hkk - prüfung der familienversicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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el_viejo
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hkk - prüfung der familienversicherung

Beitrag von el_viejo » 27.04.2023, 13:56

hallo zusammen,

ich bin seit dem 01.04.2021 bei der hkk gesetzlich versichert. meine frau (mini-jobber 450€, jetzt 520€) und mein zuhause lebender minderjähriger sohn sind bei der hkk familienversichert. von der hkk erreicht mich jährlich der fragebogen zur prüfung der voraussetzungen für die familienversicherung, den ich auch brav vollständig ausgefüllt mit einkommensnachweisen und fristgerecht beantworte. seit versicherungsbeginn hat sich nichts geändert, was sich auf die familienversicherung auswirken würde.

ende mai 2022 erreichte mich der letzte jährliche fragebogen zum zeitraum ab 01.06.2022. gleiches prozedere meinerseits. ich dachte, der fall wäre erledigt, aber jetzt mitte februar 2023 schickt mir die hkk nochmal ein schreiben und fordert versicherungsbescheinigungen über bestehende nicht gesetzliche versicherungen.

wir haben alle 3 jeweils zahn- sowie heilpraktiker-/naturheilmittel-zusatzversicherungen.

bevor ich kopien der versicherungsscheine an die hkk schicke, hätte ich gern gewusst:

1. von welchem interesse sind die bestehenden privaten zusatzversicherungen für die krankenkasse (zumal in allen versicherungsverträgen steht, dass geleistet wird, was über den anteil der gesetzlichen krankenkasse hinaus geht?
2. auf welcher rechtlichen grundlage fordert die krankenkasse die offenlegung dieser unterlagen?

ich habe hier im forum und in der im internet zugänglichen deutschen sozialgesetzgebung gesucht, aber keine schlüssigen aussagen dazu gefunden und hoffe, dass einer der experten hier etwas dazu sagen kann.

herzlichen dank schonmal :-)

Czauderna
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Re: hkk - prüfung der familienversicherung

Beitrag von Czauderna » 27.04.2023, 14:10

Hallo und willkommen im Forum
erfolgte die "Anforderung" im Zusammenhang mit der Familienversicherung?
Wenn ja, dann macht dies keinen Sinn, weil das Bestehen einer solchen Versicherung nichts am Anspruch auf Familienversicherung ändert.
Wenn nein - dann ist es genauso wenig einflussnehmend auf die bestehende Versicherung in der GKV und geht auch von daher die Kasse nichts an, meine ich, zumal es sich ja auch um Zusatzversicherungen handelt.
Gibt es denn keine Begründung in diesem Schreiben?
Mein Rat, einfach die Kasse mal fragen, was das soll und wo die gesetzliche Grundlage für eine solche Anforderung zu finden wäre.
Gruss
Czauderna

el_viejo
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Re: hkk - prüfung der familienversicherung

Beitrag von el_viejo » 27.04.2023, 14:28

vielen dank für die prompte einschätzung meines falls. die zusatzversicherungen bestanden schon bei der gkv, bei der ich vor der hkk versichert war. im grunde kam ich zu der gleichen einschätzung wie sie, nur dass ich auf diesem gebiet blutiger laie ohne grosse erfahrung bin. ich werde dann mal die hkk anschreiben und um die begründung und die gesetzliche grundlage für deren anforderung bitten. mal sehen, was zurückkommt. ich werde hier berichten.

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