte hingegen
ausschließlich beiden Ehegatten je zur H ä l f t e zuzurechnen, da es sich um Einkünfte aus einem ins Gesamtgut fallenden Vermögensgegenstand handelt (BSG, Urteile vom
10.11.1982 - 11 RK 1/82 -, USK 82209, - 11 RK 2/82 -, USK 82215).
Was ich sagen will: man muss unheimlich mit Auskünften umgehen.
Es gibt Leute, die glauben Leute, die im Internet Sachen schreiben, einfach alles. Diese Leute verlassen sich dann auf Internetauskunftgeber.
Aber wahrscheinlich ist es ja kein Güterstand, sonder nur eine Zusammenveranlagung gewesen.
hier wird jetzt die Familienversicherung (normalerweise mit FAMI abgekürtz) mit Fave abgekürzt. Ich will mich jetzt hier auch an Fave halten.
Ich bin kein Spezialist für Familienversicherung. Jedoch wurde eines meines Erachtens nicht beachtet von meinen Vorantwortgebern.
Nämlich der Güterstand. Man ist überhaupt nicht darauf eingegangen.
Es wurde steuerlich Gütergemeinschaft vereinbart ???
Oder meint der Fragesteller: Zusammenveranlagung.
Er mischt hier anscheinend zwei Begriffe: Einen aus dem Steuerrecht und einen aus dem ?BGB" zum Ehestand.
Aber nehmen wir mal an, dass Gütergemeinschaft besteht:
Dann sind die bisherigen Aussage FALSCH.
siehe hier:
Rundschreiben zum Gesamteinkommen vom 24.10.2011
vdek.com/versicherte/familienversicherung/gr_gesamteinkommen.pdf
dort unter
3.3. Einkünfte aus ...., Vermietung und Verpachtung
gucken
und dort dann den letzten Satz (folgt jetzt) ansehen.
Bei einer vereinbarten G ü t e r g e m e i n s c h a f t sind diese Einkünfte hingegen
ausschließlich beiden Ehegatten je zur H ä l f t e zuzurechnen, da es sich um Einkünfte aus einem ins Gesamtgut fallenden Vermögensgegenstand handelt (BSG, Urteile vom
10.11.1982 - 11 RK 1/82 -, USK 82209, - 11 RK 2/82 -, USK 82215).
Was ich sagen will: man muss unheimlich mit Auskünften umgehen.
Es gibt Leute, die glauben Leute, die im Internet Sachen schreiben, einfach alles. Diese Leute verlassen sich dann auf Internetauskunftgeber.
Aber wahrscheinlich ist es ja kein Güterstand, sonder nur eine Zusammenveranlagung gewesen.
Hallo Fachmänner,
in unserem Fall werden wir "Zusammenveranlagt" und haben keine "Gütergemeinschaft" vereinbart. Sorry für die laienhafte Beschreibung.
Bitte noch einmal konkret:
Mit welchen KK Beiträgen muss meine Frau ca. rechnen?
Meine Mieteinnahmen sind in Höhe von 1.600 EUR monatlich. Ich bin als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen, Mietvertrag wurde nur mit mir vereinbart, Miete kommt auf mein Konto.
Die Mieteinnahmen meiner Frau belaufen sich auf 300 EUR monatlich. Sie ist als alleinige Eigentümerin im Grundbuch eingetragen, den Mietvertrag hat Sie abgeschlossen, die Miete wird auf ihr Konto gezahlt.
Jetzt noch einmal meine 4. Frage:
Mit welchen Beiträgen nach heutigem Recht müssen wir rechnen, wenn ich in 3 Jahren in die Pflichtversicherung der GKK der Rentner eingetreten bin. (zu erwartende Rente 1000 EUR plus 800 EUR Betriebsrente).
schöne Grüße
Sieko
in unserem Fall werden wir "Zusammenveranlagt" und haben keine "Gütergemeinschaft" vereinbart. Sorry für die laienhafte Beschreibung.
Bitte noch einmal konkret:
Mit welchen KK Beiträgen muss meine Frau ca. rechnen?
Meine Mieteinnahmen sind in Höhe von 1.600 EUR monatlich. Ich bin als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen, Mietvertrag wurde nur mit mir vereinbart, Miete kommt auf mein Konto.
