keine KV?
Moderator: Czauderna
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da er kein Geld hat und die AOK das weiß wollen die einen die Versicherung nicht abschließen lassen so lange er die schulden ca. 4000 euro nicht bezahl.
Vermutlich das er keinen eingeschränkten Schutz hat, obwohl er seine mutter pflegt und selber einen leichten Herzinfarkt vermutlich hatte laut Symptome und nicht zum Arzt gehen kann und sich nicht zur AOK traut.
Vermutlich das er keinen eingeschränkten Schutz hat, obwohl er seine mutter pflegt und selber einen leichten Herzinfarkt vermutlich hatte laut Symptome und nicht zum Arzt gehen kann und sich nicht zur AOK traut.
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Dann soll er diese Anzeige einreichen:
https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... g_s1_2.pdf
Dann muss die AOK unabhängig von irgendwelchen Altschulden die Versicherung herstellen. Damit verbunden ist allerdings auch eine Beitragszahlung, auf die die AOK nicht einfach verzichten wird. Da wird es bis zur Zwangsvollstreckung gehen.
https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... g_s1_2.pdf
Dann muss die AOK unabhängig von irgendwelchen Altschulden die Versicherung herstellen. Damit verbunden ist allerdings auch eine Beitragszahlung, auf die die AOK nicht einfach verzichten wird. Da wird es bis zur Zwangsvollstreckung gehen.
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Wenn die Bedarfsgemeinschaft durch die Zahlung der Beiträge bedürftig wird, übernimmt das jobcenter die Beitragszahlung.
Wenn nicht, gilt "können sie sich nicht leisten" nicht. Sie wollen sich dann lieber andere Sache leisten als die Krankenversicherung des Sohnes. Es ist allerdings nicht nachzuvollziehen, warum mit den Steuergeldern derjenigen, die ein Einkommen knapp über der Bedürftigkeitsgrenze erwirtschaften, die Krankenversicherung derjenigen finanziert werden soll, die ihr Geld lieber für andere Dinge ausgeben.
Wenn nicht, gilt "können sie sich nicht leisten" nicht. Sie wollen sich dann lieber andere Sache leisten als die Krankenversicherung des Sohnes. Es ist allerdings nicht nachzuvollziehen, warum mit den Steuergeldern derjenigen, die ein Einkommen knapp über der Bedürftigkeitsgrenze erwirtschaften, die Krankenversicherung derjenigen finanziert werden soll, die ihr Geld lieber für andere Dinge ausgeben.
Die aok dame hat zu meinem freund eben noch telefoniert gesagt: er könnte die FV sich ja nicht leisten und hätte dann noch mehr schulden und da die 3 monatsfrist damals abgelaufen war müssen sie ihn auch bei der nichtversicherung anzeigen etc. nicht aufnehmen. Er solle sich also gar nicht versichern dann verlagen sie auch die beiträge nicht zurück oer sich privat versichern..
ps. vielen dank für die Beratungen.
ps. vielen dank für die Beratungen.
Hallo,
Ihr macht keine Angaben, zum Gesamteinkommen Eurer Bedarfsgemeinschaft, nunja sei es drum,
trotzdem braucht er eine KV dringend,
schau mal hier:
https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/i ... 394615.pdf
Gruß Bully
Ihr macht keine Angaben, zum Gesamteinkommen Eurer Bedarfsgemeinschaft, nunja sei es drum,
trotzdem braucht er eine KV dringend,
Da sage ich jetzt mal besser garnichts zuhnatjens hat geschrieben: sich nicht zur AOK traut.
schau mal hier:
https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/i ... 394615.pdf
Gruß Bully
Hallo,hnatjens hat geschrieben:Die aok dame hat zu meinem freund eben noch telefoniert gesagt: er könnte die FV sich ja nicht leisten und hätte dann noch mehr schulden und da die 3 monatsfrist damals abgelaufen war müssen sie ihn auch bei der nichtversicherung anzeigen etc. nicht aufnehmen. Er solle sich also gar nicht versichern dann verlagen sie auch die beiträge nicht zurück oer sich privat versichern..
oh, jetzt wird es interessant,
da verstehe ich auch, das er nicht zur AOK will,
hat sich die AOK so schon mal öfter geäußert ????
hast Du diese Aussage persönlich mitbekommen, oder nur vom HÖHRENSAGEN.
