GKV-Nachversicherten-Amnestie : Hintergründe und Thesen ...
Moderator: Czauderna
@helmes: Nicht ganz exakt aber in der Versichertengruppe der sog. 5.1.13er gab es von Wirkung des Gesetzes bis Januar 2014 einen Ansteig von 154.910 auf 161.781 Versicherte. Eine bereinigte GKV-Rückkehrerquote gibt es nicht, erstens fehlt die ganz exakte Zahl der Unversicherten in D zu einem Tag X und zweitens gibt es ja noch andere Zugangswege zurück zur GKV als den §5.1.13...
Und drittens hat daran keiner Interesse: Es gab für alle Unversicherten die Chance/Pflicht zur KV, nur das interessiert die politisch Verantwortlichen. Man geht also davon aus, dass es keine Unversicherten mehr gibt (geben darf). Das ist ähnlich wie mit der Aufenthaltsgenehmigung in einem Land: Jeder braucht sie aber dennoch gibt es immer Leute die haben keine.
Und drittens hat daran keiner Interesse: Es gab für alle Unversicherten die Chance/Pflicht zur KV, nur das interessiert die politisch Verantwortlichen. Man geht also davon aus, dass es keine Unversicherten mehr gibt (geben darf). Das ist ähnlich wie mit der Aufenthaltsgenehmigung in einem Land: Jeder braucht sie aber dennoch gibt es immer Leute die haben keine.
Hallo,
Der Poet hat bereits gedichtet, was ich mir gerade selbst zusammen reimen wollte.
Keine "Rückkehrer-Statistik" würde sich allerdings dazu eignen, den Erfolg des Gesetzes zu beurteilen, weil unbekannt ist, wie viele Personen überhaupt unter die Regelungen dieses Gesetzes gefallen wären. Die Zahl 137 000, die in der Politik, den Medien, aber auch hier immer wieder in diesem Zusammenhang genannt wird, hat keinerlei Aussagekraft. Dabei handelt es sich nur um Personen, die im Rahmen des Mikrozensus 2011 gesagt haben, sie seien "nicht krankenversichert".
Vom Volksmund wird es aber auch als "nicht krankenversichert" bezeichnet, wenn man bereits bei der Krankenkasse gemeldet ist, aber seine Beiträge nicht bezahlt hat, und deshalb das Ruhen der Leistungen festgestellt worden ist. Diese Personen wurden aber nie von dem Erlass der Beitragsschulden umfasst.
Umfasst wurden von dem Erlass der Beitragsschulden ausschließlich jene, deren Familienversicherung, versicherungspflichtige Beschäftigung, ALG-Bezug zu einem bestimmten Zeitpunkt endete, und die sich danach nicht wieder bei der Krankenkasse gemeldet haben. weil keine weitere Beschäftigung aufgenommen, keinen Sozialleistungen beantragt wurde oder man sich nicht für die freiwillige Beschäftigung gemeldet hat. Erlassen wurden dann die Beiträge, die zwischen dem Ende der Versicherungspflicht bis zum Zeitpunkt der Meldung bei der Krankenkasse angefallen und normalerweise nachgefordert worden wären.
Jemand hingegen, der sich zwar direkt nach dem Ende von irgendwas mit Versicherungspflicht bei der Krankenkasse in die freiwillige Versicherung zurück gemeldet hat, ein Selsbtändiger beispielsweise, und dann seine Beiträge nicht zahlen konnte, konnte nicht auf den Erlass der Beitragsschulden hoffen.
Aber: Selbst wenn die Zahl 137000 damals zwischen diesen Gruppen aufgesplittet worden wären, wäre sie bereits im vergangenen Jahr obsolet gewesen: Denn Menschen beantragen ständig Sozialleistungen, nehmen Beschäftigungen auf, und fangen an, ihne Beitragsschulden zu klären. Dementsprechend kann niemand sagen, wie hoch die Zahl der vom Gesetz in Bezug auf den Beitragsschuldenerlass tatsächlich umfassten Personen war.
