Jetzt PKV möchte zur GKV
Moderator: Czauderna
Jetzt PKV möchte zur GKV
Hallo Zusammen, ich bin 53 Jahre und 33 Jahre PKV versichert , war 33 selbständig , ich möchte 4 Monate vor meinem 55 Geburtstag zur GKV wechseln, würde mich bei einen Freund für halbtags anstellen lassen, aber ich bin Insulinpflichtiger Diabetiker und habe ein sehr starke Chronische Bauchspeicheldrüsenendzündung, ich weiß ich muß mindestens 1 Jahr versichert sein bei der GKV um später auch freiwillig dabei beleiben zu können, aber was ist wenn ich in dem 1 Jahr wo ich bei der GKV bin sehr oft krank bin gibst da Probleme, ok in 2 oder 3 Jahren muß ich sowieso Hatz4 beantragen da langsam mein Geld ausgeht. Arbeite seit 4 Jahren nicht mehr wegen der Bauchspeicheldrüse
pauli102, bitte bedenken Sie:
"Der Gesetzgeber erschwert den Wechsel von der PKV in die GKV, um zu verhindern, dass die Versicherten in jungen Jahren, die für junge und gesunde Menschen zumeist günstigen Tarife einer Privatversicherung nutzen und dann erst im Alter zu einer gesetzlichen Krankenkasse zurückkehren."
"Der Gesetzgeber erschwert den Wechsel von der PKV in die GKV, um zu verhindern, dass die Versicherten in jungen Jahren, die für junge und gesunde Menschen zumeist günstigen Tarife einer Privatversicherung nutzen und dann erst im Alter zu einer gesetzlichen Krankenkasse zurückkehren."
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U.a. LSG Sachsen-Anhalt, ähnliche Urteile gibt es aber von diversen anderen LSGs:jensKMV hat geschrieben:Solange der Verdienst über 450€ / Monat liegt ist eine Rückkehr sofort möglich. Die Beschäftigung muss nur 1 Tag lang bestehen um sich im Anschluss wieder freiwillig versichern zu können.
„Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Die Beurteilung, ob ein solches entgeltliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, richtet sich nicht nur nach den Angaben oder Erklärungen der Betroffenen, sondern danach ob die tatsächlichen Verhältnisse insgesamt den Schluss auf die ernstliche Absicht rechtfertigen, die mit einer Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis verbundenen gegenseitigen rechtlichen Verpflichtungen einzugehen. Die Begründung eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ist einerseits von einem Scheingeschäft abzugrenzen, mit dem ein Beschäftigungsverhältnis lediglich vorgetäuscht werden soll, um Leistungen der Krankenversicherung zu erlangen. Andererseits tritt auch bei tatsächlicher Begründung eines Arbeitsverhältnisses Versicherungspflicht nicht ein, wenn dies allein oder im wesentlichen in der Absicht geschieht, Krankenversicherungsschutz zu erlangen und die Tätigkeit unter der Berufung auf eine bekannte Arbeitsunfähigkeit erst gar nicht anzutreten oder als bald wieder aufzugeben. Vor einer solchen missbräuchlichen Rechtsgestaltung ist die Versicherungsgemeinschaft zu schützen. (…)"
Das ist schon mehr als bedenklich, wenn auch fachlich richtig. Das schreit ja nach Prüfung und ggf. Nichtigkeit!jensKMV hat geschrieben:Solange der Verdienst über 450€ / Monat liegt ist eine Rückkehr sofort möglich. Die Beschäftigung muss nur 1 Tag lang bestehen um sich im Anschluss wieder freiwillig versichern zu können. Bei Fragen zum Ablauf = PN an mich.
Wer soll denn das prüfen? Die Krankenkasse sicher nicht. Neumitglieder hat doch jeder gern. Und wenn die Beschäftigung auf Dauer vertraglich vereinbart wird und nach 1 Monat in der Probezeit gekündigt wird, ist doch nichts dran auszusetzen.
Gerade auch hierfür wurde zum 01.08.2013 der § 188 Abs. 4 SGB V eingeführt bzw. galt zuvor § 5 Nr. 13 SGB V. Es ist egal ob ich 1 Tag oder 30 Jahre zuvor gesetzlich versichert war - ich habe das Recht auf eine Weiterversicherung.
