KK ausgesteuert ALG 1 läuft aus EM Rente beantragt was nun

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 03.08.2013, 21:42

:D :D :D :D

6. Gesamteinkommen höher als das des Mitglieds

Die Familienversicherung der Kinder soll ausgeschlossen sein, wenn sich der Hauptverdiener einer Familie von der Solidargemeinschaft abgewendet hat. Deshalb wird der Ausschlusstatbestand nur dann wirksam, wenn das Gesamteinkommen des nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Ehegatten höher ist als das Gesamteinkommen des Mitglieds.

Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte i.S.d. Einkommensteuerrechts (§ 16 SGB IV). Das heißt, dass bei der Ermittlung des Gesamteinkommens Werbungskosten, zum Teil in Form von Pauschbeträgen, zu berücksichtigen sind. So ist z.B. beim Arbeitsentgelt der Werbungskostenpauschbetrag nach § 9a EStG in Abzug zu bringen, sofern nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind um den "Sparer-Pauschbetrag" nach § 20 Abs. 9 EStG (GR vom 24.10.2008 zum Gesamteinkommen) zu verringern. Beim Gesamteinkommen des Ehegatten sind allerdings Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibeträge und der Haushaltsfreibetrag nicht abzuziehen (BSG, 25.08.2004 - B 12 KR 36/03 R).

Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens sind die regelmäßigen Bezüge zugrunde zu legen. Das bedeutet, dass ggf. Einmalzahlungen, die mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sind, auf den Kalendermonat angerechnet und dem laufenden Einkommen zugerechnet werden. Ein gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Einkommensgrenze bis zu zwei Monaten im Kalenderjahr führt nicht zum Ausschluss der Familienversicherung.

bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=420585&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv

Grenze 2000 jährlich 39574 €
Grenze 2013 jährlich 52200 €

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 03.08.2013, 21:46

aichhorn hat geschrieben:Eine Sachbearbeiterin meiner KK hat mir erklärt, das das Kind immer bei dem versichert wird wer mehr Geld verdient. Und das war mein Mann.
Das ist falsch.
aichhorn hat geschrieben:Somit hatte ich keine Möglichkeit das Kind bei mir in der Familienversicherung mit rein zu nehmen.
Das auch.
aichhorn hat geschrieben: War denn die Auskunft richtig von meiner KK?
Nein.

Richtig ist: Deine Tochter kann grundsätzlich kostenfrei bei dir versichert werden. Das gilt nur dann nicht, wenn folgende drei Punkte gleichzeitig erfüllt sind:

1.) Du bist mit dem Vater des Kindes verheiratet,
2.) sein Einkommen ist höher als deins,
3.) sein Einkommen ist auch höher als 4350 € / Monat (Wert für 2013).

Es ist übrigens nie zu spät, die Familienversicherung zu beantragen. Auch wenn jetzt schon 7 ist - da ist keine Frist verpasst, oder sowas.

Wenn deine Kasse die Familienversicherung bestätigt, kann die PKV gekündigt werden.

Gruß
Swantje

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 03.08.2013, 21:55

Swantje B. hat geschrieben:
aichhorn hat geschrieben:Eine Sachbearbeiterin meiner KK hat mir erklärt, das das Kind immer bei dem versichert wird wer mehr Geld verdient. Und das war mein Mann.
Das ist falsch.
aichhorn hat geschrieben:Somit hatte ich keine Möglichkeit das Kind bei mir in der Familienversicherung mit rein zu nehmen.
Das auch.
aichhorn hat geschrieben: War denn die Auskunft richtig von meiner KK?
Nein.

Richtig ist: Deine Tochter kann grundsätzlich kostenfrei bei dir versichert werden. Das gilt nur dann nicht, wenn folgende drei Punkte gleichzeitig erfüllt sind:

1.) Du bist mit dem Vater des Kindes verheiratet,
2.) sein Einkommen ist höher als deins,
3.) sein Einkommen ist auch höher als 4350 € / Monat (Wert für 2013).

Es ist übrigens nie zu spät, die Familienversicherung zu beantragen. Auch wenn jetzt schon 7 ist - da ist keine Frist verpasst, oder sowas.

Wenn deine Kasse die Familienversicherung bestätigt, kann die PKV gekündigt werden.

Gruß
Swantje
Vollkommen korrekt was swantje da gesagt hat.

aichhorn
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Beitrag von aichhorn » 03.08.2013, 22:19

@ swantje
@ CiceroOWL

Hallo Ihr beiden...

Na das ist ja ein Ding. So wie Ihr haben die es mir nicht erklärt. Auch nicht die 3 gleichzeitigen Punkte. Na da werde ich auf jeden Fall mal nachhaken...