Die Mieteinnahmen meiner Frau belaufen sich auf 300 EUR monatlich. Sie ist als alleinige Eigentümerin im Grundbuch eingetragen, den Mietvertrag hat Sie abgeschlossen, die Miete wird auf ihr Konto gezahlt.
Jetzt noch einmal meine 4. Frage:
Mit welchen Beiträgen nach heutigem Recht müssen wir rechnen, wenn ich in 3 Jahren in die Pflichtversicherung der GKK der Rentner eingetreten bin. (zu erwartende Rente 1000 EUR plus 800 EUR Betriebsrente).
schöne Grüße
Sieko
aus der gesetzliche Rente
1000
werden Dir
abgezogen
zur Krankenversicherung 8,2 % (7,3 % trägt Rentenversicherung, wobei dann insgesamt 15,5 an die Krankenkasse bzw. den Gesundheitsfond geht)
also 82 EUR zur Krankenversicherung
zur Pflegeversicherung 2,2 % bzw., wenn du mindestens 1 Kind hast = 1,95
Ich unterstellte jetzt mal, dass 1 Kind vorhanden ist, also 1,95 %
1000 x1,95 % = 19,5 EUR zur Pflegekasse, die die Rentenversicherung abzieht
jetzt zur Betriebsrente (was wir als Versorungsbezug bezeichnen)
davon zur KV 15,5 %
= 800 x 124 EUR
zur Pflegeversicherung 1,95 (du hast ja 1 Kind - sag ich jetzt-, weshalb nicht 2,2 % gelten)
800 x 1,95 % = 15,6
jetzt zur Miete. Wenn Du in dies Krankenversicherung der Rentner reinkommst, wie Du ja erkennen lässt
DANN sind von der Miete KEINE Beiträge zu zahlen
Ich drücke es immer so aus. Dies ist die Belohnung für die Menschen, die der gesetzlichen Krankenkasse auch durch Ihre Mitgliedschaft unterstützt haben und nicht in die private abgewandert sind.
1000
werden Dir
abgezogen
zur Krankenversicherung 8,2 % (7,3 % trägt Rentenversicherung, wobei dann insgesamt 15,5 an die Krankenkasse bzw. den Gesundheitsfond geht)
also 82 EUR zur Krankenversicherung
zur Pflegeversicherung 2,2 % bzw., wenn du mindestens 1 Kind hast = 1,95
Ich unterstellte jetzt mal, dass 1 Kind vorhanden ist, also 1,95 %
1000 x1,95 % = 19,5 EUR zur Pflegekasse, die die Rentenversicherung abzieht
jetzt zur Betriebsrente (was wir als Versorungsbezug bezeichnen)
davon zur KV 15,5 %
= 800 x 124 EUR
zur Pflegeversicherung 1,95 (du hast ja 1 Kind - sag ich jetzt-, weshalb nicht 2,2 % gelten)
800 x 1,95 % = 15,6
jetzt zur Miete. Wenn Du in dies Krankenversicherung der Rentner reinkommst, wie Du ja erkennen lässt
DANN sind von der Miete KEINE Beiträge zu zahlen
Ich drücke es immer so aus. Dies ist die Belohnung für die Menschen, die der gesetzlichen Krankenkasse auch durch Ihre Mitgliedschaft unterstützt haben und nicht in die private abgewandert sind.
wie DUUUU Mitglied bist spielt
für eine FAMI für Deine Frau keine Rolle.
Du kannst also als Arbeitnehmer oder als Rentner oder oder oder
Mitglied sein.
FAMI ist Deine Frau dann, wenn deren Gesamteinkommen mtl. nicht 365 EUR (ab 01.01.2012 mtl. 375) übersteigt.
Nach allem wie ich den Sachverhalt verstanden habe
Ja: deine Frau bleibt dann in der FAMI, wenn nur 300 Miete.
ok ? verstanden ?
für eine FAMI für Deine Frau keine Rolle.
Du kannst also als Arbeitnehmer oder als Rentner oder oder oder
Mitglied sein.
FAMI ist Deine Frau dann, wenn deren Gesamteinkommen mtl. nicht 365 EUR (ab 01.01.2012 mtl. 375) übersteigt.
Nach allem wie ich den Sachverhalt verstanden habe
Ja: deine Frau bleibt dann in der FAMI, wenn nur 300 Miete.
ok ? verstanden ?