Man kann aber davon ausgehen, dass sie eher gering gewesen ist. Die Zahl, der Menschen, die sich seit 2007 überhaupt nicht bei der Krankenkasse gemeldet hatten, dürfte im einstelligen Tausenderbereich gelegen haben, weil kaum jemand so lange ohne Krankenversicherung leben kann. Wenn man nicht krank wird, dann beantragt man unter Umständen Sozialleistungen, nimmt eine Beschäftigung auf, oder landet bei jemandem anderen in der Familienversicherung, um laienhaft einige Beispiele zu nennen.
Die Zahl der Menschen, die danach durch die Maschen der Krankenkassen gefallen sind, weil sie sich beispielsweise ohne die Krankenversicherung zu klären, selbständig gemacht haben, dürfte ebenfalls nicht besonders hoch sein, zumal sich auch hier das Leben ohne Krankenversicherung in der Regel nicht ewig hinzieht. Viele melden sich dort irgendwann zur freiwilligen Krankenkversicherung, und versuchen, ihre Schulden abzuzahlen. Leute, die aber bereits gezahlt haben, wurden von dem Gesetz ebenfalls nicht umfasst.
Da wir also nicht wissen, wie viele Menschen dafür an erster Stelle überhaupt in Frage kamen, können wir auch den Wirkungsgrad dieses Teils des Gesetzes nicht beurteilen. Es scheint mittlerweile, als sei dieses Gesetz eher ein wild zusammen geschusterter Marketing-Gag gewesen, und ich bezweifele, dass man nun hingehen wird, und dies durch konkrete Statistiken bestätigen wird.
Der Poet hat bereits gedichtet, was ich mir gerade selbst zusammen reimen wollte.
Keine "Rückkehrer-Statistik" würde sich allerdings dazu eignen, den Erfolg des Gesetzes zu beurteilen, weil unbekannt ist, wie viele Personen überhaupt unter die Regelungen dieses Gesetzes gefallen wären. Die Zahl 137 000, die in der Politik, den Medien, aber auch hier immer wieder in diesem Zusammenhang genannt wird, hat keinerlei Aussagekraft. Dabei handelt es sich nur um Personen, die im Rahmen des Mikrozensus 2011 gesagt haben, sie seien "nicht krankenversichert".
Vom Volksmund wird es aber auch als "nicht krankenversichert" bezeichnet, wenn man bereits bei der Krankenkasse gemeldet ist, aber seine Beiträge nicht bezahlt hat, und deshalb das Ruhen der Leistungen festgestellt worden ist. Diese Personen wurden aber nie von dem Erlass der Beitragsschulden umfasst.
Umfasst wurden von dem Erlass der Beitragsschulden ausschließlich jene, deren Familienversicherung, versicherungspflichtige Beschäftigung, ALG-Bezug zu einem bestimmten Zeitpunkt endete, und die sich danach nicht wieder bei der Krankenkasse gemeldet haben. weil keine weitere Beschäftigung aufgenommen, keinen Sozialleistungen beantragt wurde oder man sich nicht für die freiwillige Beschäftigung gemeldet hat. Erlassen wurden dann die Beiträge, die zwischen dem Ende der Versicherungspflicht bis zum Zeitpunkt der Meldung bei der Krankenkasse angefallen und normalerweise nachgefordert worden wären.
Jemand hingegen, der sich zwar direkt nach dem Ende von irgendwas mit Versicherungspflicht bei der Krankenkasse in die freiwillige Versicherung zurück gemeldet hat, ein Selsbtändiger beispielsweise, und dann seine Beiträge nicht zahlen konnte, konnte nicht auf den Erlass der Beitragsschulden hoffen.
Aber: Selbst wenn die Zahl 137000 damals zwischen diesen Gruppen aufgesplittet worden wären, wäre sie bereits im vergangenen Jahr obsolet gewesen: Denn Menschen beantragen ständig Sozialleistungen, nehmen Beschäftigungen auf, und fangen an, ihne Beitragsschulden zu klären. Dementsprechend kann niemand sagen, wie hoch die Zahl der vom Gesetz in Bezug auf den Beitragsschuldenerlass tatsächlich umfassten Personen war.
Man kann aber davon ausgehen, dass sie eher gering gewesen ist. Die Zahl, der Menschen, die sich seit 2007 überhaupt nicht bei der Krankenkasse gemeldet hatten, dürfte im einstelligen Tausenderbereich gelegen haben, weil kaum jemand so lange ohne Krankenversicherung leben kann. Wenn man nicht krank wird, dann beantragt man unter Umständen Sozialleistungen, nimmt eine Beschäftigung auf, oder landet bei jemandem anderen in der Familienversicherung, um laienhaft einige Beispiele zu nennen.
