Keine Amnestie für bereits "Verurteilte"?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Hasso33
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Beitrag von Hasso33 » 20.08.2013, 18:47

derKVProfi hat geschrieben:
GKV Nichtzahler - Säuminszuschläge rückwirkend runter (muss) und Beitragsschulden sollen ggf. reduziert werden??!!

GKV Nichtversicherte sind immer nachrangig versicherungspflichtig und deswegen: keine Nachzahlung bei Meldung bis 31.12.2013 (ich weiß das Rossi hier den Spitzbuben etwas böses unterstellt, aber ich denke, dass es eher ein Mißverständnis ist)!
OK, nochmal in einfachen worten:

- GKV Nichtzahler sind zur zeit erfasste versicherer, die nicht zahlen können/wollen, aber immer noch in einer krankenversicherung registriert sind.

- GKV Nichversicherte sind personen, die ab dem 01.04.2007 bisher nie versichert waren.

so, jetzt kommt aber die grätchen frage, worunter auch der threadersteller fallen tut:

sind personen, die ab dem 01.04.2007 mal zwischenzeitlich mal versichert waren, es aber aktuel nicht mehr sind, weil sie in der vergangenheit (natürlich nach dem 01.04.2007) das angebot der freiwilligen versicherung ignoriert haben, auch GKV nichtversicherte oder GKV nichtzahler. denn hierfür gibt es im bmg kein fallbeispiel!

Bodi
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Beitrag von Bodi » 20.08.2013, 19:04

Was passierte, wenn man das Angebot der freiwilligen Weiterversicherung ignorierte (was vor dem 01.08.2013 noch möglich war)? Man wurde nachrangig nach § 5(1) Nr. 13 SGB V versicherungspflichtig. Und für diesen Tatbestand ohne offizielle Mitgliedschaft gilt die Befreiung zumindest grundsätzlich. Der Termin 01.04.2007 ist nur als Beispieltermin für den Eintritt der Versicherungspflicht zu verstehen.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 20.08.2013, 20:03

Bodi hat geschrieben:Was passierte, wenn man das Angebot der freiwilligen Weiterversicherung ignorierte (was vor dem 01.08.2013 noch möglich war)? Man wurde nachrangig nach § 5(1) Nr. 13 SGB V versicherungspflichtig. Und für diesen Tatbestand ohne offizielle Mitgliedschaft gilt die Befreiung zumindest grundsätzlich. Der Termin 01.04.2007 ist nur als Beispieltermin für den Eintritt der Versicherungspflicht zu verstehen.
Richtig - Danke!

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