Heiraten

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Meike
Beiträge: 9
Registriert: 17.01.2010, 02:52

Heiraten

Beitrag von Meike » 24.08.2010, 09:55

Hallo!

Mein Freund und ich möchten heiraten. Er zahlt im Moment seine KV aus eigener Tasche ( Mindestbeitrag.), da er sehbehindert bzw. fast blind ist, nicht arbeiten kann und es sich noch gestritten wird, wer was für ihn zahlt. Er wäre bei einer Heirat ja über meine KV ( BKK für Heilberufe.) familienversichert.
Könnte meine KK seine Aufnahme aufgrund seiner gesundheitlichen Problematik ( immer wieder KH- Aufenthalte, OP's, Augentropfen ( Befreiungsausweis)... .) auch verweigern oder sind sie verpflichtet ihn aufzunehmen?

Danke und viele Grüße

Meike

Marco
Beiträge: 38
Registriert: 07.07.2010, 17:10

Beitrag von Marco » 24.08.2010, 10:06

Wenn ihr heiratet, kann er über dich familienversichert werden da er ja keine eigenen Einkünfte hat sollte das gehen.

Wegen seiner gesundheitlichen Probleme darf die KK ihn nicht ablehnen.

heinrich
Beiträge: 1266
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 24.08.2010, 10:06

Anspruch auf FAMI besteht bei Heirat, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dies sieht hier so aus aus.


Gesundheitliche Gründe sind in der gesetzlichen Krankenversicherung KEINE Ablehungsgründe.

Also: keine Sorge.

Meike
Beiträge: 9
Registriert: 17.01.2010, 02:52

Beitrag von Meike » 24.08.2010, 10:16

Ich danke Euch und wünsche einen sonnigen Tag! :-)

heinrich
Beiträge: 1266
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 24.08.2010, 10:24

noch ein Hinweis:

ich habe die Frage so verstanden, dass Dein Freund bei seiner KK
FREIWILLIG versichert ist.

bitte bei dieser KK nachfragen, wie es dort geregelt ist, um aus dieser freiwilligen Versicherung rauszukommen.

Dies ist nämlich von KK zu KK möglicherweise verschieden, weil es in der jeweiligen Satzung der KK geregelt ist.

RHW
Beiträge: 700
Registriert: 21.02.2010, 12:42

Beitrag von RHW » 25.08.2010, 23:29

Hallo,
bei den Kündigungsfristen für eine freiwillige Mitglidschaft und Wechsel in die Familienversicherung sind m.E. grds. 4 Varianten denkbar:

- die Kasse, bei der die freiwillige Mitglidschaft ist, akzeptiert auch eine rückwirkende Künigung zum Tag der Heirat.

- die Kasse akzeptiert nur eine Kündigung zum Tag des Kündigungseingangs (frühestens Hochzeitstag).

- die Kasse akzeptiert nur eine Kündigung zum Ende des Monats des Kündigungseingangs (frühestens Hochzeitstag).

- die Kasse besteht auf der normalen Kündigungsfrist von 2 vollen Kalendermonaten.

Normalerweise sollte hier die Satzung der Kasse Klarheit schaffen.

Gruß
RHW

Meike
Beiträge: 9
Registriert: 17.01.2010, 02:52

Beitrag von Meike » 02.09.2010, 22:18

Vielen Dank, wir werden uns erkundigen!

Antworten