Gerade auch hierfür wurde zum 01.08.2013 der § 188 Abs. 4 SGB V eingeführt bzw. galt zuvor § 5 Nr. 13 SGB V. Es ist egal ob ich 1 Tag oder 30 Jahre zuvor gesetzlich versichert war - ich habe das Recht auf eine Weiterversicherung.
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Gerade hierfür [also das Vortäuschen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit anschließendem Mogelwechsel in die GKV] sollen 188 (4) und 5 (1) 13 sein?jensKMV hat geschrieben:Gerade auch hierfür wurde zum 01.08.2013 der § 188 Abs. 4 SGB V eingeführt bzw. galt zuvor § 5 Nr. 13 SGB V.
Nein, grade hierfür gelten die in der Rechtsprechung entwickelten und bestätigten Grundsätze zur Beurteilung von Scheinarbeitsverhältnissen und zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Sozialversicherungsbetrug.
Bei einem Scheingeschäft warst du aber nicht gesetzlich versichert - auch nicht einen Tag. Denn das Scheingeschäft führt nicht zur Versicherungspflicht.jensKMV hat geschrieben:Es ist egal ob ich 1 Tag oder 30 Jahre zuvor gesetzlich versichert war - ich habe das Recht auf eine Weiterversicherung.
Und zu der Frage wer das prüft: Wir zum Beispiel. "Neumitglieder hat doch jeder gern"?! Ja sicher - aber das schaltet bei uns nicht die Prüfmechanismen oder das Hirn aus.
Gruß
Swantje
Ich bin ehrlich gesagt ein wenig baff vor so viel Dreistheit.
Der § ist eingeführt worden, um Leuten hohe Beiträge in der PKV zu ersparen? Du kannst ja gerne mal eine Umfrage bei den Versicherten in der GKV machen, ob die gerne die Beiträge für Dich bezahlen während Du Dir das in früheren Zeiten erspart hast.
Na klar. Gibt Dir jeder gerne Geld, um Deine verfehlte Zukunftsplanung auszugleichen. (Achtung, könnte Ironie beinhalten)
Der § ist eingeführt worden, um Leuten hohe Beiträge in der PKV zu ersparen? Du kannst ja gerne mal eine Umfrage bei den Versicherten in der GKV machen, ob die gerne die Beiträge für Dich bezahlen während Du Dir das in früheren Zeiten erspart hast.
Na klar. Gibt Dir jeder gerne Geld, um Deine verfehlte Zukunftsplanung auszugleichen. (Achtung, könnte Ironie beinhalten)
Selten, dass ich dir beipflichte. In diesem Fall vorbehaltlos!broemmel hat geschrieben:Ich bin ehrlich gesagt ein wenig baff vor so viel Dreistheit.
Der § ist eingeführt worden, um Leuten hohe Beiträge in der PKV zu ersparen? Du kannst ja gerne mal eine Umfrage bei den Versicherten in der GKV machen, ob die gerne die Beiträge für Dich bezahlen während Du Dir das in früheren Zeiten erspart hast.
Na klar. Gibt Dir jeder gerne Geld, um Deine verfehlte Zukunftsplanung auszugleichen. (Achtung, könnte Ironie beinhalten)
Gruss
KKA
OK ! Ich bleibe bei der PKV und warte bis mich die Sozialhilfe hat!
Danke für die Antworten waren alle sehr hilfreich, und noch was als ich zur PKV ging war ich 20 Jahre alt und die Versicherungsvertreter haben mir die Tür eingetreten, man glaubt mit 20J einen 40 oder 50 J Verteter alles auch mit BUZ und LV, die haben alle gut verdient aber na ja selber Schuld!!!!
Danke für die Antworten waren alle sehr hilfreich, und noch was als ich zur PKV ging war ich 20 Jahre alt und die Versicherungsvertreter haben mir die Tür eingetreten, man glaubt mit 20J einen 40 oder 50 J Verteter alles auch mit BUZ und LV, die haben alle gut verdient aber na ja selber Schuld!!!!