Hallo,
mir ist in dieser Sache das gemeinsame Rundschreiben verschiedener KK-Verbände vom 24.10.2008 zum Thema "Gesamteinkommen" sowie die Ergebnisniederschrift der Fachkonferenz "Beiträge" vom 22.11.2011 TOP 2 zum Thema "Kinderbetreuungskosten" bekannt. Wenn eine GKV Mitglied in einem dieser KK-Verbände ist, ist diese dann gezwungen sich an diese beiden Schriftstücke zu halten ? Oder besteht da Ermessensspielraum oder ist das gar eine unverbindliche Handreichung ?
Ich würde mich nämlich gerne darauf berufen, habe aber die Befürchtung, dass die GKV meiner Frau bezüglich unseres Sohnes nur deswegen zur Aberkennung der Familienversicherung kommt, weil sie diese Schreiben nicht akzeptiert. (Genau weiß ich es noch nicht, da wir bisher nur das Aberkennung sschreiben haben ohne jede konkrete Begründung.)
Vielen Dank.
Gesamteinkommen bei JEG-Prüfung
Moderator: Czauderna
Es geht um die DAK. Wenn ich das richtig sehe, wurde das Rundschreiben u.a. von dem Verband der Angestelltenkrankenkassen unterschrieben. Dieser Verband scheint sich in Verband der Ersatzkassen umbenannt zu haben. Die DAK ist laut deren HP Mitglied in diesem Verband.
Kann das von Euch bestätigt werden ?
Kann das von Euch bestätigt werden ?