GKV - Beendigung Versicherungsverhältnis / Wiedereintritt

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Gast

GKV - Beendigung Versicherungsverhältnis / Wiedereintritt

Beitrag von Gast » 23.07.2010, 18:21

Hallo Profis ;)

Mein Status:

Ich bin 40 jahre alt.

2009 ca. 3 Monate gesetzlich versichert während ALG I Phase.
11.2009 - 03.2010 Aufenthalt in Asien, keine Versicherung.
04.2010 - 07.2010 GKV während ALG I Phase.
13.07.2010 - jetzt: Freiwillig versichert in GKV (BKK ATU)

Soweit mir gesagt wurde, kann ich die freiwillige Versicherung mit 2 Monaten Frist kündigen. Also noch im Juli zu Ende September.

Ich werde in Asien kein (oder kaum) Einkommen erziehlen.


Folgende Fragen:

- würde die freiwilliger Versicherung auch automatisch enden durch Ausreise nach Asien (Malaysia) - Nachweis durch Flugticket ??

- wenn ich in Malaysia (oder generell Asien) bin, besteht für mich keine Versicherungspflicht in Deutschland ? Muss ich was nachweisen ??

- bei Rückkehr ist ein Wiedereintritt nach §5 - 1 - 13 möglich ?


Vielen Dank schon mal für Antworten.

Grüsse TK

Gast

Beitrag von Gast » 23.07.2010, 18:37

Ergänzung: Ich will meinen Wohnsitz hier in DE nicht abmelden (da sonst die DKV-Auslandskrankenversicherung nicht möglich ist).

Gast

Beitrag von Gast » 26.07.2010, 15:42

... da bisher wohl keiner eine Auskunft geben kommte, hier meine Info, die ich heute von der KK bekommen habe.

Ist schon interessant, dass man am Empfang ganz andere Informationen bekommt, als wenn man dann bei einem Sachbearbeiter vorspricht. Und beides persönlich bei der selben Kasse.


- Ich kann kündigen genau zum Ausreisetag, Flugticket reicht als Nachweis.

- angeblich bin ich dann hier nicht mehr versicherungspflichtig, das lasse ich mir aber noch schriftlich geben, ....

- Wiedereintritt nach §5 - 1 - 13 ist möglich


Wenn jemand mir noch genaueres sagen kann bzgl. der (nicht vorhandenen) Versicherungspflicht wäre ich dankbar !

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 26.07.2010, 19:38

Da gibt es ein Problem, der Hauptwohnsitz ist Deutschland, also besteht hier weiterhin der Hauptaufenthalt, meiner ansicht nach bleibt denn die freiwillige Versicherung erhalten, da ja der Lebensmittelpunkt weiterhin Deutschland sit.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 26.07.2010, 21:32

Sofern die Auslandskrankenversicherung als "anderweitige Absicherung im Krankheitsfall" angesehen wird, kann die freiwillige Versicherung gekündigt werden. Sofern der Auslandsaufenthalt während der Kündigungsfrist beginnt, kann für die verbleibende Zeit eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherung nach 5,1,13 ist nach dem Auslandsaufenthalt ebenfalls kein Problem.

Voraussetzungen für die Anerkennung als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall:

Der Versicherungsvertrag beinhaltet die Absicherung eines Auslandsaufenthalts, der über die Dauer von 42 Tagen hinaus geht.
Der Leistungskatalog des Versicherungsvertrags entspricht der Art nach - nicht dagegen dem Umfang nach - den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Es genügt, dass die wichtigsten Leistungen der GKV bei der ambulanten und stationären Heilbehandlung vorgesehen sind.

http://www.vdek.com/versicherte/Mitglie ... herung.pdf

RHW
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Beitrag von RHW » 31.07.2010, 21:48

Hallo,
evtl. kann es noch interessant sein, sich mit einer Anwartschaft in der GKV in Deutschland zu beschäftigen. Monatlicher Beitrag in derr KV +PV 43 Euro monatlich.
Insbesondere bei der Beitragshöhe als Rentner kann eine Lücke in der GKV zu höheren Beiträgen führen (wenn man neben der gesetzlichen Rente und rentenähnlichen Einnahmen noch weitere Einnahmen hat).

Am besten bei der Krankenkasse nach genauen Infos fragen. (zur Anwartschaft und zur Krankenversicherung als Rentner).
Die Anwartschaft beinhaltet auch das Recht, die GKV auf eine Vollversicherung umzustellen, wenn eine Familienversicherung in Deutschland benötigt wird.

Gruß
RHW

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