Gesetzliche Krankenkasse bei Leistungen im Ausland
Moderator: Czauderna
Gesetzliche Krankenkasse bei Leistungen im Ausland
Gesetzliche Krankenkasse bei Leistungen im Ausland
Hallo Gemeinschaft
unseres gesetzliche KK ist ja eines der besten Systeme der Welt
wie sieht es nun aus bei Reisen ins Ausland?
Soviel ich gelesen habe ist ein Urlaub in einem europäischem
Land kein Problem für unsere KV
schlecht sieht es aus im außereuropäischen Ausland
falls ich es richtig verstanden habe besteht da keine Leistungspflicht
für unsere KV
wir benötigen eine KV die auch im außereuropäischen Ausland im Fall
der Fälle Leistung erbringt eine sogenante Auslands KV , Reise KV.
Das ist ja eine doppelte Belastung für uns Kunden Beitrag an die gesetzliche
KV und Beitrag an die Auslands KV oder Reise KV.
Durch den § 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V der besagt
„ 1. ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird“
kann man(n)/frau sehr schnell seine gesetzliche Krankenkasse kündigen
durch den Nachweis einer anderen Absicherung im Krankheitsfall mit einer
Auslands KV oder Reise KV
nun stellt sich für mich die frage es gibt Länder wo der Staat die Pflichten
einer Krankenkasse übernimmt und die auch Ausländer kostenlos behandeln
wie führe ich da den Nachweis gegenüber meiner gesetzlichen KK?
Meistens ist so was in einem sozialen Abkommen mit dem Land geregelt
aber zu diesem Thema gibt es kein sozialen Abkommen mit dem Land
Das Auswärtiges-Amt empfiehlt auch den Abschluss einer Auslands KV oder
Reise KV
Meine KK beantwortet da meine fragen zum Thema nicht mehr da schon 2 Verfahren
wegen falscher schriftliche Auskünfte anhängig sind es geht nur um kleines Geld
(Kosten meines Anwaltes) für diese falschen Auskünfte sollen die mal zahlen
Wir Versicherten dürfen auf die Rechtmäßigkeit der Aussagen grundsätzlich vertrauen.
so haut in die Tasten wie kann ich diesen Nachweis führen?
Gruß
Hallo Gemeinschaft
unseres gesetzliche KK ist ja eines der besten Systeme der Welt
wie sieht es nun aus bei Reisen ins Ausland?
Soviel ich gelesen habe ist ein Urlaub in einem europäischem
Land kein Problem für unsere KV
schlecht sieht es aus im außereuropäischen Ausland
falls ich es richtig verstanden habe besteht da keine Leistungspflicht
für unsere KV
wir benötigen eine KV die auch im außereuropäischen Ausland im Fall
der Fälle Leistung erbringt eine sogenante Auslands KV , Reise KV.
Das ist ja eine doppelte Belastung für uns Kunden Beitrag an die gesetzliche
KV und Beitrag an die Auslands KV oder Reise KV.
Durch den § 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V der besagt
„ 1. ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird“
kann man(n)/frau sehr schnell seine gesetzliche Krankenkasse kündigen
durch den Nachweis einer anderen Absicherung im Krankheitsfall mit einer
Auslands KV oder Reise KV
nun stellt sich für mich die frage es gibt Länder wo der Staat die Pflichten
einer Krankenkasse übernimmt und die auch Ausländer kostenlos behandeln
wie führe ich da den Nachweis gegenüber meiner gesetzlichen KK?
Meistens ist so was in einem sozialen Abkommen mit dem Land geregelt
aber zu diesem Thema gibt es kein sozialen Abkommen mit dem Land
Das Auswärtiges-Amt empfiehlt auch den Abschluss einer Auslands KV oder
Reise KV
Meine KK beantwortet da meine fragen zum Thema nicht mehr da schon 2 Verfahren
wegen falscher schriftliche Auskünfte anhängig sind es geht nur um kleines Geld
(Kosten meines Anwaltes) für diese falschen Auskünfte sollen die mal zahlen
Wir Versicherten dürfen auf die Rechtmäßigkeit der Aussagen grundsätzlich vertrauen.
so haut in die Tasten wie kann ich diesen Nachweis führen?
