Hauptberuflich selbständig, in Teilzeit angestellt, GKV?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Franzoesin
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Hauptberuflich selbständig, in Teilzeit angestellt, GKV?

Beitrag von Franzoesin » 11.04.2014, 09:52

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem:
Ich bin hauptberuflich selbständig und dann noch in Teilzeit angestellt. Zum 01.01. habe ich die Krankenversicherung gewechselt. Ich bin gesetzlich versichert. Zunächst war das ein Hin und Her. Zeitweise war sogar unklar, ob ich überhaupt versichert bin, obwohl Beiträge von meinem Arbeitgeber abgebucht wurden.

Jetzt habe ich einen Bescheid bekommen, dass ich seit dem 01.01. freiwillig als Selbständige versichert sei und meine Beiträge nachzahlen soll. Das sehe ich ja auch ein. Nun stand in dem Bescheid weder die Beitragshöhe noch die Bankverbindung, auch die ich die Beiträge zahlen soll. Und zumindest diese Angaben brauche ich ja, damit ich die Beiträge überhaupt zahlen kann. Ich habe bei meiner Krankenversicherung angerufen und um diese Angaben gebeten. Der Sachbearbeiter war ganz überrascht und sagte, ich sei doch als Angestellte versichert, und das sei so in Ordnung. Ich habe ihm einen Scan des Bescheids gemailt, und er schrieb zurück, er würde sich gesondert melden. Das Ganze ist jetzt 14 Tage her, und ich habe immer noch nichts gehört. Schlussendlich habe ich der Krankenkasse ein Einschreiben mit Rückschein geschickt und sie gebeten, mir die Beitragshöhe und die Bankverbindung mitzuteilen, damit ich meine Beiträge zahlen kann - keine Reaktion.

Wie soll ich nun vorgehen? Und: Bin ich momentan überhaupt krankenversichert? ich finde das alles sehr verwirrend und habe den Eindruck, dass hier die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut. Von meinem Arbeitgeber werden übrigens weiterhin Beiträge abgebucht. Irgendwie habe ich überhaupt keinen Durchblick. Demnächst stehen bei mir ein paar Arzttermine an, und ich traue mich im Moment gar nicht, diese zu vereinbaren.

Kann mir jemand helfen?

Poet
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Beitrag von Poet » 11.04.2014, 10:20

Bonjour mon amour,

zuerst das Gute: Bei der Feststellung ob Du nun freiwillig versichert bist als Selbständige oder pflichtversichert als Angestellte, geht Dein Anspruch auf einen Krankenversicherungsschutz nicht verloren.

Warum Deine Kasse nicht reagiert, kann Dir nur die Kasse beantworten...;-)

Prinzipiell gibt es bei Dir zwei Möglichkeiten:

1. Variante: Du bist hauptberuflich Selbstständig und zahlst Deine Beiträge selber. Dann werden aus der Angestelltenbeschäftigung keine Krankenkassenbeiträge vom Lohn abgezogen, der Arbeitgeber zahlt Dir den AG-Zuschuss mit dem Lohn aus, den er sonst an die Kasse zahlen würde. Du zahlst die Beiträge aus dem Einkommen der selbständigen Tätigkeit plus aus dem Angestelltenverhältnis direkt an die Kasse.

Sollte es sich jetzt rausstellen, dass das der Fall ist bei Dir, dann kann die Kasse eine Verrechnung anstoßen.

2. Variante: Die Angestelltentätigkeit überwiegt und die selbständige Tätigkeit läuft nebenher. Dann werden ganz normal weiter die Beiträge durch den AG abgeführt und Dein Anetil vom Lohn abgezogen.

Ob diese überwiegt muss die Kasse prüfen. Das ist wichtig und kann etwas dauern.

Franzoesin
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Beitrag von Franzoesin » 11.04.2014, 10:27

Salut mon poète,

schön, dass Du Französisch kannst. Ich bin zwar keine Französin, habe aber beruflich viel mit dieser Sprache zu tun...

Mich wundert nur, warum das so lange dauert. Ich habe schon im September 2013 den Aufnahmeantrag an meine neue KK geschickt, alles wahrheitsgemäß angegeben und meinen Steuerbescheid 2012 mitgeschickt. Und nun wird geprüft und geprüft und geprüft...Ich würde denken, dass ich hauptberuflich selbständig bin, denn sowohl der Zeitaufwand als auch das Einkommen sind hier höher als bei meiner Angestelltentätigkeit.

Ich hätte eben gerne Klarheit und will nicht plötzlich einen vierstelligen Betrag an Beiträgen nachzahlen müssen. Ich habe auch schon darüber nachgedacht, mich hier von einem Anwalt beraten zu lassen, bin mir aber nicht sicher, ob das sinnvoll ist.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 11.04.2014, 11:54

Hallo,
nun, so wie ich die Sache sehe hat die Kasse mit der Beurteilung deines Status - Arbeitnehmer oder hauptberuflich Selbständig so ihre Probleme.
Du hast sicher schon von deinem Arbeitgeber Gehaltsabrechnungen für die Monat Januar - März 2014 erhalten - sind dort Arbeitnehmeranteile zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen worden ?.
Wenn ja, dann ist zwar das Problem damit immer noch nicht ganz gelöst, aber es ist nicht mehr ganz so schlimm, was das Finanzielle angeht.
Entscheidet die Kasse (endlich) auf Arbeitnehmer/in, dann ist die Sache für dich erledigt - entscheidet die Kasse auf hauptberuflich Selbständig, dann muss dein Arbeitgeber seine Ameldung bei der Kasse korrigieren, seinen Anteil für Kranken- und Pflegeversicherung zurückfordern. Die Kasse wird dir einen Einstufungsbescheid ab 01.01.2014 zusenden und unter Verrechnung der bereits durch den Arbeitgeber abgeführten Arbeitnehmeranteile die Nachforderung feststetzen - ob das dann letztendlich 4stellig sein wird, das kommt dann auf dein Gesamteinkommen an.
Was auf jeden Fall fest steht ist, dass du versichert bist, oder hast du auch noch keine EgK (Krankenversichertenkarte) erhalten ?.
Gruss
Czauderna

zost
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Beitrag von zost » 14.04.2014, 16:20

War deine Arbeitssituation auch schon die gleiche, als du noch bei deiner alten Kasse versichert warst? Welchen Status hattest du dort?

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