Liebes Forum,
folgende Konstellation beschäftigt mich:
Der AN ist als Angestellter durch den AG bei der GKV angemeldet. Laut Arbeitsvertrag wird nur nach geleisteter Arbeit entlohnt.
In mehreren Monaten kommt es mangels Arbeitsaufträgen nicht zu einer Gehaltszahlung. Damit gehen auch keine Beiträge bei der GKV ein.
Droht damit dem AN eine Nachzahlung (zB zum Basisbeitragssatz)?
Vielen Dank und viel Grüße aus Bremen
James
GKV-Meldung durch AG -> kein Entgelt -> Nachzahlung?
Moderator: Czauderna
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Normalerweise ist doch in einem Arbeitsvertrag die Gehaltszahlung geregelt. Wenn kein Gehalt gezahlt wird, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer abmelden und an das Arbeitsamt verweisen, damit dieser dort Leistungen beantragen kann und auch darüber versichert wird.
Ein bestehendes Arbeitsverhältnis ohne Zahlung eine Lohnes / Gehalt ist mir bisher noch nicht untergekommen...
Ich lasse mich gerne eines besseren belehren!
Ein bestehendes Arbeitsverhältnis ohne Zahlung eine Lohnes / Gehalt ist mir bisher noch nicht untergekommen...
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Im Vertrag ist vereinbart, dass nur nach geleisteter Arbeit vergütet wird. Und in manchen Monaten fällt einfach keine Arbeit an. Dann wird auch kein Entgelt gezahlt. Eine Unterstützung durch ALG I/II erfolgt in diesen Monaten nicht. Der AN bleibt bei der GKV/Sozialversicherung angemeldet, es fliessen aber keine Beiträge.
Handelt es sich eventuell um eine unständig Beschäftigte - bei denen bleibt nämlich die Mitgliedschaft bei einer Unterbrechung der Beschäftigung bis zu drei Wochen erhalten ?
Denkbar wäre auch unbezahlter Urlaub.
Gruss
Czauderna
Denkbar wäre auch unbezahlter Urlaub.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 22.08.2011, 18:49, insgesamt 2-mal geändert.
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Unbezahlten Urlaub könnte man es nennen. Unständige Beschäftigung auch. Was ist aber die Konsequenz, wenn über einen Zeitraum von mehr als 3 Wochen keine Beschäftigung ausgeübt wird, kein Lohn - also keine Beiträge gezahlt werden, gleichzeitig aber keine Abmeldung erfolgt? Droht dem AN die individuelle Nachzahlung?
damit verstößt der AG gegen seine Meldepflichten. Der AG muss abmelden wenn keine Beschäftigung ausgeübt und kein Arbeitsentgelt gezahlt wird.
Und mit dieser Abmeldung endet auch die Versicherung bei der Kasse.
Der Arbeitnehmer muss sich dann freiwillig weiterversichern sollte die Lücke größer als 1 Monat sein.
Und mit dieser Abmeldung endet auch die Versicherung bei der Kasse.
Der Arbeitnehmer muss sich dann freiwillig weiterversichern sollte die Lücke größer als 1 Monat sein.