Gruß
Re: Gesetzliche Krankenkasse bei Leistungen im Ausland
Hallo
Abgesehen davon, dass du diese Fragen schon in einem anderen Thread diskutiert hast:
Willst du Urlaub machen oder auswandern?
Wo wirst du gemeldet sein (Wohnsitz): In D oder in anderem Land?
MfG
Abgesehen davon, dass du diese Fragen schon in einem anderen Thread diskutiert hast:
Willst du Urlaub machen oder auswandern?
Wo wirst du gemeldet sein (Wohnsitz): In D oder in anderem Land?
MfG
Re: Gesetzliche Krankenkasse bei Leistungen im Ausland
Hallo
Danke für die Antwort
nein in dem von Dir angesprochen Fred wurde die frage nicht behandelt
hier nochmals meine Frage
„nun stellt sich für mich die frage es gibt Länder wo der Staat die Pflichten
einer Krankenkasse übernimmt und die auch Ausländer kostenlos behandeln
wie führe ich da den Nachweis gegenüber meiner gesetzlichen KK?“
ich muss nicht in Deutschland oder irgendwo in der Welt gemeldet zu sein um eine
deutsche KV zu haben
sagen wir es so es sollte ein länger Urlaub 4-5-6 Monate werden
wo ich aufgrund des Alters eine einigermaßen gut Auslands KV haben möchte
bzw. es mir gewaltig auf dem Senkel geht was meine hiesige KV alles
wissen möchte das sind die reinsten Stasi Methoden
Gruß
Danke für die Antwort
nein in dem von Dir angesprochen Fred wurde die frage nicht behandelt
hier nochmals meine Frage
„nun stellt sich für mich die frage es gibt Länder wo der Staat die Pflichten
einer Krankenkasse übernimmt und die auch Ausländer kostenlos behandeln
wie führe ich da den Nachweis gegenüber meiner gesetzlichen KK?“
ich muss nicht in Deutschland oder irgendwo in der Welt gemeldet zu sein um eine
deutsche KV zu haben
sagen wir es so es sollte ein länger Urlaub 4-5-6 Monate werden
wo ich aufgrund des Alters eine einigermaßen gut Auslands KV haben möchte
bzw. es mir gewaltig auf dem Senkel geht was meine hiesige KV alles
wissen möchte das sind die reinsten Stasi Methoden
Gruß
Re: Gesetzliche Krankenkasse bei Leistungen im Ausland
Hallo,
es mir gewaltig auf dem Senkel geht was meine hiesige KV alles
wissen möchte das sind die reinsten Stasi Methoden
bitte nicht in diesem "Ton" - Kritik und Missfallen ist okay, aber das geht auch anders
Danke für das Verständnis.
Gruss
Czauderna
es mir gewaltig auf dem Senkel geht was meine hiesige KV alles
wissen möchte das sind die reinsten Stasi Methoden
bitte nicht in diesem "Ton" - Kritik und Missfallen ist okay, aber das geht auch anders
Danke für das Verständnis.
Gruss
Czauderna
Re: Gesetzliche Krankenkasse bei Leistungen im Ausland
Du schreibst: „ich muss nicht in Deutschland oder irgendwo in der Welt gemeldet zu sein um eine
deutsche KV zu haben“.
So wie ich dich verstanden habe, hast du eine KV in D und bist Mitglied einer GKV - und willst diese Mitgliedschaft aufgeben.
Wenn du ein paar Monate im Ausland verbringen willst, kannst du dich zusätzlich durch eine zum Beispiel Auslands-KV absichern. Wenn du deinen Wohnsitz in D hast und nicht aufgibst, bleibt es also bei der Mitgliedschaft in der deutschen KV.
Wenn du dich in D abmeldest, dann wird deiner jetzigen KV der neue Wohnsitz gemeldet, die neue KV gemeldet und ein Nachweis der Mitgliedschaft vorgelegt. Wenn du in dem Land mit deinem neuen Wohnsitz keine KV brauchst, dann legst du den Nachweis dafür vor.
Der Wohnsitz spielt eine wichtige Rolle. Die Frage, wo der sein soll, hast du nicht beantwortet.
MfG
deutsche KV zu haben“.
So wie ich dich verstanden habe, hast du eine KV in D und bist Mitglied einer GKV - und willst diese Mitgliedschaft aufgeben.
