Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenkasse und Beamten-Beihilfe.
Ich und meine Ehefrau sind in Rente.
Meine Ehefrau war lange Jahre bei einer gesetzlichen Krankenkasse mitversichert.
Ich war Versicherungsnehmer und meine Ehefrau war nur mitversichert.
Ich bin aber vor zehn Jahren aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausgetreten.
Meine Ehefrau war ab dem Zeitpunkt nicht mehr krankenversichert.
Ich bin seitdem bei einer privaten Krankenkasse versichert.
50 % Kosten werden Übernommen.
Die anderen 50 % Kosten zahlt die Beamten-Beihilfe.
Jetzt möchte ich aber, das meine Ehefrau wieder in die gesetzliche Krankenversicherung eintritt.
Was ist dabei zu beachten?
Muss Die vorherige gesetzliche Krankenkasse meine Ehefrau wieder aufnehmen?
Die Beamten-Beihilfe hat bisher bis Mai 2011 zu 50% die medizinischen Kosten meiner Ehefrau übernommen.
Aber laut Anschreiben ist ab Juni 2011 Schluss mit der Kostenübernahme.
Ich habe Nachricht das alle Leistungen für meine Ehefrau nicht mehr übernommen werden.
Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Wie kann ich überprüfen, ob die Mitteilung der Beamten-Beihilfe, in Punkto meiner Ehefrau richtig ist?
gesetzliche Krankenkasse und Beamten-Beihilfe
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 1
- Registriert: 02.09.2011, 11:37
Hallo,
dass du das möchtest, dass deine Ehefrau wieder in die GKV aufgenommen wird, das glaube ich gerne, nur das wird nicht so ohne weiteres gehen. Sie war die letzten 10 Jahre nicht krankenversichert ??!!.
Nun, da könnte man das so auslegen, dass die zuletzt zuständige Kasse eine GKV-Kasse war (Familienversicherung). Von daher würde eine Versicherung in der alten GKV-Kasse (also die Kasse, von der du damals in die PKV gewechselt bist)
schon möglich sein - allerdings rückwirkend zum 01.04.2007 und was die Beiträge betrifft, würden grundsätzlich 50% deines Einkommens für die Beitragsberechnung
herangezogen werden (natürlich auch rückwirkend) . Lassen uns mal kurz nachrechnen - Dein Einkommen (natürlich nur geschätzt) -3.000,00 € mtl.,
deine Ehefrau kein Einkommen - angerechnet werden demnach -1500,00 € -
was einen ca. Beitrag von mtl. 250,00 € (incl. Pflegeversicherung ausmachen würde) - Vom 01.04.2007 - 31.08.2011 ( 53 Monate) ergäben 13500,00 € und das Ganze ohne Säumniszuschläge. Willst du immer noch deine Frau in der GKV versichern ??
Gruss
Czauderna
dass du das möchtest, dass deine Ehefrau wieder in die GKV aufgenommen wird, das glaube ich gerne, nur das wird nicht so ohne weiteres gehen. Sie war die letzten 10 Jahre nicht krankenversichert ??!!.
Nun, da könnte man das so auslegen, dass die zuletzt zuständige Kasse eine GKV-Kasse war (Familienversicherung). Von daher würde eine Versicherung in der alten GKV-Kasse (also die Kasse, von der du damals in die PKV gewechselt bist)
schon möglich sein - allerdings rückwirkend zum 01.04.2007 und was die Beiträge betrifft, würden grundsätzlich 50% deines Einkommens für die Beitragsberechnung
herangezogen werden (natürlich auch rückwirkend) . Lassen uns mal kurz nachrechnen - Dein Einkommen (natürlich nur geschätzt) -3.000,00 € mtl.,
deine Ehefrau kein Einkommen - angerechnet werden demnach -1500,00 € -
was einen ca. Beitrag von mtl. 250,00 € (incl. Pflegeversicherung ausmachen würde) - Vom 01.04.2007 - 31.08.2011 ( 53 Monate) ergäben 13500,00 € und das Ganze ohne Säumniszuschläge. Willst du immer noch deine Frau in der GKV versichern ??
Gruss
Czauderna
bravo Wattwanderer.
ich möchte mal voll provozieren.
Du bist Beamter. Da hätte ich ein wenig Hirn unterstellt.
Du hast Beihilfe und den Rest privat abgesichert.
Für Deine Frau allerdings nicht.
Echt bravo. Ganz große Kunst.
Wie Czauderna bereits geschrieben hat: Rückwirkend ab 01.04.2007 ab 01.04.2007 besteht Vers.Pflicht.
Wo ? Bei der gesetzlichen KK, bei der Deine Frau zuletzt gesetzliche FAMILIEN-versichert war.
ich möchte mal voll provozieren.
Du bist Beamter. Da hätte ich ein wenig Hirn unterstellt.
Du hast Beihilfe und den Rest privat abgesichert.
Für Deine Frau allerdings nicht.
Echt bravo. Ganz große Kunst.
Wie Czauderna bereits geschrieben hat: Rückwirkend ab 01.04.2007 ab 01.04.2007 besteht Vers.Pflicht.
Wo ? Bei der gesetzlichen KK, bei der Deine Frau zuletzt gesetzliche FAMILIEN-versichert war.
Hallo,
was sind das für Beihilferegelungen ? Für die Ehefrau gibt es normalerweise 70 und nicht 50%.
Meiner Erinnerung nach sind nach einer Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts in Baden-Württemberg Beihilferegelungen, nach denen bei Nichtbestehen einer Krankenversicherung keine Beihilfe gewährt wird, rechtswidrig, ich glaube sogar verfassungswidrig.
Gruß
Jessy
was sind das für Beihilferegelungen ? Für die Ehefrau gibt es normalerweise 70 und nicht 50%.
Meiner Erinnerung nach sind nach einer Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts in Baden-Württemberg Beihilferegelungen, nach denen bei Nichtbestehen einer Krankenversicherung keine Beihilfe gewährt wird, rechtswidrig, ich glaube sogar verfassungswidrig.
Gruß
Jessy