Kinderfreibeträge
Moderator: Czauderna
Kinderfreibeträge
Moin
Ich schildere einmal die Lage. Meine Frau ist freiwillig Versichert bei einer Gesetzlichen Krankenkasse, mit meinen Sohn.
Am 02.09.19 hat mein Sohn eine Ausbildung angefangen als Polizist.
Er Wohnt weiterhin bei uns und ich bekomme das Kindergeld.
Ich teile der Versicherung mit, das mein Sohn ab 02.09.19 als Polizist seine Ausbildung begonnen hat und somit nicht mehr in der Familienversicherung
versichert sein braucht, weil er jetzt Freiheilfürsorge bekommt.
Ab dem 01.09.19, wurde mir dann der Kinderfreibetrag aberkannt und ist so nicht mehr mehr Abzugsfähig von meinen Lohn, damit sich das mindert für den Beitrag auswirkt.
Meine Frage ist das Rechtens?
Weil er lebt ja weiterhin bei uns, und für die Kasse fallen keine weiteren Kosten an.
Gruß
André
Ich schildere einmal die Lage. Meine Frau ist freiwillig Versichert bei einer Gesetzlichen Krankenkasse, mit meinen Sohn.
Am 02.09.19 hat mein Sohn eine Ausbildung angefangen als Polizist.
Er Wohnt weiterhin bei uns und ich bekomme das Kindergeld.
Ich teile der Versicherung mit, das mein Sohn ab 02.09.19 als Polizist seine Ausbildung begonnen hat und somit nicht mehr in der Familienversicherung
versichert sein braucht, weil er jetzt Freiheilfürsorge bekommt.
Ab dem 01.09.19, wurde mir dann der Kinderfreibetrag aberkannt und ist so nicht mehr mehr Abzugsfähig von meinen Lohn, damit sich das mindert für den Beitrag auswirkt.
Meine Frage ist das Rechtens?
Weil er lebt ja weiterhin bei uns, und für die Kasse fallen keine weiteren Kosten an.
Gruß
André
Re: Kinderfreibeträge
Hallo,
Ab dem 01.09.19, wurde mir dann der Kinderfreibetrag aberkannt und ist so nicht mehr mehr Abzugsfähig von meinen Lohn, damit sich das mindert für den Beitrag auswirkt.
Von wem und aus welchem Anlass wurde dieser "Kinderfreibetrag" nicht mehr berücksichtigt ?.
Hat es evtl. mit dem freiwilligen Beitrag deiner Ehefrau in der GKV zu tun und du bist in der PKV versichert ?
So, wie geschildert scheint es so zu sein.
In den geltenden einheitlichen Grundsätzen zu Berechnung des Krankenversicherungsbeitrages für Selbstzahler heisst es dazu -
(4) 1Bei Mitgliedern, deren Ehegatte oder Lebenspartner nach dem LPartG nicht einer Krankenkasse (§ 4 Abs. 2 SGB V) angehört, setzen sich die beitragspflichtigen Einnahmen aus den eigenen Einnahmen und den Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners zusammen. 2Auf die Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners sind die Grundsätze zur Bestimmung der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder, zur zeitlichen Zuordnung und Nachweisführung sinngemäß anzuwenden. 3Von den Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners ist für jedes gemeinsame unterhaltsberechtigte Kind,
1. für das eine Familienversicherung nur wegen der Regelung des § 10 Abs. 3 SGB V nicht besteht, monatlich ein Betrag in Höhe von einem Drittel,
2. für das eine Familienversicherung besteht, monatlich ein Betrag in Höhe von einem Fünftel
der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV abzusetzen
Hier ist der Link dazu - https://www.google.com/search?hl=de&sou ... ent=psy-ab
Wenn demnach dein Sohn dir gegenüber nicht unterhaltsberechtigt ist, kann auch der Freibetrag nicht mehr berücksichtigt werden.
Mein Rat - Widerspruch bei der Kasse einlegen und die Unterhaltsberechtigung überprüfen lassen
Gruss
Czauderna
Ab dem 01.09.19, wurde mir dann der Kinderfreibetrag aberkannt und ist so nicht mehr mehr Abzugsfähig von meinen Lohn, damit sich das mindert für den Beitrag auswirkt.
Von wem und aus welchem Anlass wurde dieser "Kinderfreibetrag" nicht mehr berücksichtigt ?.
Hat es evtl. mit dem freiwilligen Beitrag deiner Ehefrau in der GKV zu tun und du bist in der PKV versichert ?
So, wie geschildert scheint es so zu sein.