Wenn du ein paar Monate im Ausland verbringen willst, kannst du dich zusätzlich durch eine zum Beispiel Auslands-KV absichern. Wenn du deinen Wohnsitz in D hast und nicht aufgibst, bleibt es also bei der Mitgliedschaft in der deutschen KV.
Wenn du dich in D abmeldest, dann wird deiner jetzigen KV der neue Wohnsitz gemeldet, die neue KV gemeldet und ein Nachweis der Mitgliedschaft vorgelegt. Wenn du in dem Land mit deinem neuen Wohnsitz keine KV brauchst, dann legst du den Nachweis dafür vor.
Der Wohnsitz spielt eine wichtige Rolle. Die Frage, wo der sein soll, hast du nicht beantwortet.
MfG
Re: Gesetzliche Krankenkasse bei Leistungen im Ausland
Danke für deine klare Ansage.
Ich glaube nicht, das der TE auch nur im Ansatz weiß, was Stasi-Methoden sind, daher folgende Leseempfehlung für ihn https://www.stasi-unterlagen-archiv.de/ ... stasi.pdf
MfG
ratte1
Re: Gesetzliche Krankenkasse bei Leistungen im Ausland
Hallo Gemeinschaft
Hallo @Kehlchen
aber ich wiederhole es noch mal gerne
Nein es ist so nicht da bin ich schon mit meiner KK einig das Gesetz
ist da auch eindeutig
Auch da ein klares Nein eine KV hier in Deutschland ist nicht an eine
Meldeadresse in Deutschland oder irgendwo in der Welt gebunden
Beispiel : in Deutschland gibt es ca. 250000 Menschen ohne festen Wohnsitz
wie viele davon eine Sozialleistung erhalten keine Ahnung aber die z. B.
Hartz 4 (jetziges Bürgergeld) erhalten haben auch eine KV
Das ist auch alles nicht an eine Meldeadresse (Einwohnermeldeamt Amt) gebunden
sorry Mod geht Meilenweit am Thema dieses Fred vorbei
ich sage es nur um nicht für unhöflich gehalten zu werden das ich keine
fragen beantworte
aber das ist nicht Sinn und Zweck dieses Fred hier geht es alleine um die
Frage :
„nun stellt sich für mich die frage es gibt Länder wo der Staat die Pflichten
einer Krankenkasse übernimmt und die auch Ausländer kostenlos behandeln
wie führe ich da den Nachweis gegenüber meiner gesetzlichen KK?“
@Kehlchen
bitte halte mich nicht für unhöflich lese bitte den alten Fred genauer
für fragen wie „Meldeadresse in Deutschland“ im Zusammenhang „An-und Abmeldung beim Einwohnermeldeamt“ stehe ich dir zur Verfügung und werde
deine Fragen nach besten wissen und gewissen beantworten,bedenke aber ich
bin kein Fachmann ich beziehe mein wissen durch sehr viel lesen im Netz und
noch mehr fragen bei den Krankenkasse
Gruß
Hallo @Kehlchen
Das haben wir ja alles schon im alten Fred geklärt
aber ich wiederhole es noch mal gerne
Nein es ist so nicht da bin ich schon mit meiner KK einig das Gesetz
ist da auch eindeutig
Du meinst eine An-und Abmeldung beim Einwohnermeldeamt?
Auch da ein klares Nein eine KV hier in Deutschland ist nicht an eine
Meldeadresse in Deutschland oder irgendwo in der Welt gebunden
Beispiel : in Deutschland gibt es ca. 250000 Menschen ohne festen Wohnsitz
wie viele davon eine Sozialleistung erhalten keine Ahnung aber die z. B.
