ALG II = HARTZ IVHelmes63 hat geschrieben: Das liegt auf der Hand. Die Angst vor einer erneuten Schuldenspirale ist ja auch durchaus berechtigt. Auf der anderen Seite müsste ja ein Nichtversicherter mit ständigen Geldsorgen ja irgendwann in die HARTZ-IV-Machinerie kommen insofern er nicht ALG2-Empfänger ist.
du kannst grundsätzlich Krankenversicherungsbeiträge von der Steuer absetzenHelmes63 hat geschrieben:Ich nehme doch an, dass in diesem Falle die angefallenen GKV-Beiträge teilweise (vielleicht zur Hälfte) über die Einkommensteuer wieder hereingeholt werden können, korrekt ?!.
das setzt allerdings voraus, dass du Steuern zahlst
Steuern zahlst du von deinem Einkommen - ergo: wenn du kein Einkommen hast, brauchst du keine Steuern zu zahlen
daraus folgt. Du kriegst auch nichts von der Steuer zurück
(Ausnahme könnte ein Verlustvortrag sein - dann wird die Erklärung aber zu kompliziert)
jeder sollte sich um eine Krankenversicherung kümmernHelmes63 hat geschrieben:Was mir übrigens gerade noch einfällt um mal einen anderen Vergleich zu ziehen:
Wie sieht das denn aus bei den Erwerbsminderungsrentner bzw. Erwerbsunfähigkeitsrentner ; die müssen sich doch ebenfalls um eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft kümmern - korrekt ?!.
Rentner sind i. d. R. dann in einer GKV versichert, wenn sie auch vorher dort versichert waren....
Helmes, tu uns allen einen Gefallen: schau dir doch bitte irgendwo zumindest die Grundlagen an, bevor du hier Fragen stellst oder Diskussionen beginnen willst.....
@Poet: Helmes mag Wikipedia nicht - wieso auch immer.....