Gruß Bully
Zuletzt geändert von Bully am 04.04.2016, 14:25, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo,
also am Anfang waren es noch "ich" und "vor 6 Monaten" abgemeldet; jetzt ist es der Freund, der 4000 Euro Rückstand bei der Krankenkasse hat.
Wenn die Angabe, er sei Ü25, stimmt, dann greift beim ALG II auch nicht mehr die Bedarfs- sondern die Haushaltsgemeinschaft nach § 9 Absatz 5 SGB II. Der Unterschied ist, dass nach § 1 Absatz 2 ALG II-Verordnung den unterstützenden Verwandten und Verschwägerten höhere Freibeträge als bei der BG zugestanden werden. Das Netto-Einkommen bei einer drei Personen umfassenden Haushaltsgemeinschaft muss bei mindestens 2279 Euro plus der angemessenen Kosten der Unterkunft für einen Drei-Personen-Haushalt liegen, damit der ALG II-Anspruch komplett wegfällt.
Diese Berechnung setzt sich aus dem Freibetrag nach §1 (2) ALG II-V zusammen, und umfasst den doppelten Regelsatz für den Erzieler des Einkommens und den Bedarf für den nicht erwerbstätigen Partner und den Absetzbeträgen vom Einkommen und den unbekannten Kosten der Unterkunft. Da von der Differenz zwischen Freibetrag und tatsächlichem Einkommen bei einer Haushaltsgemeinschaft nur 50 Prozent dem Antragsteller als Einkommen zugerechnet werden, müsste die Differenz das Doppelte des Regelsatzes plus einen Euro, also 809 Euro betragen. Damit kommt man ohne Kosten der Unterkunft auf 2278,20 Euro.
Es ist also eher unwahrscheinlich, dass als Teil einer Bedarfsgemeinschaft vor dem 25. Geburtstag ein Leistungsanspruch bestand, und dann in der Haushaltsgemeinschaft nach dem 25. kein Anspruch mehr besteht. Man kann die Vermutung der Haushaltsgemeinschaft aber auch bestreiten. Hat man Erfolg, werden die Eltern des Ü25ers nicht in die Bedarfsgemeinschaft mit einbezogen. Ob Erfolgsaussichten bestehen, kann ich aber nicht beurteilen.
Kaum glauben kann ich auch, dass eine Mitarbeiterin der AOK solche Dinge gesagt haben soll.
Man kann das alles ganz einfach lösen: Indem sich der Sohn eine eigene Wohnung sucht, denn dann bildet er auch seine eigene Bedarfsgemeinschaft, und hat damit auch seinen Leistungsanspruch und damit auch die Krankenversicherung zurück.
Wenn es tatsächlich so ist, dass er gesundheitliche Probleme hat, ist es ohnehin fraglich, ob die Pflege der Mutter vertretbar ist. Es ist sicherlich nicht im Sinne der Mutter, dass ihr Sohn sich in jungen Jahren gesundheitlich ruiniert.
also am Anfang waren es noch "ich" und "vor 6 Monaten" abgemeldet; jetzt ist es der Freund, der 4000 Euro Rückstand bei der Krankenkasse hat.
Wenn die Angabe, er sei Ü25, stimmt, dann greift beim ALG II auch nicht mehr die Bedarfs- sondern die Haushaltsgemeinschaft nach § 9 Absatz 5 SGB II. Der Unterschied ist, dass nach § 1 Absatz 2 ALG II-Verordnung den unterstützenden Verwandten und Verschwägerten höhere Freibeträge als bei der BG zugestanden werden. Das Netto-Einkommen bei einer drei Personen umfassenden Haushaltsgemeinschaft muss bei mindestens 2279 Euro plus der angemessenen Kosten der Unterkunft für einen Drei-Personen-Haushalt liegen, damit der ALG II-Anspruch komplett wegfällt.
