[gelöst]Ärger mit Krankmeldung bei fortlaufendem Krankenschein

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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paul1234
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[gelöst]Ärger mit Krankmeldung bei fortlaufendem Krankenschein

Beitrag von paul1234 » 08.04.2020, 10:41

ich war mit meinem vorletzten KS bis 31.3. krank geschrieben. Durch ein Gespräch mit meiner Hausärztein wurde mir mitgeteilt, dass ich erst am 3.4. kommen brauch, weil Sie den KS verlängert u jetzt durch Corona viel Streß ist . Jetzt hat die KK Streß gemacht: ich hätte schon am 1.4. wieder einen KS erwirken müssen. Ich hab der KK alle Fakten mitgeteilt u. Sie haben jetzt alles bezahlt. Aber allgemein, wie ist das? Wer hat Recht? Wenn der KS fortgeschrieben wird, muß ich dann in welcher Frist einen fortgeschriebenen KS erwirken?

Gruß paul
Zuletzt geändert von paul1234 am 16.04.2020, 05:35, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Re: Ärger mit Krankmeldung bei fortlaufendem Krankenschein

Beitrag von Czauderna » 08.04.2020, 10:48

Hallo,
zunächst - in diesen Zeiten sind die Krankenkasse kulant, was das betrifft, wenn schon Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen akzeptiert werden, die von den Ärzten aufgrund eines Telefonats ausgestellt werden, dann kommt es bei Folgemeldungen auch nicht darauf an, ob jetzt genau am erforderlichen Tag der Arzt aufgesucht wurde oder eben ein oder zwei Tage später.
Im Übrigen gibt es dazu auch diese gesetzliche Regelung - https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/46.html
welche auch darauf eingeht.
Für Zeiten ohne Corona gilt einzig und alleine diese Regelung.
Gruss
Czauderna

paul1234
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Re: Ärger mit Krankmeldung bei fortlaufendem Krankenschein

Beitrag von paul1234 » 08.04.2020, 13:05

ür Versicherte, deren Mitgliedschaft nach § 192 Absatz 1 Nummer 2 vom Bestand des Anspruchs auf Krankengeld abhängig ist, bleibt der Anspruch auf Krankengeld auch dann bestehen, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit nicht am nächsten Werktag im Sinne von Satz 2, aber spätestens innerhalb eines Monats nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird. Für die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherten sowie für Versicherte, die eine Wahlerklärung nach § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 abgegeben haben, entsteht der Anspruch von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit an.
also würde das für mich bedeuten, dass ich bis zu einem Monat Zeit für die Fortschreibung des KS hätte? Also war die KK im Unrecht

Czauderna
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Re: Ärger mit Krankmeldung bei fortlaufendem Krankenschein

Beitrag von Czauderna » 08.04.2020, 13:26

Hallo,
wenn der erste Satz auf dich zutrifft, dann ja, auf jeden Fall. Also, bist du Arbeitnehmer oder bist du arbeitslos ?.
Gruss
Czauderna

paul1234
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Re: Ärger mit Krankmeldung bei fortlaufendem Krankenschein

Beitrag von paul1234 » 14.04.2020, 01:32

Sorry für die verspätete Antwort. Ich bin arbeitslos. Also muß auch bei fortlaufender Krankschreibung:

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spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit
der nächste Krankenschein datiert sein?

gruß paul

Czauderna
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Re: Ärger mit Krankmeldung bei fortlaufendem Krankenschein

Beitrag von Czauderna » 14.04.2020, 09:52

Hallo,
wie es geschrieben steht - deine Mitgliedschaft besteht aufgrund des Krankengeldbezugs weiter und deshalb trifft für die diese Regelung mit maximal 30 Tagen zu.
Mein Rat - die Kasse daraufhin ansprechen.
Gruss
Czauderna

paul1234
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Re: Ärger mit Krankmeldung bei fortlaufendem Krankenschein

Beitrag von paul1234 » 16.04.2020, 05:35

Danke!

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