Hallo zusammen,
Ich beziehe eine Halbwaisenrente und bin Beitragsfrei in der GKV versichert, da ich erst 23 Jahre alt bin. Man sagte mir, diese Beitragsfreiheit sei daran gekoppelt, dass ich dem Grunde nach Anspruch auf Familienversicherung nach § 10 SGB V habe wegen meines Studentenstatus.
Nun beabsichtige ich die Aufnahme einer Werkstudententätigkeit. Die Einkünfte werden über der Einkommensgrenze Familienversicherung liegen. Ohne die Halbwaisenrente würde die KvdS greifen.
Meine Frage ist: Bleibe ich weiterhin Beitragsfrei über die Halbwaisenrente versichert, da ja dem Grunde nach die Familienversicherung nicht mehr greift??? Wo finde ich die entsprechenden gesetzlichen Regelungen?
Vielen dank im Voraus für Eure Antworten
Schwammkopf
Halbwaisenrente beitragsfrei
Moderator: Czauderna
Re: Halbwaisenrente beitragsfrei
Hallo Schwammkopf,
während der Werkstudententätigkeit bleibst du beitragsfrei versichert. § 237 Satz 2 SGB V besagt, dass bei versicherungspflichtigen Rentnern bis zum Erreichen der Altersgrenze der Familienversicherung (also als Student bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, s. § 10 Abs. 2 SGB V) diese Einnahme beitragsfrei bleibt. Davon, dass die sonstigen Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt sein müssen, ist nämlich nirgends die Rede.
§ 237 regelt auch, welche Einnahmen beitragspflichtig sind. Du siehst, dass hier kein Arbeitsentgelt genannt ist. Insofern sind die Einkünfte aus der Werkstudententätigkeit nicht relevant.
Viele Grüße
D-S-E
während der Werkstudententätigkeit bleibst du beitragsfrei versichert. § 237 Satz 2 SGB V besagt, dass bei versicherungspflichtigen Rentnern bis zum Erreichen der Altersgrenze der Familienversicherung (also als Student bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, s. § 10 Abs. 2 SGB V) diese Einnahme beitragsfrei bleibt. Davon, dass die sonstigen Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt sein müssen, ist nämlich nirgends die Rede.
§ 237 regelt auch, welche Einnahmen beitragspflichtig sind. Du siehst, dass hier kein Arbeitsentgelt genannt ist. Insofern sind die Einkünfte aus der Werkstudententätigkeit nicht relevant.
Viele Grüße
D-S-E
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- Registriert: 30.03.2011, 19:06
Re: Halbwaisenrente beitragsfrei
Hallo D-S-E,
vielen dank für Deine Antwort.
vielen dank für Deine Antwort.