Hartz 4 (jetziges Bürgergeld) erhalten haben auch eine KV
Das ist auch alles nicht an eine Meldeadresse (Einwohnermeldeamt Amt) gebunden
sorry Mod geht Meilenweit am Thema dieses Fred vorbei
ich sage es nur um nicht für unhöflich gehalten zu werden das ich keine
fragen beantworte
aber das ist nicht Sinn und Zweck dieses Fred hier geht es alleine um die
Frage :
„nun stellt sich für mich die frage es gibt Länder wo der Staat die Pflichten
einer Krankenkasse übernimmt und die auch Ausländer kostenlos behandeln
wie führe ich da den Nachweis gegenüber meiner gesetzlichen KK?“
@Kehlchen
bitte halte mich nicht für unhöflich lese bitte den alten Fred genauer
für fragen wie „Meldeadresse in Deutschland“ im Zusammenhang „An-und Abmeldung beim Einwohnermeldeamt“ stehe ich dir zur Verfügung und werde
deine Fragen nach besten wissen und gewissen beantworten,bedenke aber ich
bin kein Fachmann ich beziehe mein wissen durch sehr viel lesen im Netz und
noch mehr fragen bei den Krankenkasse
Gruß
Re: Gesetzliche Krankenkasse bei Leistungen im Ausland
Es geht dir doch nicht darum, wie du eine KV in der GKV in D erhalten kannst. Du hast doch eine.Auch da ein klares Nein eine KV hier in Deutschland ist nicht an eine Meldeadresse in Deutschland oder irgendwo in der Welt gebunden
Beispiel : in Deutschland gibt es ca. 250000 Menschen ohne festen Wohnsitz
wie viele davon eine Sozialleistung erhalten keine Ahnung aber die z. B.
Hartz 4 (jetziges Bürgergeld) erhalten haben auch eine KV
Das ist auch alles nicht an eine Meldeadresse (Einwohnermeldeamt Amt) gebunden
Es geht dir darum, unter welchen Voraussetzungen du die KV in D wieder loswerden kannst.
Dazu kannst du dich abmelden, deinen Wohnsitz in anderem Land und deine Absicherung im Krankheitsfall nachweisen.
MfG
Re: Gesetzliche Krankenkasse bei Leistungen im Ausland
Hallo Gemeinschaft
Hallo @Kehlchen
Ich wiederhole mich hier das Gesetz ist da eindeutig
§ 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V (man achte auf das ODER zwischen den Absätzen!)
(13) Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem
1. ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall
begründet wird
oder
2.der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird.
Hier habe ich die wichtige stelle rot markiert
Das ist wie beim mensch ärger dich nicht Spiel anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachweisen und raus bist Du
Da steht nichts von Abmelden oder sonstigen auch muss der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt nicht in einen anderen Staat verlegt werden
einzig ein neue gesetzliche KV oder RV oder Auslands KV reicht und ich bin raus aus meiner KV
PS die Gemeinschaft möge es mir bitte verzeihen ich möchte es
@Kehlchen nur erklären
Aber das ist nicht Thema hier
Gruß
Hallo @Kehlchen
Ich wiederhole mich hier das Gesetz ist da eindeutig
§ 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V (man achte auf das ODER zwischen den Absätzen!)
(13) Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem
1. ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall
begründet wird
oder
2.der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird.
Hier habe ich die wichtige stelle rot markiert
Das ist wie beim mensch ärger dich nicht Spiel anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachweisen und raus bist Du
Da steht nichts von Abmelden oder sonstigen auch muss der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt nicht in einen anderen Staat verlegt werden
einzig ein neue gesetzliche KV oder RV oder Auslands KV reicht und ich bin raus aus meiner KV
PS die Gemeinschaft möge es mir bitte verzeihen ich möchte es
@Kehlchen nur erklären
Aber das ist nicht Thema hier
Gruß
Re: Gesetzliche Krankenkasse bei Leistungen im Ausland
§ 193 VVG kennst du?
Daraus:
Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr gesetzlich vertretenen Personen … abzuschließen und aufrechtzuerhalten …
https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html
Bei Wohnsitz in D müsstest du also deine KV „bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen“ nachweisen, damit deine KK die Mitgliedschaft beenden kann.
Daraus:
Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr gesetzlich vertretenen Personen … abzuschließen und aufrechtzuerhalten …
https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html
Bei Wohnsitz in D müsstest du also deine KV „bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen“ nachweisen, damit deine KK die Mitgliedschaft beenden kann.
Re: Gesetzliche Krankenkasse bei Leistungen im Ausland
Hallo Gemeinschaft
Hallo @Kehlchen
Jup
Die RV schrieb mir dazu das Unternehmen muss der deutschen Aufsicht unterliegen
sobald die Geschäftsführung/Gerichtsstand in Deutschland liegt/ist es ok
ein deutscher Automobilclub nenne mal den Namen nicht um keine Werbung zu
machen bietet eine Auslands-KV zum gutem Taler an
Der deutschen Aufsicht unterliegen die meisten der großen soll ich da noch
Namen nennen?