1.) Du bist mit dem Vater des Kindes verheiratet,
Ja, ich bin mit dem Vater verheiratet

2.) sein Einkommen ist höher als deins,
Ja, sein Einkommen war höher als meins

3.) sein Einkommen ist auch höher als 4350 € / Monat (Wert für 2013). Unser Kind wurde 2005 geboren und da lag er damals über den Wert von 2005

Aber so genau haben Sie mir es damals nicht erklärt. Das ist ja ein Ding...dann hätte ich ja immer mal nachschauen können weil der Verdienst meines Mannes immer unterschiedlich war.

Ich finde es gut das ihr mir helft, dass man hier auf den richtigen Weg kommt.

Mir ist da gerade noch etwas eingefallen... vielleicht könnt Ihr mir da auch weiterhelfen.
Ich wurde aus der Reha Arbeitsunfähig entlassen und musste gleich zum Arzt um eine weitere AU vom Arzt zu bekommen für das Arbeitsamt. Es musste laut Reha so sein. Jetzt habe ich es auch gleich gemacht und die AU- Bescheinigung und eine weitere AU bis einschl. 29.08.2013 beim Arbeitsamt persönlich abgegeben (KK hat ebenfalls die AU per Fax und Post zugesendet bekommen).
Da ich aber nur bis zum 21.08.2013 ALG 1 Anspruch habe muss ich jetzt weitere AU Bescheinigungen beim Arzt mir ausstellen lassen und diese beim Rententräger und der KK hinschicken? Nicht das eine der beiden Organe (KK oder DRV sagt: naja wir haben keine AU damit sind Sie wieder Arbeitsfähig?) Ich hoffe Ihr könnt meine Gedanken nachvollziehen

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 03.08.2013, 23:16

aichhorn hat geschrieben: 1.) Du bist mit dem Vater des Kindes verheiratet,
Ja, ich bin mit dem Vater verheiratet

2.) sein Einkommen ist höher als deins,
Ja, sein Einkommen war höher als meins

3.) sein Einkommen ist auch höher als 4350 € / Monat (Wert für 2013). Unser Kind wurde 2005 geboren und da lag er damals über den Wert von 2005
Auch dann hätte das Kind nicht zwangsläufig in der PKV versichert werden müssen. Die Kasse hätte es auch als freiwilliges Mitglied aufnehmen müssen, wenn der Beitritt in den ersten drei Lebensmonaten erklärt würde. Jetzt zu spät, aber wohl falsch beraten.

Falls die Tochter nun familienversichert wird, weil das Einkommen deines Mannes unter der aktuellen Grenze liegt, kann sie auch dann in der GKV bleiben, wenn sein Einkommen irgendwann wieder über die Grenze steigt. Dann allerdings nicht mehr kostenfrei, sondern als freiwilliges Mitglied für ca. 155 €/Monat. Was kostet denn die PKV?

Gruß
Swantje

aichhorn
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Beitrag von aichhorn » 04.08.2013, 10:41

@ swantje

also die PKV fürs das Kind beträgt 166,19 Euro monatlich.

Ich habe damals vor der Geburt bei der KK angerufen und mich erkundigt gehabt. Es ist sehr traurig, das man so falsch beraten wird.

Aber das passt in das Bild was ich mir durch meine kranke Situation machen durfte. Ich bin in der Krankenkasse seit dem ich meine Ausbildung beendet hatte gegangen. Und das Vertrauen habe ich durch meine Krankheit dann die ständigen nervigen Anrufe und Nachfragen usw. schon längst verloren.


Ich werde mir auf jeden Fall überlegen ob wenn der EM Rentenantrag bewilligt wurde und ein wenig Ruhe eingekehrt ist und meine laufenden Behandlungen vorbei sind die KK zu wechseln. Wenn man sich dort nicht mehr gut fühlt zu dem noch vor 7 Jahren falsch beraten wurde und bei Krankheit nur genervt wird, dann wird es Zeit für ein Wechsel. Leider bin ich nur immer zum Arzt gegangen wenn es wirklich nicht mehr ging.... im Nachgang für mich Schade, denn so hätte die ein oder andere Krankheit schneller behandelt werden können. Aber auch daraus habe ich gelernt

aichhorn
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Beitrag von aichhorn » 04.08.2013, 10:52

@ swantje

Das Kindergeld was wir monatlich erhalten wird das bei der Beitragsberechnung für mich (freiwillig gesetzlich) noch mit hinzu gerechnet oder bleibt es unberücksichtigt?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 04.08.2013, 10:54

Kindergeld ist eine Sozialleistung gehört nicht zu anrechenbaren Einkommen.

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