Hallo zusammen,
habe mal eine Frage zu Kursgewinnen. Nehmen wir an ich habe 2008
Aktien gekauft. Diese sind ja nach altem Steuerrecht dann steuerfrei wenn
ich sie länger als ein Jahr halte.
Wenn ich nun diese Aktien nach X Jahren verkaufe, ist dann auf den
Kursgewinn ein Krankenkassenbeitrag fällig und wenn ja wie wird der denn
dann berechnet. Bin Single und freiwillig krankenversichert.
Danke für Hilfe.
freiwillige Krankenversicherung und Kursgewinne
Moderator: Czauderna
Hallo Falco,
Einkünfte aus Kapitalerträgen sind ohne Rücksicht auf deren steuerliche Behandlung beitragspflichtig für freiwillig versicherte Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse! Berechnet wird der jeweilis ermäßigte Beitragssatz der Krankenkasse (seit 01.01.2009 bei jeder Krankenkasse einheitlich 14,9% inkl. Zusatzbeitrag). Nachweis gilt bei den Krankenkassen für die Einkünfte freiwillig Versicherter der jeweils letzte Einkommensteuerbescheid.
MfG
diesel
Einkünfte aus Kapitalerträgen sind ohne Rücksicht auf deren steuerliche Behandlung beitragspflichtig für freiwillig versicherte Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse! Berechnet wird der jeweilis ermäßigte Beitragssatz der Krankenkasse (seit 01.01.2009 bei jeder Krankenkasse einheitlich 14,9% inkl. Zusatzbeitrag). Nachweis gilt bei den Krankenkassen für die Einkünfte freiwillig Versicherter der jeweils letzte Einkommensteuerbescheid.
MfG
diesel
Leider ist es auch bei ausgezahlten Lebensversicherungen so, dass sie verbeitragt werden müssen. Die ausgezahlte Summe wird über 10 Jahre mit monatlich 1/120 zu den weiteren Einkünften addiert und verbeitragt.
Beispiel:
Ausgezahlte Lebensversicherung i.H.v. 50.000,- EUR
1/120 davon beträgt 416,67 EUR.
Es werden ab dem Monat der Auszahlung für 10 Jahre/120 Monate lang die 416,67 EURO zur Beitragberechnung mit herangezogen.
Beispiel:
Ausgezahlte Lebensversicherung i.H.v. 50.000,- EUR
1/120 davon beträgt 416,67 EUR.
Es werden ab dem Monat der Auszahlung für 10 Jahre/120 Monate lang die 416,67 EURO zur Beitragberechnung mit herangezogen.