Hallo zusammen,
wie geht Ihr in Euren Kassen mit den Betriebsrenten ab 01.01.2020 vor, wenn bekannt ist (z.B. bei den Kapitalabfindungen), dass es sich selbstverständlich um bAV-Leistungen handelt (sonst wären sie nicht gemeldet worden), obwohl das Meldeverfahren zwischen Zahlstellen und Kassen technisch noch nicht angepasst ist?
Bieten sich diese Leistungen als Bestandsfälle (in denen keine neue Meldung der ZAST vorgesehen ist) nicht jetzt schon hierzu an?
Den Freibetrag/Freigrenze z.B. mit einfachem Exelrechner mangels Software beitragsrechlich zu Gunsten der Kunden zu prüfen, stünden welche Bedenken entgegen?
Danke für eine Rückinfo hierzu.
GKV BRG
Moderator: Czauderna
Re: GKV BRG
Hallo,
mit einem einfachen Excelrechner, was immer auch darunter zu verstehen ist, dürfte es da nicht getan sein. Die Kassen wurden vom Gesetz hier tatsächlich überrascht, einfacher für die Kassen in der Umsetzung wäre sicher die Senkung der Beiträge auf den halben Beitragssatz.
Ich denke schon, dass sich alle Betroffenen ggf. noch bis Mitte des Jahres gedulden müssen bis, das technisch umgesetzt werden kann, es ist ja nix verloren.
Gruss
Czauderna
mit einem einfachen Excelrechner, was immer auch darunter zu verstehen ist, dürfte es da nicht getan sein. Die Kassen wurden vom Gesetz hier tatsächlich überrascht, einfacher für die Kassen in der Umsetzung wäre sicher die Senkung der Beiträge auf den halben Beitragssatz.
Ich denke schon, dass sich alle Betroffenen ggf. noch bis Mitte des Jahres gedulden müssen bis, das technisch umgesetzt werden kann, es ist ja nix verloren.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Re: GKV BRG
Die Zeiten, in denen solche Umstellungen anhand irgendwelcher Listen manuell erledigt wurden, sind zumindest bei uns vorbei. Das dazu notwendige Personal gibt es nicht mehr. Da müssen wir alle auf das Software-Update mit der automatischen Umstellung warten.