Kapitalerträgen und Auswirkungen auf den Beitrag (GKV)

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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oberpfälzer
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Kapitalerträgen und Auswirkungen auf den Beitrag (GKV)

Beitrag von oberpfälzer » 11.01.2015, 12:02

Hallo,

ich beschäftige mich mit der Frage welche Krankenkassenbeiträge auf mich zukommen, wenn ich in einigen Jahren in den sogenannten vorzeitigen Ruhestand gehen sollte (noch keine Rente beziehe).

Bezgl. der Behandlung von Kapitalerträgen bin ich etwas verwundert. Ich habe mal meinen Kenntnisstand an einem fiktivem Beispiel dargestellt.

Nehmen wir mal an drei Brüder sind alle gleich alt und erhalten zu gleichen Teilen ein kleines Vermögen (Erbe), woraus jeder für sich etwa 40.000 Euro Kapitalerträge pro Jahr erhält. Der Betrag mag ungewöhnlich hoch gewählt sein, dadurch wird aber der Effekt deutlicher (der grundsätzlich bei kleineren Beträgen ja auch auftritt).

Alle drei Brüder sind gesetzlich und bei der gleichen Krankenkasse versichert.

Bruder 1 ist Vollzeit-Angestellter, er hat Brutto 2500 Euro. Als pflichtversicherter in der GKV muss er keine Beiträge auf die Kapitalerträge zahlen.

Bruder 2 lebt von den Kapitalerträgen (keine Arbeit oder Tätigkeit), er war zuvor als Angestellter pflichtversichert und ist nun in der GKV freiwillig versichert. Als „freiwillig“ in der GKV Versicherter (ohne Arbeitseinkommen) muss er im Gegensatz zu Bruder 1 den vollen GKV Beitrag auf die Kapitalerträge zahlen.

Bruder 3 arbeitet 5h pro Woche als fester Angestellter (1000 Euro Brutto), sonst hat er keine Tätigkeit oder Einkommen. Als „pflichtversicherter“ in der GKV muss er keine Beiträge auf Kapitalerträge zahlen (?).

Nach meinem Kenntnisstand ergeben sich dann folgende KV Beiträge (grob gerechnet):

Bruder 1 ca. 2250 Euro im Jahr (50% zahlt der Arbeitgeber, kein Beitrag auf Kapitalerträge)

Bruder 2 ca. 6000 Euro im Jahr (15% auf die Kapitalerträge)

Bruder 3 ca. 900 Euro im Jahr (50% zahlt Arbeitgeber, kein Beitrag auf Kapitalerträge)

Bruder 2 zahlt bei geringerem Einkommen 5100 Euro mehr als Bruder 3 !

Zu Bruder 3 bin ich der Aussage gefolgt, das „Pflichtversicherte“ keine Beiträge auf Kapitalerträge zahlen müssen.

Fragen:
Ist mein Verständnis richtig das Bruder 3 durch seine (geringe) Beschäftigung als Pflichtversicherter keine Beiträge auf die Kapitalerträge zahlt ?

Kann die KV von Bruder 3 eine Offenlegung seiner sonstigen Einkünfte und im nächsten Schritt einen Beitrag auf die Kapitaleinkünfte verlangen ? Wenn ja, auf Basis welcher rechtlichen Regelung ?

Falls Bruder 3 Beiträge auf die Kapitalerträge zahlen muss, wo liegt die Grenze bei Anzahl Wochenarbeitsstunden oder Bruttoeinkommen damit er nicht zahlen muss (so wie Bruder 1) ?

Könnte Bruder 2 im nächsten Jahr auch eine vergleichbare Beschäftigung wie Bruder 3 annehmen (dann ist auch er Pflichtversichert) und müsste er dann auch nur noch 900 Euro pro Jahr an seine KV zahlen (die wissen ja bereits das er erhebliche Kapitalerträge hat) ?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 11.01.2015, 14:15

Hallo,
ja, solange der Status "Pflichtversichert" solange für Kapitalerträge keine Beiträge - das ist die Formel. Der Bruder mit den 5 Wochenstunden und den 1000,00 € mtl., der muesste unter 451,00 € zurückfahren um nicht mehr pflichtversichert zu sein, dann zahlt er anschließend für die Kapitalerträge.
Der "arbeitslose" Bruder muesste einen Job aufnehmen ab 451,00 € mtl. dann zahlt es nix mehr für die Kapitalerträge.
Gruss
Czauderna

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