freiwillige Krankenversicherung bei neuen Steuerbescheid
Moderator: Czauderna
freiwillige Krankenversicherung bei neuen Steuerbescheid
Hallo,
da ich von meiner Krankenkasse nicht gut beraten werde, wende ich mich mal hier an euch.
Ich bin selbständig und freiwillig versichert. Ich wurde von meiner Krankenkasse nebenberuflich Selbständig eingestuft. Ich arbeite in der Woche ca. 18 Stunden. Der aktuelle Steuerbescheid ist von 2013. 2013 habe ich Einkünfte aus Gewerbetrieb von nur 7.194€.
Bei der Krankenkasse bin ich seit April 2015.
Ich vermute, dass mein Steuerberater die Steuererklärung 2014 machen wird und ich in ca. 3 Monaten den Steuerbescheid 2014 von Finanzamt bekommen werde.
Laut BWA habe ich ein vorläufiges Ergebnis von 16.079,41 €
Meine Frage ist, muss ich ab Datum Steuerbescheid 2014 den neuen höheren Beitrag bei der Krankenkasse bezahlen oder muss ich rückwirkend alles zurück zahlen. Wenn ich alles rückwirkend zahlen muss ab wann?
Vielen Dank.
da ich von meiner Krankenkasse nicht gut beraten werde, wende ich mich mal hier an euch.
Ich bin selbständig und freiwillig versichert. Ich wurde von meiner Krankenkasse nebenberuflich Selbständig eingestuft. Ich arbeite in der Woche ca. 18 Stunden. Der aktuelle Steuerbescheid ist von 2013. 2013 habe ich Einkünfte aus Gewerbetrieb von nur 7.194€.
Bei der Krankenkasse bin ich seit April 2015.
Ich vermute, dass mein Steuerberater die Steuererklärung 2014 machen wird und ich in ca. 3 Monaten den Steuerbescheid 2014 von Finanzamt bekommen werde.
Laut BWA habe ich ein vorläufiges Ergebnis von 16.079,41 €
Meine Frage ist, muss ich ab Datum Steuerbescheid 2014 den neuen höheren Beitrag bei der Krankenkasse bezahlen oder muss ich rückwirkend alles zurück zahlen. Wenn ich alles rückwirkend zahlen muss ab wann?
Vielen Dank.
D-S-E
vertritts Du diese Auffassung auch noch unter Berücksichtigung von diesem Grundsätzen
https://www.tk.de/centaurus/servlet/con ... aendig.pdf
und Pkt 5, dort dann im 2 Absatz
und hier dann der entscheidende Satz:
In der Folgezeit eintretende tatsächliche Änderungen, die nicht nur von vorübergehend er Dauer sind, sind vom Z e i t p u n k t
der Ä n d e r u n g der Verhältnisse an zu berücksichtigen.
War dies denn nicht ein Zeitpunkt im Jahr 2014 ??????
vertritts Du diese Auffassung auch noch unter Berücksichtigung von diesem Grundsätzen
https://www.tk.de/centaurus/servlet/con ... aendig.pdf
und Pkt 5, dort dann im 2 Absatz
und hier dann der entscheidende Satz:
In der Folgezeit eintretende tatsächliche Änderungen, die nicht nur von vorübergehend er Dauer sind, sind vom Z e i t p u n k t
der Ä n d e r u n g der Verhältnisse an zu berücksichtigen.
War dies denn nicht ein Zeitpunkt im Jahr 2014 ??????
Hallo heinrich,
meines Erachtens ist erst die Ausstellung des neuen Einkommensteuerbescheids im beitragsrechtlichen Sinne der Zeitpunkt, in dem Änderungen bekannt werden. Somit bleibt es für mich dabei.
Hallo sisqonrw,
geregelt ist das nur in Richtlinien. Die Richtlinien, die heinrich verlinkt hat, sind hierbei entscheidend. Ich bin mir sicher, dass das höhere Einkommen erst mit Ausstellung des neuen Steuerbescheids relevant wird. Somit gibt es dann auch keine Beitragsnachforderung.
meines Erachtens ist erst die Ausstellung des neuen Einkommensteuerbescheids im beitragsrechtlichen Sinne der Zeitpunkt, in dem Änderungen bekannt werden. Somit bleibt es für mich dabei.
Hallo sisqonrw,
geregelt ist das nur in Richtlinien. Die Richtlinien, die heinrich verlinkt hat, sind hierbei entscheidend. Ich bin mir sicher, dass das höhere Einkommen erst mit Ausstellung des neuen Steuerbescheids relevant wird. Somit gibt es dann auch keine Beitragsnachforderung.
@Heinrich, wie willst Du denn den Zeitpunkt in 2014 genau bestimmen, ab wann es hauptberuflich war. So etwas ist doch teilweise auch ein schleichender Prozeß.
Dies lässt sich doch in der Praxis so gut wie gar nicht feststellen. Es sei denn, dass der Versicherte bspw. ein Tagebuch geführt hat und die Anzahl der Wochenstunden dokumentiert hat.
Dies lässt sich doch in der Praxis so gut wie gar nicht feststellen. Es sei denn, dass der Versicherte bspw. ein Tagebuch geführt hat und die Anzahl der Wochenstunden dokumentiert hat.
ICH WILL gar NIX.
Wie ich so einen Fall entscheide und händele, dass wird wohl so sein, wie D-S-E beschrieben.
Rossi: Du weißt doch, dass ICH großzügig bin.
ABER: mit meiner Anmerkung wollte ich nur darauf hinweisen, dass man nach dem Satz den ich eingestellt habe, doch auch zu einer anderen Lösung kommen kann.
Hier werden Antworten gegeben. Der Fragesteller glaubt dies. Denn alles was im Internet steht, ist ja richtig. Ihr versteht meine Ironie.
Wenn die zuständige KK das anders sieht, wat denn dann.
Es gibt ja manchmal auch 2 verschiedene Arten von richtig.
Rossi: die Sache mit dem schleichenden Prozess, ist genau das Problem, deshalb finde ICH auch immer eine einfache Lösung.
Wie ich so einen Fall entscheide und händele, dass wird wohl so sein, wie D-S-E beschrieben.
Rossi: Du weißt doch, dass ICH großzügig bin.
ABER: mit meiner Anmerkung wollte ich nur darauf hinweisen, dass man nach dem Satz den ich eingestellt habe, doch auch zu einer anderen Lösung kommen kann.
Hier werden Antworten gegeben. Der Fragesteller glaubt dies. Denn alles was im Internet steht, ist ja richtig. Ihr versteht meine Ironie.
Wenn die zuständige KK das anders sieht, wat denn dann.
Es gibt ja manchmal auch 2 verschiedene Arten von richtig.
Rossi: die Sache mit dem schleichenden Prozess, ist genau das Problem, deshalb finde ICH auch immer eine einfache Lösung.