Heirat und Krankenversicherung
Moderator: Czauderna
Heirat und Krankenversicherung
hallo zusammen,
hab hier schon einiges durchsucht, bin aber leider nicht fündig geworden. schildere mal das problem:
ich bekomme eine EURente und bin pflichtversichert, mein lebensgefährte ist freiwillig versichert da über beitragsbemessungsgrenze. wir beabsichtigen zu heiraten.
- muss ich dann in die versicherung meines ehemannes
- bräuchte infolinks und/oder sichere auskünfte
vielen dank schon mal im voraus
hab hier schon einiges durchsucht, bin aber leider nicht fündig geworden. schildere mal das problem:
ich bekomme eine EURente und bin pflichtversichert, mein lebensgefährte ist freiwillig versichert da über beitragsbemessungsgrenze. wir beabsichtigen zu heiraten.
- muss ich dann in die versicherung meines ehemannes
- bräuchte infolinks und/oder sichere auskünfte
vielen dank schon mal im voraus
guten morgen,
da Sie aufgrund Ihrer EU-rente versicherungspflichtig sind, scheidet die Familienversicherung nach der Heirat grundsätzlich für Sie aus, d. h. Sie bleiben weiterhin selbst versichert.
vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 2 SGB V
) 1Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
1.
1.
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2.
2.
nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind, 3.
da Sie aufgrund Ihrer EU-rente versicherungspflichtig sind, scheidet die Familienversicherung nach der Heirat grundsätzlich für Sie aus, d. h. Sie bleiben weiterhin selbst versichert.
vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 2 SGB V
) 1Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
1.
1.
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2.
2.
nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind, 3.
Das hängt tatsächlich davon ab, wohin Sie reisen...
Unabhängig davon, würde ich für eine Auslandsreise immer eine Zusatzversicherung fürs Ausland abschliessen. Vielleicht haben Sie ja sogar bereits eine entsprechende Versicherung über eine Kreditkarte(Bedingungen unbedingt durchlesen!)
! Es kann passieren, das die Kasse nur teilweise Kosten übernimmt und Sie auf der Differenz sitzen bleiben oder die Kasse sogar überhaupt nicht übernimmt, weil kein Sozialversicherungsabkommen mit dem Urlaubsland besteht (z. B. auch Amerika).
Das Geld für eine Zusatzversicherung ist hier gut angelegt- das finanzielle Risiko ohne Versicherung ist exorbitant hoch !! Bitte beachten Sie, dass die herkömlichen Urlaubsreiseversicherungen in der Regel nur Reisen bis max. 6 Monate abdecken. Sollten Sie länger verreisen wollen, sollten Sie sich entsprechende Angebote (z.B. ADAC) geben lassen.....[/b]
Unabhängig davon, würde ich für eine Auslandsreise immer eine Zusatzversicherung fürs Ausland abschliessen. Vielleicht haben Sie ja sogar bereits eine entsprechende Versicherung über eine Kreditkarte(Bedingungen unbedingt durchlesen!)
! Es kann passieren, das die Kasse nur teilweise Kosten übernimmt und Sie auf der Differenz sitzen bleiben oder die Kasse sogar überhaupt nicht übernimmt, weil kein Sozialversicherungsabkommen mit dem Urlaubsland besteht (z. B. auch Amerika).
Das Geld für eine Zusatzversicherung ist hier gut angelegt- das finanzielle Risiko ohne Versicherung ist exorbitant hoch !! Bitte beachten Sie, dass die herkömlichen Urlaubsreiseversicherungen in der Regel nur Reisen bis max. 6 Monate abdecken. Sollten Sie länger verreisen wollen, sollten Sie sich entsprechende Angebote (z.B. ADAC) geben lassen.....[/b]
Gerade aus den USA gibts doch immer die Horrorstorys von Urlaubern mit Rechnungen über bis zu 20.000 $ für eine banale Blinddarm-Op, da lohnen sich die 12 EUR/Jahr für die Reiseversicherung!Platon67 hat geschrieben:! Es kann passieren, das die Kasse nur teilweise Kosten übernimmt und Sie auf der Differenz sitzen bleiben oder die Kasse sogar überhaupt nicht übernimmt, weil kein Sozialversicherungsabkommen mit dem Urlaubsland besteht (z. B. auch Amerika).
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Das Geld für eine Zusatzversicherung ist hier gut angelegt- das finanzielle Risiko ohne Versicherung ist exorbitant hoch !!
Vor dem Abschluss unbedingt die Bedingungen vergleichen: Es ist im Ernstfall ein großer Unterschied, ob Rücktransport bezahlt wird, wenn er medizinisch notwendig ist oder, wenn er sinnvoll ist oder ein KH-Aufenthalt über mehr als 2 Wochen ansteht (es gibt dazu auch Vergleichstests).
Wenn die Beschäftigung im Ausland durch einen deutschen Arbeitgeber veranlasst wird (Entsendung), gibt es häufig Gruppenversicherung des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer. Unter Umständen gibt es hier auch Angebote für mitreisende Angehörige.
Hilfreich bei Beschäftigung im Ausland (auch USA + Kanada):
dvka.de/oeffentlicheSeiten/ArbeitenAusland/MerkblaetterArbeiten.htm
Hilfreich bei Beschäftigung im Ausland (auch USA + Kanada):
dvka.de/oeffentlicheSeiten/ArbeitenAusland/MerkblaetterArbeiten.htm