GKV in D, Job in RO
Moderator: Czauderna
GKV in D, Job in RO
Eine Frage an die Experten:
Ein guter Freund von mir (56) lebt und arbeitet seit 22 Jahren als Geschäftsführer einer intern. Spedition in Bukarest/RO. Ein Teil des Gehalts wurde ihm stets in D bezahlt, Sozialabzüge (inkl. KK Beiträge als freiwillig Pflichtversicherter) wurden in D abgeführt, gleichwohl er seinen Wohnsitz in D abmeldete. In RO ist er ebenso gesetzlich (auf den rumänischen Anteile des Gehalts) und privat (durch die Firma) versichert.
Da die deutsche Muttergesellschaft vor kurzem überraschend Insolvenz anmelden musste, beabsichtigt er nach D zurückzukehren.
Seine Frage lautet, ob ihm durch die seinerzeitige Abmeldung beim Einwohnermeldeamt) bei der Rückkehr Probleme entstehen können, obwohl er, bzw. sein AG über die Jahre Beiträge an die KK abgeführt haben? Ich vermute nein, aber sicher ist sicher....
Danke.
Gruss
KKA
Ein guter Freund von mir (56) lebt und arbeitet seit 22 Jahren als Geschäftsführer einer intern. Spedition in Bukarest/RO. Ein Teil des Gehalts wurde ihm stets in D bezahlt, Sozialabzüge (inkl. KK Beiträge als freiwillig Pflichtversicherter) wurden in D abgeführt, gleichwohl er seinen Wohnsitz in D abmeldete. In RO ist er ebenso gesetzlich (auf den rumänischen Anteile des Gehalts) und privat (durch die Firma) versichert.
Da die deutsche Muttergesellschaft vor kurzem überraschend Insolvenz anmelden musste, beabsichtigt er nach D zurückzukehren.
Seine Frage lautet, ob ihm durch die seinerzeitige Abmeldung beim Einwohnermeldeamt) bei der Rückkehr Probleme entstehen können, obwohl er, bzw. sein AG über die Jahre Beiträge an die KK abgeführt haben? Ich vermute nein, aber sicher ist sicher....
Danke.
Gruss
KKA
Es gibt m.E. nur zwei Möglichkeiten:Czauderna hat geschrieben:Hallo,
nein, so wie geschildert bleibt er bei seiner Kasse versichert, die Frage wird nur sein wie die Versicherung aussieht.
Gruss
Czauderna
1. Er meldet sich arbeitslos und bezieht ALG 1 (und ist somit über die Agentur krankenversichert)
2. Er findet einen neuen Job...und ist, je nach Einkommenshöhe, entweder pflichtversichert oder freiwillig.
Oder?
Gruss
KKA
Hallo,
.... Sozialabzüge (inkl. KK Beiträge als freiwillig Pflichtversicherter) wurden in D abgeführt....
Wenn das so war, dann hat auch er wahrscheinlich die entsprechenden Meldungen erstellt für die Kasse ??. Dann kann er sich auch nach der Abmeldung als Arbeitnehmer so freiwillig weiterversichern, dafür muss er aber seinen 1. Wohnsitz iN Deutschland haben, meine ich.
Gruss
Czauderna
.... Sozialabzüge (inkl. KK Beiträge als freiwillig Pflichtversicherter) wurden in D abgeführt....
Wenn das so war, dann hat auch er wahrscheinlich die entsprechenden Meldungen erstellt für die Kasse ??. Dann kann er sich auch nach der Abmeldung als Arbeitnehmer so freiwillig weiterversichern, dafür muss er aber seinen 1. Wohnsitz iN Deutschland haben, meine ich.
Gruss
Czauderna
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Re: GKV in D, Job in RO
Meiner Ansicht nach passt da einiges nicht zusammen, spätestens seit dem EU-Beitritt Rumäniens. Ich würde ihm raten, sich mal bei den entsprechenden Sozialversicherungsträgern direkt zu erkundigen, für die Krankenversicherung bei der DVKA.KKA hat geschrieben:Eine Frage an die Experten:
Ein guter Freund von mir (56) lebt und arbeitet seit 22 Jahren als Geschäftsführer einer intern. Spedition in Bukarest/RO. Ein Teil des Gehalts wurde ihm stets in D bezahlt, Sozialabzüge (inkl. KK Beiträge als freiwillig Pflichtversicherter) wurden in D abgeführt, gleichwohl er seinen Wohnsitz in D abmeldete. In RO ist er ebenso gesetzlich (auf den rumänischen Anteile des Gehalts) und privat (durch die Firma) versichert.
Danke für den Tipp DKVA, werde ich ihm so weiterleiten.
Der Ordnung halber: Der deutsche Gehaltsanteil wurde in D vom deutschen Arbeitgeber bezahlt und die Sozialversicherungsbeiträge von diesem abgeführt, also wie bei einem 'normalen' in D üblichen AN/AG Verhältnis. Mit der Insolvenz endet der Arbeitsvertrag, daraus schloss ich, dass der Schritt zur AfA der Nächste sein würde/sollte (und er demzufolge in D weiterhin krankenversichert ist), natürlich vorausgesetzt, er verlegt seinen Wohnsitz wieder nach D.
Gruss
KKA
Der Ordnung halber: Der deutsche Gehaltsanteil wurde in D vom deutschen Arbeitgeber bezahlt und die Sozialversicherungsbeiträge von diesem abgeführt, also wie bei einem 'normalen' in D üblichen AN/AG Verhältnis. Mit der Insolvenz endet der Arbeitsvertrag, daraus schloss ich, dass der Schritt zur AfA der Nächste sein würde/sollte (und er demzufolge in D weiterhin krankenversichert ist), natürlich vorausgesetzt, er verlegt seinen Wohnsitz wieder nach D.
Gruss
KKA
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KKA, da stimmt was nicht. Nach EU-Richtlinien ist eine Doppelversicherung in zwei Staaten ausgeschlossen, Ausnahmen müssen von der DVKA bestätigt werden (bei Entsendung, dann höchstens für zwei Jahre, darüber hinaus wieder nur als Extra-Ausnahme). Darüber müsste er allerdings Unterlagen der DVKA vorliegen haben.
Das befürchte ich auch, gleichwohl er regulär zwei, ich vermute in beiden Staaten versicherungspflichtige, Gehälter (bis Ende April14) bezieht.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:KKA, da stimmt was nicht. Nach EU-Richtlinien ist eine Doppelversicherung in zwei Staaten ausgeschlossen, Ausnahmen müssen von der DVKA bestätigt werden (bei Entsendung, dann höchstens für zwei Jahre, darüber hinaus wieder nur als Extra-Ausnahme). Darüber müsste er allerdings Unterlagen der DVKA vorliegen haben.
Nun ist er bereiits seit über 20 Jahren in Bukarest tätig, also er nahm die Tätigkeit zu einem Zeitpunkt auf, als RO kein EU Mitglied war. Mag sein, dass er sich zum gegebenen Zeitpunkt (EU-Beitritt) nicht ausreichend um die Sache gekümmert hat. Nebenbei bemerkt: trotz der bestehenden Privatversicherung in RO, kam er zwecks medizinischer Behandlung stets nach D (was nur 3 oder 4 x in 20 Jahren der Fall war).
Er wird mit der DVKA Kontakt aufnehmen. Mal schauen was dabei herauskommt.
Gruss
KKA