Er ist wohl eher nur nach Nr. 2 frei (Beihilfeanspruch unterstelle ich jetzt mal).heinrich hat geschrieben:hi gekko,
warum ist der Beamte mit 6000 EUR denn nicht nur nur wegen Überschreitens der JAE-Grenze nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V versicherungsfrei ?
wonach ist er den noch vers.frei ?
JAE-Überschr, ALG I, dann ALG II, dann Beschä 2000 , über 55
Moderator: Czauderna
Und dann dürfte auch noch das Äpfel und Birnenprinzip ins Boot kommen.
Auch wenn der Beamte 6.000 Glocken verdienen sollte, dann kann er auch nicht zum Personenkreis nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V zählen; da dort "Arbeiter und Angestellte" genannt sind, die "Arbeitsentgelt" erzielen.
Ein Beamter steht vom Status in einem Dienst- und Treueverhältnis gegenüber seinem Dienstherren; er ist somit weder Arbeiter noch Angestellter. Ferner erhält er eine "Besoldung" und kein Arbeitsentgelt.
Auch wenn der Beamte 6.000 Glocken verdienen sollte, dann kann er auch nicht zum Personenkreis nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V zählen; da dort "Arbeiter und Angestellte" genannt sind, die "Arbeitsentgelt" erzielen.
Ein Beamter steht vom Status in einem Dienst- und Treueverhältnis gegenüber seinem Dienstherren; er ist somit weder Arbeiter noch Angestellter. Ferner erhält er eine "Besoldung" und kein Arbeitsentgelt.
Ganz genau, deswegen auch nur nach Nr. 2.Rossi hat geschrieben:Und dann dürfte auch noch das Äpfel und Birnenprinzip ins Boot kommen.
Auch wenn der Beamte 6.000 Glocken verdienen sollte, dann kann er auch nicht zum Personenkreis nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V zählen; da dort "Arbeiter und Angestellte" genannt sind, die "Arbeitsentgelt" erzielen.
Ein Beamter steht vom Status in einem Dienst- und Treueverhältnis gegenüber seinem Dienstherren; er ist somit weder Arbeiter noch Angestellter. Ferner erhält er eine "Besoldung" und kein Arbeitsentgelt.