Die Zahl der Menschen, die danach durch die Maschen der Krankenkassen gefallen sind, weil sie sich beispielsweise ohne die Krankenversicherung zu klären, selbständig gemacht haben, dürfte ebenfalls nicht besonders hoch sein, zumal sich auch hier das Leben ohne Krankenversicherung in der Regel nicht ewig hinzieht. Viele melden sich dort irgendwann zur freiwilligen Krankenkversicherung, und versuchen, ihre Schulden abzuzahlen. Leute, die aber bereits gezahlt haben, wurden von dem Gesetz ebenfalls nicht umfasst.
Da wir also nicht wissen, wie viele Menschen dafür an erster Stelle überhaupt in Frage kamen, können wir auch den Wirkungsgrad dieses Teils des Gesetzes nicht beurteilen. Es scheint mittlerweile, als sei dieses Gesetz eher ein wild zusammen geschusterter Marketing-Gag gewesen, und ich bezweifele, dass man nun hingehen wird, und dies durch konkrete Statistiken bestätigen wird.
Gegenposition
Es ist nun einmal so, dass aufbereitetes Zahlenmaterial immer wieder als Beleg für den Erfolg einer Maßnahme oder hier eines Erlaßes herangezogen werden. Das zu verneinen würde wahrscheinlich jeden Controller oder hier Gesundheitsökomen aufschrecken lassen.
In der Praxis sind aussagefähige Staistiken wohl unter destasis bspw. zu finden. Ich bin erstaunt dass hierzu bisher so wenig im barrierefreien WEB zu finden ist.
Das mag so sein Poet: aber wenn Herr Gröhe unbedingt sich profilieren will zieht er die Zahlen hervor und erwägt ja doch eine 2. Auflade des BMG-Erlaßes vom 01.08.2013.
In der Praxis sind aussagefähige Staistiken wohl unter destasis bspw. zu finden. Ich bin erstaunt dass hierzu bisher so wenig im barrierefreien WEB zu finden ist.
Das mag so sein Poet: aber wenn Herr Gröhe unbedingt sich profilieren will zieht er die Zahlen hervor und erwägt ja doch eine 2. Auflade des BMG-Erlaßes vom 01.08.2013.
@helmes: Nahezu ausgeschlossen, denn die Gesetzesänderung an sich war schon eine Rückwärtsrolle zu den einst selbst beschlossenen Gesetzesänderungen bzgl. der Versicherungspflicht. Eine zweite Stufe ist gar nicht notwendig denn es kommen auch noch lfd. alle unter das Dach einer Krankenversicherung in D wenn sie denn wollen. Selbst der welcher seine Beiträge nicht zahlen kann, bleibt/wird abgesichert für die wesentlichsten Sachen.
GKV-Zahlen finden sich übrigens auch unter der BMG- oder GKV-SPIBU-Seite. Im Web findet man das alles deshalb so wenig zitiert weil die meisten Menschen erstmal interessiert ob sie selbst abgesichert sind und nicht wie viele es nicht sind.
P.S.: Es gibt noch andere Felder in der GKV in denen Herr G. sich als Minister profilieren kann und wird. Aber natürlich kannst Du auch weiter spekulieren... Viel Zeit würde ich in solche Gedanken aber nicht investieren.
GKV-Zahlen finden sich übrigens auch unter der BMG- oder GKV-SPIBU-Seite. Im Web findet man das alles deshalb so wenig zitiert weil die meisten Menschen erstmal interessiert ob sie selbst abgesichert sind und nicht wie viele es nicht sind.
P.S.: Es gibt noch andere Felder in der GKV in denen Herr G. sich als Minister profilieren kann und wird. Aber natürlich kannst Du auch weiter spekulieren... Viel Zeit würde ich in solche Gedanken aber nicht investieren.
*** : Prognose : Rückschau
Wenn Du die Investitionen ins PKV-System meinst so ist dies nüchtern betrachtet sicherlich richtig. Die Erfahrung zeigt dass es aber bestimmte Wechselmechanismen gibt die man kennen sollte. Wenn bspw. die GKV-Beiträge kräftig steigen und das geht gleichzeitig mit Leistungseinschränkungen daher dann gibt es sicherlich eine unerwartete Aktionismusreaktion. Das wird irgendwann so sein nur der Zeitpunkt ist noch unklar.