Das ist doch alles schon in trocken Tücher die RV z. B. möchte nur das
Datum meiner Reise wissen und ne Postadresse
bei der KV zicken wir uns noch um die Nachweise aber sonst alles ok
das klären wir noch ; notfalls geht’s zum SG
Der Drops ist gelutscht
lasse uns bitte zum Fred´s Thema zurückkehren
Danke
Thema:
„nun stellt sich für mich die frage es gibt Länder wo der Staat die Pflichten
einer Krankenkasse übernimmt und die auch Ausländer kostenlos behandeln
wie führe ich da den Nachweis gegenüber meiner gesetzlichen KK?“
ich fange mal an
habe jetzt den deutschen beglaubigten Text das Gesetzes im Netz gefunden
wo der Staat die Pflicht zur kostenlosen Behandlung von Einheimischen
und Ausländer im Gesetz festgelegt hat.
Werde die Tage mal die KV um Auskunft bzw. um eine Stellungsnahme bitten
vielleicht geschieht ja ein Wunder und sie geben sich damit zufrieden
ich plane meine Reise erst zum Juli/August nächsten Jahres habe noch
viel Zeit.....schauen wir mal
Gruß
Hallo @Kehlchen
Jup
Die RV schrieb mir dazu das Unternehmen muss der deutschen Aufsicht unterliegen
sobald die Geschäftsführung/Gerichtsstand in Deutschland liegt/ist es ok
ein deutscher Automobilclub nenne mal den Namen nicht um keine Werbung zu
machen bietet eine Auslands-KV zum gutem Taler an
Der deutschen Aufsicht unterliegen die meisten der großen soll ich da noch
Namen nennen?
Das ist doch alles schon in trocken Tücher die RV z. B. möchte nur das
Datum meiner Reise wissen und ne Postadresse
bei der KV zicken wir uns noch um die Nachweise aber sonst alles ok
das klären wir noch ; notfalls geht’s zum SG
Der Drops ist gelutscht
lasse uns bitte zum Fred´s Thema zurückkehren
Danke
Thema:
„nun stellt sich für mich die frage es gibt Länder wo der Staat die Pflichten
einer Krankenkasse übernimmt und die auch Ausländer kostenlos behandeln
wie führe ich da den Nachweis gegenüber meiner gesetzlichen KK?“
ich fange mal an
habe jetzt den deutschen beglaubigten Text das Gesetzes im Netz gefunden
wo der Staat die Pflicht zur kostenlosen Behandlung von Einheimischen
und Ausländer im Gesetz festgelegt hat.
Werde die Tage mal die KV um Auskunft bzw. um eine Stellungsnahme bitten
vielleicht geschieht ja ein Wunder und sie geben sich damit zufrieden
ich plane meine Reise erst zum Juli/August nächsten Jahres habe noch
viel Zeit.....schauen wir mal
Gruß
Re: Gesetzliche Krankenkasse bei Leistungen im Ausland
Ich war beim Thema.
Du schreibst:
MfG
Du schreibst:
Ich schrieb:Thema:
„nun stellt sich für mich die frage es gibt Länder wo der Staat die Pflichten
einer Krankenkasse übernimmt und die auch Ausländer kostenlos behandeln
wie führe ich da den Nachweis gegenüber meiner gesetzlichen KK?“
Wenn dein Wohnsitz in D ist, gilt § 193 VVG.Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr gesetzlich vertretenen Personen … abzuschließen und aufrechtzuerhalten …
https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html
MfG
Re: Gesetzliche Krankenkasse bei Leistungen im Ausland
@Kehlchen:
DFTT
DFTT
Re: Gesetzliche Krankenkasse bei Leistungen im Ausland
Hallo Gemeinschaft
Hallo @Kehlchen
Sorry jetzt erst habe ich es verstanden
ich hatte es auf die „Aufsicht“ bezogen
Das ist eindeutig
Da hast du vollkommen recht
Danke für den Tipp
da muss ich mal weiter im Netz „Schnüffeln“
ob es da einen Ausweg gibt
Für mich persönlich ist es nicht so wichtig da ich nicht ohne
eine Auslands KV vereisen werde
So auf die schnelle würde ich sagen „na und“ schließe ich eben
diese 2 Monate gültigen billigen Reiseversicherungen ab
um den Forderungen des § 193 VVG zu genügen
wie gesagt für mich persönlich kommt das nicht infrage
Jawohl jetzt macht es Spass hier im Forum zu sein
da kommen jetzt brauchbare Tipps/Hinweise
nochmals Danke @Kehlchen
Was habe ich noch übersehen?
