Heirat und Krankenversicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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hape
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Heirat und Krankenversicherung

Beitrag von hape » 11.03.2010, 11:12

hallo zusammen,

hab hier schon einiges durchsucht, bin aber leider nicht fündig geworden. schildere mal das problem:

ich bekomme eine EURente und bin pflichtversichert, mein lebensgefährte ist freiwillig versichert da über beitragsbemessungsgrenze. wir beabsichtigen zu heiraten.

- muss ich dann in die versicherung meines ehemannes
- bräuchte infolinks und/oder sichere auskünfte

vielen dank schon mal im voraus :)

Platon67
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Beitrag von Platon67 » 11.03.2010, 11:29

guten morgen,

da Sie aufgrund Ihrer EU-rente versicherungspflichtig sind, scheidet die Familienversicherung nach der Heirat grundsätzlich für Sie aus, d. h. Sie bleiben weiterhin selbst versichert.

vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 2 SGB V

) 1Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen

1.
1.
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2.
2.
nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3.

hape
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Beitrag von hape » 11.03.2010, 11:43

vielen vielen dank für die schnelle auskunft. hat mir seeeeeehr weitergeholfen. :D

sollte ich längere zeit ins ausland reisen (z.b. amerika) reicht dann eine zusatzversicherung aus? oder bin ich mit meiner kv versichert?

Platon67
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Beitrag von Platon67 » 11.03.2010, 12:00

Das hängt tatsächlich davon ab, wohin Sie reisen...

Unabhängig davon, würde ich für eine Auslandsreise immer eine Zusatzversicherung fürs Ausland abschliessen. Vielleicht haben Sie ja sogar bereits eine entsprechende Versicherung über eine Kreditkarte(Bedingungen unbedingt durchlesen!)
! Es kann passieren, das die Kasse nur teilweise Kosten übernimmt und Sie auf der Differenz sitzen bleiben oder die Kasse sogar überhaupt nicht übernimmt, weil kein Sozialversicherungsabkommen mit dem Urlaubsland besteht (z. B. auch Amerika).

Das Geld für eine Zusatzversicherung ist hier gut angelegt- das finanzielle Risiko ohne Versicherung ist exorbitant hoch !! Bitte beachten Sie, dass die herkömlichen Urlaubsreiseversicherungen in der Regel nur Reisen bis max. 6 Monate abdecken. Sollten Sie länger verreisen wollen, sollten Sie sich entsprechende Angebote (z.B. ADAC) geben lassen.....[/b]

Paule
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Beitrag von Paule » 11.03.2010, 17:38

Platon67 hat geschrieben:! Es kann passieren, das die Kasse nur teilweise Kosten übernimmt und Sie auf der Differenz sitzen bleiben oder die Kasse sogar überhaupt nicht übernimmt, weil kein Sozialversicherungsabkommen mit dem Urlaubsland besteht (z. B. auch Amerika).
...
Das Geld für eine Zusatzversicherung ist hier gut angelegt- das finanzielle Risiko ohne Versicherung ist exorbitant hoch !!
Gerade aus den USA gibts doch immer die Horrorstorys von Urlaubern mit Rechnungen über bis zu 20.000 $ für eine banale Blinddarm-Op, da lohnen sich die 12 EUR/Jahr für die Reiseversicherung!

Vor dem Abschluss unbedingt die Bedingungen vergleichen: Es ist im Ernstfall ein großer Unterschied, ob Rücktransport bezahlt wird, wenn er medizinisch notwendig ist oder, wenn er sinnvoll ist oder ein KH-Aufenthalt über mehr als 2 Wochen ansteht (es gibt dazu auch Vergleichstests).

dresdner
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Beitrag von dresdner » 11.03.2010, 21:21

hape hat geschrieben: sollte ich längere zeit ins ausland reisen (z.b. amerika) reicht dann eine zusatzversicherung aus? oder bin ich mit meiner kv versichert?
längere zeit? wie lange?[/b]

hape
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Beitrag von hape » 12.03.2010, 06:25

im moment denken ich, für 1-2 jahre. könnte sein, dass mein zukünftiger nach amerika zum arbeiten muss. er möchte mich dann gerne dabei haben. kommt drauf an, wie das mit krankenversicherung ist.

vielen dank nochmals an alle für die schnellen antworten und hilfe :D

Rine
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Beitrag von Rine » 12.03.2010, 21:10

Hallo!
Auch Ihre Rentenversicherung müssen Sie von Ihrem Auslandsaufenthalt informieren!

Gruß
Rine

RHW
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Beitrag von RHW » 13.03.2010, 10:00

Wenn die Beschäftigung im Ausland durch einen deutschen Arbeitgeber veranlasst wird (Entsendung), gibt es häufig Gruppenversicherung des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer. Unter Umständen gibt es hier auch Angebote für mitreisende Angehörige.
Hilfreich bei Beschäftigung im Ausland (auch USA + Kanada):
dvka.de/oeffentlicheSeiten/ArbeitenAusland/MerkblaetterArbeiten.htm

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