Ich finde übrigens die Rückkehrerzahl insgesamt doch für ausgesprochen dürftig, sollten die hier angeführten Angaben die Realität wiederspiegeln. Das ist natürlich subjektiv. Ich kann mir gut vorstellen, wenn einige Rückkehrer irgendwann wieder Probleme mit der Zahlungsmoral haben und dann ausgesteuert werden, dann gehen die Krankenkassenträger diesbezüglich wieder an die Öffentlichkeit.
Ich finde übrigens die Rückkehrerzahl insgesamt doch für ausgesprochen dürftig, sollten die hier angeführten Angaben die Realität wiederspiegeln. Das ist natürlich subjektiv. Ich kann mir gut vorstellen, wenn einige Rückkehrer irgendwann wieder Probleme mit der Zahlungsmoral haben und dann ausgesteuert werden, dann gehen die Krankenkassenträger diesbezüglich wieder an die Öffentlichkeit.
@helmes: Ich meine mit *investieren* vor allem Deine Zeit fürs Gedankenmachen. Die kannst Du sinnvoller investieren.
Nur noch zur fachlichen Korrektheit und zum Beenden Deiner Spekulationen:
Am 01.01.2015 sinken die GKV-Beiträge.
Die GKV passt Beiträge an, die PKV auch.
Wellenbewegungen an Wechslern GKV zu PKV kann es nicht mehr geben.
Krankenkassen bekommen Ihre Mittelzuwendungen aus dem Fonds, die Anzahl der Nichtzahler belastet eine Kasse nur beim Verwaltungsaufwand und den gesamten Fonds nur marginal.
Nur noch zur fachlichen Korrektheit und zum Beenden Deiner Spekulationen:
Am 01.01.2015 sinken die GKV-Beiträge.
Die GKV passt Beiträge an, die PKV auch.
Wellenbewegungen an Wechslern GKV zu PKV kann es nicht mehr geben.
Krankenkassen bekommen Ihre Mittelzuwendungen aus dem Fonds, die Anzahl der Nichtzahler belastet eine Kasse nur beim Verwaltungsaufwand und den gesamten Fonds nur marginal.
Genau, 'erstmal'. 2016/17 sieht die (Gesundheits)Welt wieder ganz anders aus. Kassen, deren Rücklagen nicht ausreichen um kostendeckend zu arbeiten, und jene, die mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen bzw. defizitär arbeiten, werden uns mit höheren Zusatzbeiträgen beglücken (müssen).
Es ist nicht davon auszugehen, dass höhere Beiträge essentielle Leistungsverbesserungen mit sich bringen.
Gruss
KKA
Es ist nicht davon auszugehen, dass höhere Beiträge essentielle Leistungsverbesserungen mit sich bringen.
Gruss
KKA
Gegenposition
Das heißt das Gedanken machen überlassen wir den Experten und wundern uns dann dass die mit halbbackende Novellen kommen bei den die Kassenpatienten aufschreien, weil er einseitig belastet wird ohne eine entsprechende Gegenleistung zu erfahren..
> man kann das natürlich auch prakmatisch sehen: neben Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen gibt es ja gar keine alternativen Stellschrauben wenn man die Steuern nicht ständig erhöhen will. Daher ist die nächste Anpassung a la Kostendämpfungsgesetz ect. ja schon vorherbestimmt ; genießen wir mal die Ruhe bis zur nächsten Legistaturperiode.
> man kann das natürlich auch prakmatisch sehen: neben Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen gibt es ja gar keine alternativen Stellschrauben wenn man die Steuern nicht ständig erhöhen will. Daher ist die nächste Anpassung a la Kostendämpfungsgesetz ect. ja schon vorherbestimmt ; genießen wir mal die Ruhe bis zur nächsten Legistaturperiode.
