Gkv Nachzahlung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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keinjidos
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Gkv Nachzahlung

Beitrag von keinjidos » 05.09.2012, 14:18

Hi,

folgendes Problem:

Ich war ein jahr lang nicht krankenversichert. Davor war ich bei einer Gkv.
Jetzt wollte ich mich freiwillig versichern muss aber das komplette Jahr
an Beiträgen nachzahlen.
Was geschieht aber, wenn ich jetzt einen Monat irgendwo Arbeite, damit
ich wieder Krankenversichert bin dann den Job Kündige.
Dann kann ich mich doch wieder bei der Gkv anmelden ohne
das fehlende Jahr zu bezahlen.

Bitte keine Fragen wie zum Bsp.: Warum warst/bist du nicht Krankenversichert ? oder ähnliches.
Eine Antwort auf meine Frage würde mir reichen.

amerin

Beitrag von amerin » 05.09.2012, 16:18

Schon mal dran gedacht, dass auch bei einer Pflichtversicherung diese GKV die Vorversicherung wissen will/muss...

Bayern21
Beiträge: 4
Registriert: 01.09.2012, 12:50

Hallo

Beitrag von Bayern21 » 06.09.2012, 16:38

Hallo Keinjidos

sobald du dich arbeitslos meldest ist das Amt dazu verpflichtet dich nachzuversichern - das heißt das Amt müsste ermitteln wo du zuletzt pflichtversichert warst und dann müsste sie dich bei der gleichen Kasse wieder versichern und die fehlenden Versicherungszeiten nachzahlen und ausgleichen

Soweit mein Kenntnisstand

Gruß
Bayern21

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 06.09.2012, 16:45

Hallo,
dein Kenntnisstand wäre dann richtig, wenn der Betroffene auch rückwirkend ALG-2 bekommen würde, weil das aber nicht der Fall ist, zahlt auch das Job-Center nicht die rückständigen Beiträge.
Gruss
Czauderna

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