Diese Berechnung setzt sich aus dem Freibetrag nach §1 (2) ALG II-V zusammen, und umfasst den doppelten Regelsatz für den Erzieler des Einkommens und den Bedarf für den nicht erwerbstätigen Partner und den Absetzbeträgen vom Einkommen und den unbekannten Kosten der Unterkunft. Da von der Differenz zwischen Freibetrag und tatsächlichem Einkommen bei einer Haushaltsgemeinschaft nur 50 Prozent dem Antragsteller als Einkommen zugerechnet werden, müsste die Differenz das Doppelte des Regelsatzes plus einen Euro, also 809 Euro betragen. Damit kommt man ohne Kosten der Unterkunft auf 2278,20 Euro.
Es ist also eher unwahrscheinlich, dass als Teil einer Bedarfsgemeinschaft vor dem 25. Geburtstag ein Leistungsanspruch bestand, und dann in der Haushaltsgemeinschaft nach dem 25. kein Anspruch mehr besteht. Man kann die Vermutung der Haushaltsgemeinschaft aber auch bestreiten. Hat man Erfolg, werden die Eltern des Ü25ers nicht in die Bedarfsgemeinschaft mit einbezogen. Ob Erfolgsaussichten bestehen, kann ich aber nicht beurteilen.
Kaum glauben kann ich auch, dass eine Mitarbeiterin der AOK solche Dinge gesagt haben soll.
Man kann das alles ganz einfach lösen: Indem sich der Sohn eine eigene Wohnung sucht, denn dann bildet er auch seine eigene Bedarfsgemeinschaft, und hat damit auch seinen Leistungsanspruch und damit auch die Krankenversicherung zurück.
Wenn es tatsächlich so ist, dass er gesundheitliche Probleme hat, ist es ohnehin fraglich, ob die Pflege der Mutter vertretbar ist. Es ist sicherlich nicht im Sinne der Mutter, dass ihr Sohn sich in jungen Jahren gesundheitlich ruiniert.
Nur vom hören habe ich das mitbekommen aber , was ist jetzt schon per Email etc. gelesen habe sprich freund zur aok kann ich nur den kopf schütteln. Ich wollte ihm nur helfen ich glaube auch nicht das die aok einen wegen schulden und vermutlich nicht leisteten beiträge nicht nachversichern will. Ich habe ihm gesagt er sol man einen anwalt beauftragen, ich habe keine nerven mehr.
mit freundlichen grüssen.
mit freundlichen grüssen.
Hallo,
sehe ich das richtig, dass am Anfang hier Dein Freund selbst geschrieben hat, und nun Du unter seinem Nick schreibst?
Meine persönliche Meinung ist: Wenn er Hilfe haben möchte, dann sollte er sich die Zeit nehmen, sein Problem einigermaßen ausführlich und verständlich zu beschreiben, denn das, was hier momentan abläuft, ist Stille Post. Dabei muss er sich einer Sache bewusst sein: eine gratis-Krankenversicherung gibt es nicht. Er muss zahlen, und er muss die Schritte gehen, die notwendig sind, wenn er das nicht kann.
sehe ich das richtig, dass am Anfang hier Dein Freund selbst geschrieben hat, und nun Du unter seinem Nick schreibst?
Meine persönliche Meinung ist: Wenn er Hilfe haben möchte, dann sollte er sich die Zeit nehmen, sein Problem einigermaßen ausführlich und verständlich zu beschreiben, denn das, was hier momentan abläuft, ist Stille Post. Dabei muss er sich einer Sache bewusst sein: eine gratis-Krankenversicherung gibt es nicht. Er muss zahlen, und er muss die Schritte gehen, die notwendig sind, wenn er das nicht kann.