Hallo ersteinmal in die Runde.
Ich werde direkt auf den Punkt kommen undhabe folgende Situation.
Vor einigen Monaten wurde ich von Hartz4 zu 100% Sanktioniert. Die Gründe hierfür, denke ich, sollten in diesem Forum wohl eher keine Rolle spielen, denn um die geht es auch nicht.
In folge dessen, wurden natürlich auch die Beiträge zur Krankenversicherung gestrichen, so das ich ab dem Zeitpunkt der Sanktionierung "theoretisch" nicht Krankenversichert war/bin.
So dachte ich.
Daraufhin schrieb mich wohl die Krankenkasse an wegen eventueller Pflichtversicherung blabla.. keine Ahnung. Bis ich dann vor einigen Tagen ein Schreiben von der Krankenkasse bekommen habe, mit dem ich dann dorthin bin um die Situation zu klären, das ich kein Einkommen etc. habe und desweiteren meine Situation etwas geschildert. Ich bekam dann von dieser Person mir gegenüber nur gesagt, das ich nicht auf diverse Schreiben reagiert habe und ich mich jetzt Freiwillig Privat Versichern müßte. Was bei genauer überlegung mal so überhaupt kein Sinn macht, denn entweder ich mache etwas freiwillig oder ich muß etwas machen.
Bei diesem "Termin" bekam ich dann irgendetwas vorgelegt (ganz ehrlich keine Ahnung, was es genau war, da ich total am Boden zerstört war) das ich dann mit einem Haken "unterzeichnet" habe. Nun kam von dieser Krankenkasse ein Schreiben, aus dem hervorgeht ich wäre Freiwillig Krankenversichert und soll jetzt Monatlich knapp 200Euronen für die Versicherung zahlen.
Gibt es irgendeinen Weg, aus dieser Nummer rauszukommen?
Danke schon mal für eure Hilfe / Kommentare.
Kein H4 mehr und jetzt?
Moderator: Czauderna
Hallo,
nein, gibt es nicht - denn so, wie du den Ablauf geschildert hast, lief seitens der Kasse alles richtig ab und auch die Beitragshöhe scheint auf den ersten Blick okay zu sein, wobei ich allerdings mehr zu 170,00 € tendieren würde als zu den genannten 200,00 € - diese lassen vermuten, dass du mehr Einkommen als 968,33 € mtl. hast ?.
Was deine Logik hinsichtlich freiwillig pflichtversichert betrifft, so gebe ich dir recht - hört sich unsinnig an, ist aber so - die Kasse muss diese "Anschlussversicherung" aufgrund der gesetzlichen Vorgaben durchführen, wenn der Betroffene keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweist - da ist man dann tatsächlich freiwillig aber trotzdem pflichtversichert.
Gruss
Czauderna
nein, gibt es nicht - denn so, wie du den Ablauf geschildert hast, lief seitens der Kasse alles richtig ab und auch die Beitragshöhe scheint auf den ersten Blick okay zu sein, wobei ich allerdings mehr zu 170,00 € tendieren würde als zu den genannten 200,00 € - diese lassen vermuten, dass du mehr Einkommen als 968,33 € mtl. hast ?.
Was deine Logik hinsichtlich freiwillig pflichtversichert betrifft, so gebe ich dir recht - hört sich unsinnig an, ist aber so - die Kasse muss diese "Anschlussversicherung" aufgrund der gesetzlichen Vorgaben durchführen, wenn der Betroffene keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweist - da ist man dann tatsächlich freiwillig aber trotzdem pflichtversichert.
Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 2
- Registriert: 05.09.2016, 10:10
Hi Czauderna,
Danke dir erstmal für deine Antwort.
Ich habe das schon fast befürchtet. Natürlich hast du mit den 170€ recht, denn ich habe keine 968,33€ Einkommen.
Deswegen auch mein "Problem". Mein Einkommen beträgt gleich 0.
Weswegen ich auch diese KK-Kosten nicht decken kann.
Schön zu hören ist es aber, das auch du es nachvollziehen kannst, mit dem Freiwillig Pflichtversichert. Was mir letztendlich aber auch nicht wirklich hilft.
Danke dir erstmal für deine Antwort.
Ich habe das schon fast befürchtet. Natürlich hast du mit den 170€ recht, denn ich habe keine 968,33€ Einkommen.
Deswegen auch mein "Problem". Mein Einkommen beträgt gleich 0.
Weswegen ich auch diese KK-Kosten nicht decken kann.
Schön zu hören ist es aber, das auch du es nachvollziehen kannst, mit dem Freiwillig Pflichtversichert. Was mir letztendlich aber auch nicht wirklich hilft.
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- Beiträge: 123
- Registriert: 01.01.2015, 09:59
Probleme
Moin, Moin Deutscher Michel,
dieses Problem kannst nur Du lösen. Die Sanktion aus dem SGB II ist berechtigt sonst würdest Du vor das Sozialgericht ziehen. Die Entscheidung der Krankenkasse ist berechtigt.
Ergo ist es Deine Aufgabe die Angelegenheit zu lösen, wie auch immer. Nicht immer bekommt man(n), was er verdient hat. Du hattest aber scheinbar dieses Glück, dass Du nun aber wiederum auch nicht haben möchtest.
Liebe Grüße
Rolf
dieses Problem kannst nur Du lösen. Die Sanktion aus dem SGB II ist berechtigt sonst würdest Du vor das Sozialgericht ziehen. Die Entscheidung der Krankenkasse ist berechtigt.
Ergo ist es Deine Aufgabe die Angelegenheit zu lösen, wie auch immer. Nicht immer bekommt man(n), was er verdient hat. Du hattest aber scheinbar dieses Glück, dass Du nun aber wiederum auch nicht haben möchtest.
Liebe Grüße
Rolf
Alles korrekt abgelaufen. Mindestbeitrag in der freiwilligen scheint berechtigt.
Jetzt gilt es rasch einen sozialversicherungspflichtigen Job zu finden, sonst bleibts bei dem Teufelskreis.
Das man bei 0 EUR Einkommen die Beiträge nicht zahlen kann, erschließt sich jedem. Allerdings wird das Aussetzen von ALG II seine Gründe haben und jeder ist seines Schicksals Schmied. Klingt hart-ist aber so.
Du machst hier einen recht smarten Eindruck, wünsche dir deshalb viel Erfolg für deinen weiteren Lebensweg.
Tipp: Schau mal bei deiner Kasse vorbei und sprich das Thema Ratenzahlung an.
Jetzt gilt es rasch einen sozialversicherungspflichtigen Job zu finden, sonst bleibts bei dem Teufelskreis.
Das man bei 0 EUR Einkommen die Beiträge nicht zahlen kann, erschließt sich jedem. Allerdings wird das Aussetzen von ALG II seine Gründe haben und jeder ist seines Schicksals Schmied. Klingt hart-ist aber so.
Du machst hier einen recht smarten Eindruck, wünsche dir deshalb viel Erfolg für deinen weiteren Lebensweg.
Tipp: Schau mal bei deiner Kasse vorbei und sprich das Thema Ratenzahlung an.