GKV-Auslandsstudium-Rückkehr-Beiträge nachzahlen?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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wandtroll
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GKV-Auslandsstudium-Rückkehr-Beiträge nachzahlen?

Beitrag von wandtroll » 07.12.2015, 12:32

Hallo,

ich weiss nicht, ob ich hier im richtigen Forum bin. Aber wenn nicht, bitte sagen.
Nun zu meinem Fall, wäre nett wenn mir jemand da helfen könnte.

Ich eine bin eine Eu-Bürgerin, die in DE geboren wurde und bis zum 25. Lebensjahr bei einer GKV familienversichert war.
Zwei Tage vor dem 25 Geburtstag erhielt ich den Bescheid, dass ich aus der Versicherung fliege.
Zu der Zeit, machte ich ein Vollstudium im Ausland, obwohl ich Semesterferien und so weiter in DE verbrachte. Deshalb hab ich mich auch nie abgemeldet aus DE.

Bei einem Anruf an meiner damaligen Krankenkasse wurde mir gesagt, dass eine weiterführung als freiwillig versicherte nur möglich sei wenn ich auch tatsächlich wieder nach DE kommen würde, sonst könnte man das nicht machen. Man sprach auch von einer Zusatzversicherung die dann nötig sei.

Wie sie sich vorstellen können, konnte ich ja nicht garantieren das ich nach dem Studium nicht ein Angebot fürs Ausland bekomme und dann nicht nach DE kommen würde.

Also hab ich mich im Studiumausland, versichert. Und meine GKV aufgegen.

Nun bin ich im seit Mitte Oktober wieder im Land und wollte mich wieder gesetzlich versichern. Hatte schon vor meiner Rückkehr angefragt, was nötig sei jedoch keine wirkliche Auskunft erhalten.
Nun ja also bin ich persönlich zu zwei GKV gegangen als ich wieder da war und da meinte man für eine freiwillige Krankenversicherung braucht man den E104 Schein.
Also hab ich bei meiner noch Versicherung im Ausland angefragt. Hat leider etwas gedauert, bis man das regeln konnte, wer den Schein ausstellt und wie. Letzte Woche hatte ich das endlich geregelt und bin dann zu meiner alten GKV gegangen um den Antrag zu stellen.

Dort fragte man mich seit wann ich den wieder da bin. Und ich habe rechtsmässig gesagt seit mitte Oktober.
Meine "GKV" meint nun ich müsste mich rückwirkend Versichern seit Oktober und die Beiträge rückwirkend zahlen. Das sind immerhin fast 300 Euro für einen Service den ich nicht genutzt habe.
Ich habe erklärt, dass ich noch im Ausland versichert bin. Ich habe zwar nicht die EHIC Karte Beantragt. Jedoch einen Zuganscode bei meiner Versicherung im Ausland, dass falls ich krank werden sollte ich online sofort den PeB erhalte.
Man sagte mir ich müsste aber rückwirkend versichert werden.
Ist das denn normal?
Ich habe am Freitag als ich zuhause war mir einen Peb online austellen lassen von meiner ausländischen KV, sozusagen als Beweis das meine ausländische Versicherung noch gültig ist. Und mit meiner Versicherung im Ausland hatte ich mich geeinigt, dass Sie den E104 direkt an meine ausgesuchte deutsche Versicherung schickt, ich ihr nur die Adresse und Person mitteillen müsste.

Meine Frage nun: Ist es üblich das man sich rückversichern muss, obwohl man noch eine Ausländische Versicherung hat, nur weil man seit Oktober im Land ist.
Ja oder nein.
Und wenn nicht, welche Argumente kann ich bei der GKV vorlegen?
Ich weiss nicht ob das wichtig ist. Aber es handelt sich um die IKK.

Vielen dank!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.12.2015, 13:38

Hallo,
grundsätzlich musst du dich ab Tag der Wiedereinreise krankenversichern, soweit stimmt die Aussage der Kasse schon. Die Frage bei dir ist allerdings ob du tatsächlich einen anderweitigen Krankenversicherungsschutz noch hattest als du nach Deutschland zurückgekommen bist, d.h. hätte die Krankenkasse des Auslandes auch noch geleistet wenn du in Deutschland behandelt worden wärst oder endete diese Versicherung auch mit dem Tag der Einreise weil ja die nahtlose Pflicht zur Versicherung in Deutschland eingetreten ist - das wäre die Frage.
Gruss
Czauderna

wandtroll
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Beitrag von wandtroll » 07.12.2015, 19:08

Wenn von meiner Versicherung im E104 Schein angegeben wird dass ich bis zum jetzigen Zeitpunkt noch dort versichert bin. Ich habe meinen Wohnsitz dort noch nicht aufgegeben. Würde die GKV dann nur ab diesem Zeitpunkt abrechnen?
Verlangt die Krankenkasse einen Meldebescheid in diesen Angelegenheiten?
Ich habe auch schon gehört, dass weil ich Studentin war und immer hin und her gependelt bin und mich hier nie abgemeldet habe. Das man von mir jetzt auch Rückzahlungen für meine ganze Studienzeit verlangen kann.

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