Guten Abend,
ich habe ein Problem mit der KK und hoffe ihr könnt mir helfen.
Meine zukünftige Frau ist freiwillig gesetzlich versichert. Ich bin als Gewerbetreibender in Griechenland versichert (arbeite dort) und werde es auch nach Wohnsitzwechsel (Deutschland) bleiben.
Die B. KK meiner zukünftigen Frau meint nun, dass nach einer Heirat, die Hälfte meines Einkommens bei ihr angerechnet werden wird (Ehegatteneinstufung).
In Griechenland gibt es keine private Krankenversicherung.
Auch Ausnahmen von der Versicherungspflicht gibt es in Griechenland nicht.
Das Grundprinzip in Deutschland ist ja (gefunden in der MISSOC Datenbank):
Gesetzliche Krankenversicherung:
Obligatorisches Sozialversicherungssystem für Arbeitnehmer und gleichgestellte Gruppen bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze mit einkommensabhängigen Beiträgen und bei finanzieller Überforderung einem Anspruch auf Sozialausgleich. Sachleistungsystem mit Ausnahmen.
Allgemeine Pflicht zur Versicherung für die gesamte Wohnbevölkerung in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, generell seit 1.1.2009.
Das Grundprinzip in Griechenland ist:
Obligatorisches Sozialversicherungssystem für Arbeitnehmer und gleichgestellte Gruppen.
Bedeutet das nun nicht auch, dass meine griechische Versicherung der deutschen gleichgestellt ist, und demnach keine Ehegatteneinstufung erfolgen darf? In beiden Grundprinzipien steht ja nun, dass es sich um ein obligatorisches Sozialversicherungssystem handelt.
Ich habe dazu auch noch folgenden Satz in einem Schreiben des GKV gefunden:
Eine Einkommenszurechnung scheidet allerdings aus, wenn der Ehegatte oder Lebenspartner der gesetzlichen Krankenversicherung angehört; dazu zählt auch eine Versicherung bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung mit Sitz in einem anderen EU-/EWR-Staat bzw. in der Schweiz.
Verstehe ich das Gesetz falsch, oder liegt hier ein Fehler beim Sachbearbeiter vor?
Wenn ja, was kann ich tun?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Gabriel
Freiwillige Krankenversicherung u. Ehegatteneinstufung Ausla
Moderator: Czauderna
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Re: Freiwillige Krankenversicherung u. Ehegatteneinstufung A
Ich würde mit der griechischen Sozialversicherung abklären, ob für die Ehefrau ein Anspruch auf Familienversicherung/Familienleistungen nach griechischem Recht besteht. Wenn ja, können diese Ansprüche mit einem Formular E 109 nach Deutschland transferiert werden, d. h., eine deutsche Krankenkasse erbringt die Leistungen nach deutschem Recht in Deutschland und rechnet die Kosten mit der griechischen Versicherung ab.gab77 hat geschrieben: Meine zukünftige Frau ist freiwillig gesetzlich versichert. Ich bin als Gewerbetreibender in Griechenland versichert (arbeite dort) und werde es auch nach Wohnsitzwechsel (Deutschland) bleiben.
Sollte das nicht möglich sein, gilt für die Beitragsbemessung dies von dir zitierte:
Wenn allerdings in D ebenfalls erwerbstätig sein solltest, sieht es evtl. ganz anders aus. Zur Prüfung, welche Rechtsvorschriften gelten, müsste dann die DVKA eingeschaltet werden:Eine Einkommenszurechnung scheidet allerdings aus, wenn der Ehegatte oder Lebenspartner der gesetzlichen Krankenversicherung angehört; dazu zählt auch eine Versicherung bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung mit Sitz in einem anderen EU-/EWR-Staat bzw. in der Schweiz.
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/A ... igkeit.htm
Re: Freiwillige Krankenversicherung u. Ehegatteneinstufung A
Danke für eure schnelle Hilfe/Antworten.
Ich werde mich morgen nochmals mit der B. KK in Verbindung setzen.
Die griechische Familienversicherung müssen wir ab März (Geburt) für unser Kind wohl in Anspruch nehmen. Meine Frau möchte aber nach Möglichkeit in der deutschen freiwilligen Versicherung bleiben.
@Poet
Da ich ein Gewerbe mit Standort in Griechenland habe und dort auch arbeite, muss ich meine Krankenversicherung (und in diesem Fall auch griechische Rentenversicherung) weiterhin in Griechenland haben. Dies wurde mir so von der griechischen Krankenversicherung mitgeteilt.
Ich werde mich morgen nochmals mit der B. KK in Verbindung setzen.
Die griechische Familienversicherung müssen wir ab März (Geburt) für unser Kind wohl in Anspruch nehmen. Meine Frau möchte aber nach Möglichkeit in der deutschen freiwilligen Versicherung bleiben.
@Poet
Da ich ein Gewerbe mit Standort in Griechenland habe und dort auch arbeite, muss ich meine Krankenversicherung (und in diesem Fall auch griechische Rentenversicherung) weiterhin in Griechenland haben. Dies wurde mir so von der griechischen Krankenversicherung mitgeteilt.