In den geltenden einheitlichen Grundsätzen zu Berechnung des Krankenversicherungsbeitrages für Selbstzahler heisst es dazu -
(4) 1Bei Mitgliedern, deren Ehegatte oder Lebenspartner nach dem LPartG nicht einer Krankenkasse (§ 4 Abs. 2 SGB V) angehört, setzen sich die beitragspflichtigen Einnahmen aus den eigenen Einnahmen und den Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners zusammen. 2Auf die Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners sind die Grundsätze zur Bestimmung der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder, zur zeitlichen Zuordnung und Nachweisführung sinngemäß anzuwenden. 3Von den Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners ist für jedes gemeinsame unterhaltsberechtigte Kind,
1. für das eine Familienversicherung nur wegen der Regelung des § 10 Abs. 3 SGB V nicht besteht, monatlich ein Betrag in Höhe von einem Drittel,
2. für das eine Familienversicherung besteht, monatlich ein Betrag in Höhe von einem Fünftel
der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV abzusetzen
Hier ist der Link dazu - https://www.google.com/search?hl=de&sou ... ent=psy-ab
Wenn demnach dein Sohn dir gegenüber nicht unterhaltsberechtigt ist, kann auch der Freibetrag nicht mehr berücksichtigt werden.
Mein Rat - Widerspruch bei der Kasse einlegen und die Unterhaltsberechtigung überprüfen lassen
Gruss
Czauderna
Re: Kinderfreibeträge
Moin
Also meine Ehefrau ist freiwillig in der GKV /(BIG direkt) Versichert und bis zum 01.09.2019 war mein Sohn mit in der Familienversicherung.
Ja richtig, ich bin Pensionär und bin in der PKV, somit wird meine Pension zur Berechnung genommen.
Wir sind nicht geschieden, wir leben alle in einem Hausstand zusammen und ich bekomme für meinen Sohn das Kindergeld.
Wie ist das zu verstehen, unterhaltsberechtigt?
Ich meine das so gelesen zu haben, so lange ich das Kindergeld beziehe, muss auch der Freibetrag gelten gemacht werden können.
Gruß
André
Also meine Ehefrau ist freiwillig in der GKV /(BIG direkt) Versichert und bis zum 01.09.2019 war mein Sohn mit in der Familienversicherung.
Ja richtig, ich bin Pensionär und bin in der PKV, somit wird meine Pension zur Berechnung genommen.
Wir sind nicht geschieden, wir leben alle in einem Hausstand zusammen und ich bekomme für meinen Sohn das Kindergeld.
Wie ist das zu verstehen, unterhaltsberechtigt?
Ich meine das so gelesen zu haben, so lange ich das Kindergeld beziehe, muss auch der Freibetrag gelten gemacht werden können.
Gruß
André
Re: Kinderfreibeträge
Hallo,
Ihr lebt in einer Bedarfsgemeinschaft (Familie) und du bekommst noch das Kindergeld, da sehe ich keinen Grund warum die Kasse den Freibetrag
bei der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt. Was meinen die anderen (aktiven) Experten dazu ?.
Gruss
Czauderna
Ihr lebt in einer Bedarfsgemeinschaft (Familie) und du bekommst noch das Kindergeld, da sehe ich keinen Grund warum die Kasse den Freibetrag
bei der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt. Was meinen die anderen (aktiven) Experten dazu ?.
Gruss
Czauderna
Re: Kinderfreibeträge
Hallo,
ein Freibetrag kann nur abgezogen werden, wenn das Kind familienversichert ist oder nur wegen der Einkommenshöhe des privat versicherten Ehegatten nicht familienversichert werden kann.
Beides trifft aber hier nicht zu.
Daher ist m.E. die Entscheidung der KK richtig.
MfG
ratte1
ein Freibetrag kann nur abgezogen werden, wenn das Kind familienversichert ist oder nur wegen der Einkommenshöhe des privat versicherten Ehegatten nicht familienversichert werden kann.
Beides trifft aber hier nicht zu.
Daher ist m.E. die Entscheidung der KK richtig.
MfG
ratte1
Re: Kinderfreibeträge
Hey alle Zusammen,
Du bekommst das Kindergeld noch oder? Da sehe ich auch keinen Grund warum die Kasse den Freibetrag nicht berücksichtigt.
Jedoch würde ich an deiner Stelle bei Experten nachfrage, die können es dir dann genau sage.
Liebe Grüße
Du bekommst das Kindergeld noch oder? Da sehe ich auch keinen Grund warum die Kasse den Freibetrag nicht berücksichtigt.
Jedoch würde ich an deiner Stelle bei Experten nachfrage, die können es dir dann genau sage.
Liebe Grüße
Re: Kinderfreibeträge
Hallo,GesundLeben hat geschrieben: ↑08.09.2020, 10:18Hey alle Zusammen,
Du bekommst das Kindergeld noch oder? Da sehe ich auch keinen Grund warum die Kasse den Freibetrag nicht berücksichtigt.
Jedoch würde ich an deiner Stelle bei Experten nachfrage, die können es dir dann genau sage.
Liebe Grüße
auch hier gilt - diese Antwort trifft wohl für alle Fragen im Forum zu und hier schreiben Krankenversicherungsexperten
Gruss
Czauderna