Ein zum Mindestsatz freiwillig Versicherter nimmt gelegentlich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis auf.
Kann er für den Monat der Beschäftigungsaufnahme mit einer Erstattung der gesamten Beiträge rechen?
Muss er bei Aufgabe des Beschäftigungsverhältnisses für den Rest des Monats anteilige Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft entrichten?
Vielen Dank den Rechtskundigen verbunden mit der Hoffnung auf eine Antwort.
GKV-Beiträge beim Wechsel von freiwilliger nach Pflichtvers.
Moderator: Czauderna