nööö, für das Verwaltungsverfahren bei den Krankenkassen gilt das SGB X - wie du auf die Idee kommst, was anderes zu sagen, weiß ich nicht....Helmes63 hat geschrieben: Nach Durchsicht der beiden Rechtsgrundlagen kann gesagt werden, dass (der § 31 des VerwVG) die Basis ist für alle "fristwahrenden Verfahren" mit Behörden und Ämtern. Der Gesetzestext ist nämlich ansonsten gleich.
na ja, wenn nirgendwo steht, dass Silvester ein Feiertag ist, könnte das natürlich auch daran liegen, dass es keiner istHelmes63 hat geschrieben: > ungeachtet dessen möchte ich hinzufügen, dass Silvester in vielen Listen der Feiertage noch nicht einmal aufgeführt ist. Das heißt im Umkehrschluß aber noch lange nicht, dass es damit keiner ist.
und wenn am Silvestermorgen alle Geschäfte geöffnet haben und du Böller kaufen kannst, ist das ein weiterer Hinweis darauf, dass Silvester kein Feiertag ist
zum besseren Verständnis: worum geht es hier überhaupt? hast du am 31.12.2013 einen Antrag gestellt? und wenn ja, ist der abgelehnt worden?Helmes63 hat geschrieben:> zum besseren Verständnis : steht es nachweisbar fest, dass der Silvestertag in allen Bundesländern kein gesetzlicher Feiertag ist (?!) ?????????
.Helmes63 hat geschrieben: > einen eindeutigen Beleg hierfür habe ich leider vergeblich gesucht. Ich unterscheide nämlich gerne zw. einer fundierten Meinung und belastbaren Fakten.
nun ja, dann schau doch mal sämtliche Landesgesetze durch - viel Spass.
vielleicht findest du ja auch noch Belege, dass Osterhase und Christkind an Silvester Dienstfrei haben