GKV-Nachversicherung nach Pflichtversicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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kolotz
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GKV-Nachversicherung nach Pflichtversicherung

Beitrag von kolotz » 21.04.2013, 17:32

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Nachversicherung in der GKV und konnte meinen speziellen Fall auch mit der Suche hier im Forum (und im Netz allgemein) nicht finden.

Im Jahr 2011 war ich (über 25, ledig, keine Familienversicherung) von Januar bis September in der GKV pflichtversichert.

Ich habe meine befristete Beschäftigung (bis 10/2011) als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni einen Monat früher zum 30.09. gekündigt, da ich einen Vertrag für eine Anstellung in der Industrie unterschrieben habe und einen Monat "frei" haben wollte. Da ich wegen der eigenen Kündigung eine Sperrzeit gehabt hätte, habe ich einen Monat ohne ALG-Bezüge / Meldung beim Amt verbracht und dann den neuen Job angetreten. Damals hat mir die GKV gesagt, ich sei den Monat nachversichert nach SGB V § 19, das habe ich auch schriftlich.

In der Industrie verdiene ich mehr als vorher und überschreite im Gesamtjahr die JAE-Grenze, bin also freiwillig versichert.

Nun möchte die GKV von mir Geld für den Monat sehen (145€), argumentiert aber seltsam - die pflichtversicherte Zeit vorher wir im Brief nie erwähnt, alles zielt darauf ab dass es um die freiwillige Versicherung gehe und es wir nur der Monat, in dem ich arbeitslos war und die nachfolgenden Monate betrachtet. Das hat mich mißtrauisch gemacht.

Nach meinem Rechtsverständnis ist es also so:
(01-09/2011) Pflichtversicherung -> (10/2011) 1 Monat Nachversicherung -> (11-12/2011) 2 Monate im neuen Job, aber noch pflichtversichert -> ab 2012 freiwillig versichert. Im Jahr 2011 bin ich insgesamt deutlich unter der JAE geblieben.

Wer ist im Recht? Die Kasse oder ich? :?:

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 21.04.2013, 19:00

Hallo kolotz,

die Kasse hat Recht.

Die Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist eine vorausschauende Betrachtung für ein Jahr (= 12 Monate, z.B. vom 1.11.11 - 31.10.12). Es ist keine "Kalenderjahresarbeitsengeltgrenze", bei der geschaut wird wieviel du z.B. im Kalenderjahr 2011 verdient hast.

Wenn du die JAE überschreitest, kannst du dich in der GKV nur freiwillig versichern. Und die freiwillige Versicherung muss sich unmittelbar an den letzten "echten" Versicherungsschutz anschließen. Der eine Monat nachgehender Leistungsanspruch zählt hier nicht.

Gruß
Swantje

amerin

Beitrag von amerin » 21.04.2013, 19:20

Wenn der Arbeitnehmer bei der Einstellung ein Entgelt oberhalb der JAEG erzielt, besteht von Beginn an keine Krankenversicherungspflicht.
"(11-12/2011) 2 Monate im neuen Job, aber noch pflichtversichert"
Also steht der eine Monat nachgehende Leistungsanspruch meiner Meinung nach zu, da er zwischen zwei Pflichtversicherungsabschnitten liegt.

1.11.11-31.10.12 wohl unter JAEG, danach irgendwann darüber?

Swantje B.
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Re: GKV-Nachversicherung nach Pflichtversicherung

Beitrag von Swantje B. » 21.04.2013, 20:13

Hallo amerin,

wie ich es sehe kommt die (angebliche) Pflichtversicherung für 2 Monate (nur) aus diesem Rechtsverständnis:

Im Kalenderjahr 2011 insgesamt unter JAEG ==> Versicherungspflicht bis 31.12.2011

Aber wie du selbst schreibst
amerin hat geschrieben:Wenn der Arbeitnehmer bei der Einstellung ein Entgelt oberhalb der JAEG erzielt, besteht von Beginn an keine Krankenversicherungspflicht.
Damit verdrängt die freiwillige KV rückwirkend den nachgehenden Leistungsanspruch.

Gruß
Swantje

kolotz
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Beitrag von kolotz » 21.04.2013, 21:40

Vielen Dank für die Antworten. Jetzt verstehe ich es...ja ich habe 11/2011 und 12/2011 ca. genauso viel verdient wie 01/2012 -> aufs Jahr gerechnet über JAEG. Dann werde ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen und nachzahlen.

Danke nochmals.

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