Immer raus damit
Gruß
PS @GS
lasse es doch bitte sein
in dem alten Fred hattest du ja die Möglichkeit
mich auf den § 193 VVG hinzuweisen
Danke
Hallo @Kehlchen
Sorry jetzt erst habe ich es verstanden
ich hatte es auf die „Aufsicht“ bezogen
Das ist eindeutig
Da hast du vollkommen recht
Danke für den Tipp
da muss ich mal weiter im Netz „Schnüffeln“
ob es da einen Ausweg gibt
Für mich persönlich ist es nicht so wichtig da ich nicht ohne
eine Auslands KV vereisen werde
So auf die schnelle würde ich sagen „na und“ schließe ich eben
diese 2 Monate gültigen billigen Reiseversicherungen ab
um den Forderungen des § 193 VVG zu genügen
wie gesagt für mich persönlich kommt das nicht infrage
Jawohl jetzt macht es Spass hier im Forum zu sein
da kommen jetzt brauchbare Tipps/Hinweise
nochmals Danke @Kehlchen
Was habe ich noch übersehen?
Immer raus damit
Gruß
PS @GS
lasse es doch bitte sein
in dem alten Fred hattest du ja die Möglichkeit
mich auf den § 193 VVG hinzuweisen
Danke
Re: Gesetzliche Krankenkasse bei Leistungen im Ausland
Hallo Gemeinschaft
nun habe ich versucht den § 193 VVG zu verstehen
und auch ein wenig im Netz nach Info gesucht
dabei bin ich auf folgendes gestoßen
sagt mir bitte wen ich falsch liege
1-Grundsätzlich gibt es für eine fehlende Krankenversicherung keine strafrechtlichen Konsequenzen
2-Habe ich eine Auslands KV und befinde mich im Ausland für 4-5-6 Monate bezahlt die Auslands KV
im Fall der Fälle
3-Habe ich keine Auslands KV bezahlt auch keiner im Fall der Fälle, verlasse ich mich jetzt
darauf das mein Reiseland die Kosten im Fall der Fälle (Krankenhaus. Medikamente usw.) übernimmt
ist das mein Problem
sollte der Satz zu 1 richtig sein ist das Gesetz ein Zahnloser Tiger hinsichtlich
fehlende Krankenversicherung
Die frage ist noch was macht die KK klagen kann sie ja nicht falls
ich eine Auslands KV habe kommt wieder der § 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V zu Einsatz
Habe ich keine Auslands KV was macht die KK???
soweit richtig?
Hiermit bitte ich ausdrücklich mich auf meine
Denkfehler hinzuweisen
Danke
Gruß
nun habe ich versucht den § 193 VVG zu verstehen
und auch ein wenig im Netz nach Info gesucht
dabei bin ich auf folgendes gestoßen
sagt mir bitte wen ich falsch liege
1-Grundsätzlich gibt es für eine fehlende Krankenversicherung keine strafrechtlichen Konsequenzen
2-Habe ich eine Auslands KV und befinde mich im Ausland für 4-5-6 Monate bezahlt die Auslands KV
im Fall der Fälle
3-Habe ich keine Auslands KV bezahlt auch keiner im Fall der Fälle, verlasse ich mich jetzt
darauf das mein Reiseland die Kosten im Fall der Fälle (Krankenhaus. Medikamente usw.) übernimmt
ist das mein Problem
sollte der Satz zu 1 richtig sein ist das Gesetz ein Zahnloser Tiger hinsichtlich
fehlende Krankenversicherung
Die frage ist noch was macht die KK klagen kann sie ja nicht falls
ich eine Auslands KV habe kommt wieder der § 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V zu Einsatz
Habe ich keine Auslands KV was macht die KK???
soweit richtig?
Hiermit bitte ich ausdrücklich mich auf meine
Denkfehler hinzuweisen
Danke
Gruß