Hallo,
ich schätze ich brauche eine Zahnkrone und nachdem ich Google befragt habe sind diese ja relativ teuer. Theoretisch komme ich für einen Härtefall-Antrag in betracht.
Bin allerdings 24 Jahre (Wohne bei meinen Eltern), werde in einem Monat 25.
Meine Frage ist jetzt in wie fern das Einkommen meiner Eltern eine Rolle spielt? Ich habe auch gelesen, dass ab 25 man auch, wenn man noch zuhause wohnt als "eigener Haushalt" gilt.
Daher meine Frage: Wäre es sinnvoll noch einen Monat zu warten den Heil und Kostenplan bzw. Härtefall Eintrag einzureichen? Spielt das Alter (24/25) überhaupt eine Rolle? Wenn ja, kann ich trotzdem jetzt zum Zahnarzt gehen, den Antrag stellen und wenn er abgelehnt wird in einem Monat ggf. einfach nochmal stellen wenn ich 25 bin oder wird dann gesagt "Problem besteht schon seitdem Sie 24 sind?"
Kann aber auch sein, dass ich mir das magische Alter "25" nur einbilde, würde mich aber auf jeden Fall über eine Antwort freuen.
Härtefallantrag
Moderator: Czauderna
Hallo,
Zu den anrechenbaren (Familien-)Bruttoeinnahmen gehören die Bruttoeinnahmen des Versicherten und die Bruttoeinnahmen
des Ehepartners/gleichgeschlechtlichen Lebenspartners nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, unabhängig davon, ob sie selbst versichert, familienversichert oder nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
der Kinder bis zum 18. Lebensjahr
der familienversicherten Kinder ab dem 18. Lebensjahr
der Eltern, des Elternteils oder des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners und der familienversicherten Geschwister bei Antragstellung durch ein familienversichertes Kind (Dies gilt nicht, sofern durch ein nicht familienversichertes Kind ab vollendetem 18. Lebensjahr der Antrag gestellt wird.),sofern die vorstehenden Personen mit dem Versicherten in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Vielleicht hilft das weiter - solange Du familienversichert bist und zu Hause wohnst zählen auch die anderen Einnahmen bei der Härtefallregelung - Achtung - es gibt höchstens den doppelten Festzuschuss, also nicht unbedingt 100% der Gesamtkosten.
Gruss
Czauderna
Zu den anrechenbaren (Familien-)Bruttoeinnahmen gehören die Bruttoeinnahmen des Versicherten und die Bruttoeinnahmen
des Ehepartners/gleichgeschlechtlichen Lebenspartners nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, unabhängig davon, ob sie selbst versichert, familienversichert oder nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
der Kinder bis zum 18. Lebensjahr
der familienversicherten Kinder ab dem 18. Lebensjahr
der Eltern, des Elternteils oder des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners und der familienversicherten Geschwister bei Antragstellung durch ein familienversichertes Kind (Dies gilt nicht, sofern durch ein nicht familienversichertes Kind ab vollendetem 18. Lebensjahr der Antrag gestellt wird.),sofern die vorstehenden Personen mit dem Versicherten in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Vielleicht hilft das weiter - solange Du familienversichert bist und zu Hause wohnst zählen auch die anderen Einnahmen bei der Härtefallregelung - Achtung - es gibt höchstens den doppelten Festzuschuss, also nicht unbedingt 100% der Gesamtkosten.
Gruss
Czauderna