Zitat:
Dr. v. Hirschhausen: „Meine Theorie ist ja: Wir Deutschen haben ein zusätzliches Hirnteil. Zum Stirnlappen haben wir noch einen Jammerlappen, der zieht uns herunter. Übrigens: Im letzten Jahr wurde aus meinem Witz anatomischer Ernst. Da wurde der ,Jammerlappen’ tatsächlich entdeckt: die Habenula – im Gehirn für die Depressionen verantwortlich.“
Die Ausgaben steigen, weil Menschen auch mehr Leistungen in Anspruch nehmen.
Die Ausgaben steigen bei der GKV und der PKV.
bei der GKV hat das (Umlageverfahren) direkte Auswirkung.
Bei der PKV nur dann, wenn die Ausgaben in Relation zu den kalkulierten zukünftigen Ausgaben steigen, denn: das sie steigen ist teilweise kalkuliert, wenn und soweit wir über PKV mit Alterungsrückstellung diskutieren!
Dr. v. Hirschhausen: „Meine Theorie ist ja: Wir Deutschen haben ein zusätzliches Hirnteil. Zum Stirnlappen haben wir noch einen Jammerlappen, der zieht uns herunter. Übrigens: Im letzten Jahr wurde aus meinem Witz anatomischer Ernst. Da wurde der ,Jammerlappen’ tatsächlich entdeckt: die Habenula – im Gehirn für die Depressionen verantwortlich.“
Die Ausgaben steigen, weil Menschen auch mehr Leistungen in Anspruch nehmen.
Die Ausgaben steigen bei der GKV und der PKV.
bei der GKV hat das (Umlageverfahren) direkte Auswirkung.
Bei der PKV nur dann, wenn die Ausgaben in Relation zu den kalkulierten zukünftigen Ausgaben steigen, denn: das sie steigen ist teilweise kalkuliert, wenn und soweit wir über PKV mit Alterungsrückstellung diskutieren!
Die Ausgaben steigen, weil immer mehr Menschen (demografische Entwicklung) Leistungen in Anspruch nehmen werden (müssen) und die Finanzierung mangels Nachfolge solzialversichertenpflichtiger AN zum Prüfstein für die Kassen wird. Ganz zu schweigen von den immensen Kosten für den technologischen Fortschritt!derKVProfi hat geschrieben: Die Ausgaben steigen, weil Menschen auch mehr Leistungen in Anspruch nehmen.
@ Poet. Essentielle Mehrleistungen...nein, wird es nicht geben, dafür ein im Rahmen des Wettbewerbszirkus generierter Katalog von...wie sagte GKV...(kostenfreien) Schnickschnackleistungen, die (kaum) ein Mensch benötigt, sehen wir von der Krebsvorsorge einmal ab.
Das beitragsgedeckte Leistungsangebot der Gesetzlichen Krankenkassen kann nur durch höhere Beiträge einerseits und Einschränkungen in der Leistungspalette andererseits aufrecht erhalten werden. Alles andere ist Augenwischerei.
Das Endresultat wird eine mickrige Grundversorgung sein und ein frei wählbarer, aber kostenpflichtiger Leistungskatalog, an denen die Kassen ihren Wettbewerbsunsinn austoben können.
Gruss
KKA
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- Registriert: 21.03.2009, 22:52
Die Ausgaben steigen, weil mehr Leistungen in Anspruch genommen werden und auch weil mehr Leistungen angeboten werden (sog. "angebotsinduzierte Nachfrage")- vielleicht hängt die Kostensteigerung auch damit zusammen, dass die Zahl der Ärzte kontinuierlich steigt. Die Zahl der Einwohner je Arzt sinkt dementsprechend. 1990 war das Verhältnis Arzt zu Einwohner noch 1 zu 335, 2012 schon 1 zu 235.
http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_ ... bbVI28.pdf
gleichzeitig steigen die Einkommen der einzelnen Ärzte....
übrigens steigen die Ausgaben der PKVen stärker als die der GKVen - siehe hier: http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_ ... bbVI30.pdf
ob die Leistungen nochmals ausgeweitet werden? da bestehen nach meiner Meinung erhebliche Zweifel....
http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_ ... bbVI28.pdf
gleichzeitig steigen die Einkommen der einzelnen Ärzte....
übrigens steigen die Ausgaben der PKVen stärker als die der GKVen - siehe hier: http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_ ... bbVI30.pdf
ob die Leistungen nochmals ausgeweitet werden? da bestehen nach meiner Meinung erhebliche Zweifel....