Keine Sozialleistungen durch Bedarfsgemeinschaft, wie hoch..
Moderator: Czauderna
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Keine Sozialleistungen durch Bedarfsgemeinschaft, wie hoch..
Hallo,
da ich mit meinen Freund als Bedarfsgemeinschaft gelte erhalte ich keine Sozialleistungen.(wir sind nicht verheiratet)
Einer Arbeit gehe ich nicht nacht, Vermögen habe ich keins.
Erhalte ich jetzt den Mindestbeitrag der Krankenversicherung oder wie wird das mit der Bedarfsgemeinschaft geregelt?
Paula
da ich mit meinen Freund als Bedarfsgemeinschaft gelte erhalte ich keine Sozialleistungen.(wir sind nicht verheiratet)
Einer Arbeit gehe ich nicht nacht, Vermögen habe ich keins.
Erhalte ich jetzt den Mindestbeitrag der Krankenversicherung oder wie wird das mit der Bedarfsgemeinschaft geregelt?
Paula
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Danke für die Antwort!
Verstehe ich es richtig wenn ich weniger als 840€ Einnahmen im Monat habe werde ich nach dem Mindestbeitrag der KH berechnet?
Und es spielt keine Rolle wie viel mein Freund verdient?
Verstehe ich es richtig wenn ich weniger als 840€ Einnahmen im Monat habe werde ich nach dem Mindestbeitrag der KH berechnet?
Und es spielt keine Rolle wie viel mein Freund verdient?
Zuletzt geändert von Paulina123 am 04.11.2009, 18:55, insgesamt 2-mal geändert.
Was meinst du mit erhalten ? Die ARGE meldet dich bei deiner Kasse an und dann du bist versichert. Eine Auszahlung des Kassenbeitrags an den Versicherten erfolgt nicht. Den Beitrag überweist die ARGE direkt an die Kasse.Paulina123 hat geschrieben:Verstehe ich es richtig wenn ich weniger als 840€ Einnahmen im Monat habe werde ich den Mindestbeitrag der KH erhalten?
Richtig ist, daß der Beitrag für Einkommen bis zu 840 € 136,50 € beträgt - ohne Kinder 138,60 €
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Alle Zusatzleistungen sind bei allen Krankenkassen jedem Mitglied zugänglich - da spielt die Höhe des Beitrags überhaupt keine Rolle.
Allerdings sind die Zusatzleistungen von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Dabei ist nicht nur auf die Zusatzleistung selbst sondern auch auf die Höhe zu achten. Da kann man sich aber meist auf den Homepages informieren.
Wenn Dein Freund die genannte BKK empfehlen kann, dann machst Du sicher nichts falsch, wenn Du da beitrittst - eine zusätzliche private Auslandsversicherung im Beitrag inklusive habe ich bisher noch bei keiner Krankenkasse gesehen, nur als zusätzlich zu bezahlende Wahlleistung.
Gruß
Leonard
Allerdings sind die Zusatzleistungen von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Dabei ist nicht nur auf die Zusatzleistung selbst sondern auch auf die Höhe zu achten. Da kann man sich aber meist auf den Homepages informieren.
Wenn Dein Freund die genannte BKK empfehlen kann, dann machst Du sicher nichts falsch, wenn Du da beitrittst - eine zusätzliche private Auslandsversicherung im Beitrag inklusive habe ich bisher noch bei keiner Krankenkasse gesehen, nur als zusätzlich zu bezahlende Wahlleistung.
Gruß
Leonard
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Meine Vorgeschichte ich diese, seit Mai 09 habe ich mich bis jetzt im Oktober außerhalb Europas aufgehalten, in dieser Zeit wurden keine Beiträge bezahlt, diese muss ich nun Rückwirkend zahlen.
Meine letzte Krankenkasse bis Mai 09 war die Aok, die BKK sagt jetzt aus dem oben genannten Grund muss ich mich wieder bei der Aok versichern lassen, stimmt das so?
Meine letzte Krankenkasse bis Mai 09 war die Aok, die BKK sagt jetzt aus dem oben genannten Grund muss ich mich wieder bei der Aok versichern lassen, stimmt das so?
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das ist korrekt aufgrund eines BSG-UrteilsLady Butterfly hat geschrieben:nach meiner Meinung kannst du die BKK wählen. Da es ja eine Lücke im Versicherungsschutz gegeben hat (die Zeit, die du im Ausland warst), hast du ein neues Wahlrecht, wenn du bis Mai 2008 min. 18 Monate bei der AOK versichert warst.
Gruß Lady Butterfly