Leider kann ich damit nichts anfangen, da ich
1. einen Widerspruch sehe:
CiceroOWL hat geschrieben:Von den Einkünften aus Kapitalvermögen können die Werbungskosten nach §§ 9 und 9a EStG abgesetzt werden. Der überschießende Betrag gehört zum Gesamteinkommen.
Tja - was denn nun ?CiceroOWL hat geschrieben:Alleinstehende können einen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801,00 EUR, Verheiratete in Höhe von 1.602,00 EUR einkommensmindernd in Abzug bringen. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.
Ausserden zählen die Verluste, um die es mir ging (auch steuerlich) nicht
zu den Werbungskosten. Insofern ist das hier wohl nicht zutreffend.
2. ich nicht verstanden habe, was diese Zitate denn nun für meinen Fall
bedeuten sollen ? Das Einzige, was ich verstanden habe, ist, dass
der Sparer-Freibetrag berücksichtigt wird. Gut - soweit klar.
Aber was ist mit den Veräußerungsgewinnen und der Verechnung mit
den Vorjahresverlusten ?
Die Frage ist für uns wichtig, da ich denke, dass dies in den nächsten
Jahren noch öfter passieren wird (es sind noch "ein paar" Verluste zu
verrechnen...).
Ich habe fast den Eindruck, das Ganze ist gar nicht klar geregelt.
Kann das sein ?
Gruß, Tooni