freiwillige Krankenversicherung bei neuen Steuerbescheid

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
sisqonrw
Beiträge: 62
Registriert: 27.01.2011, 21:51

freiwillige Krankenversicherung bei neuen Steuerbescheid

Beitrag von sisqonrw » 19.01.2016, 10:25

Hallo,

da ich von meiner Krankenkasse nicht gut beraten werde, wende ich mich mal hier an euch.

Ich bin selbständig und freiwillig versichert. Ich wurde von meiner Krankenkasse nebenberuflich Selbständig eingestuft. Ich arbeite in der Woche ca. 18 Stunden. Der aktuelle Steuerbescheid ist von 2013. 2013 habe ich Einkünfte aus Gewerbetrieb von nur 7.194€.

Bei der Krankenkasse bin ich seit April 2015.

Ich vermute, dass mein Steuerberater die Steuererklärung 2014 machen wird und ich in ca. 3 Monaten den Steuerbescheid 2014 von Finanzamt bekommen werde.

Laut BWA habe ich ein vorläufiges Ergebnis von 16.079,41 €

Meine Frage ist, muss ich ab Datum Steuerbescheid 2014 den neuen höheren Beitrag bei der Krankenkasse bezahlen oder muss ich rückwirkend alles zurück zahlen. Wenn ich alles rückwirkend zahlen muss ab wann?

Vielen Dank.

D-S-E
Beiträge: 449
Registriert: 14.12.2015, 20:27

Beitrag von D-S-E » 19.01.2016, 18:02

Hallo,

solltest Du von Deiner Krankenkasse als hauptberuflich Selbstständig beurteilt werden, dann zahlst Du den höheren Beitrag ab dem Folgemonat der Ausstellung des Einkommensteuerbescheides.

Viele Grüße
D-S-E

heinrich
Beiträge: 1266
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 19.01.2016, 19:54

D-S-E

vertritts Du diese Auffassung auch noch unter Berücksichtigung von diesem Grundsätzen

https://www.tk.de/centaurus/servlet/con ... aendig.pdf

und Pkt 5, dort dann im 2 Absatz

und hier dann der entscheidende Satz:
In der Folgezeit eintretende tatsächliche Änderungen, die nicht nur von vorübergehend er Dauer sind, sind vom Z e i t p u n k t
der Ä n d e r u n g der Verhältnisse an zu berücksichtigen.

War dies denn nicht ein Zeitpunkt im Jahr 2014 ??????

sisqonrw
Beiträge: 62
Registriert: 27.01.2011, 21:51

Beitrag von sisqonrw » 19.01.2016, 20:41

D-S-E habe ich es richtig verstanden, dass ich ab neuer Steuerbescheid den neuen Beitrag zahlen muss.

Muss man hier nichts rückwirkend zurück zahlen?

Wie ist das gesetzlich geregelt oder handhabt jede Krankenkasse es anders?

D-S-E
Beiträge: 449
Registriert: 14.12.2015, 20:27

Beitrag von D-S-E » 19.01.2016, 23:28

Hallo heinrich,

meines Erachtens ist erst die Ausstellung des neuen Einkommensteuerbescheids im beitragsrechtlichen Sinne der Zeitpunkt, in dem Änderungen bekannt werden. Somit bleibt es für mich dabei.

Hallo sisqonrw,

geregelt ist das nur in Richtlinien. Die Richtlinien, die heinrich verlinkt hat, sind hierbei entscheidend. Ich bin mir sicher, dass das höhere Einkommen erst mit Ausstellung des neuen Steuerbescheids relevant wird. Somit gibt es dann auch keine Beitragsnachforderung.

Rossi
Beiträge: 2075
Registriert: 16.12.2007, 14:41

Beitrag von Rossi » 20.01.2016, 13:25

@Heinrich, wie willst Du denn den Zeitpunkt in 2014 genau bestimmen, ab wann es hauptberuflich war. So etwas ist doch teilweise auch ein schleichender Prozeß.

Dies lässt sich doch in der Praxis so gut wie gar nicht feststellen. Es sei denn, dass der Versicherte bspw. ein Tagebuch geführt hat und die Anzahl der Wochenstunden dokumentiert hat.

heinrich
Beiträge: 1266
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 20.01.2016, 20:05

ICH WILL gar NIX.

Wie ich so einen Fall entscheide und händele, dass wird wohl so sein, wie D-S-E beschrieben.

Rossi: Du weißt doch, dass ICH großzügig bin.

ABER: mit meiner Anmerkung wollte ich nur darauf hinweisen, dass man nach dem Satz den ich eingestellt habe, doch auch zu einer anderen Lösung kommen kann.

Hier werden Antworten gegeben. Der Fragesteller glaubt dies. Denn alles was im Internet steht, ist ja richtig. Ihr versteht meine Ironie.

Wenn die zuständige KK das anders sieht, wat denn dann.

Es gibt ja manchmal auch 2 verschiedene Arten von richtig.

Rossi: die Sache mit dem schleichenden Prozess, ist genau das Problem, deshalb finde ICH auch immer eine einfache Lösung.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 20.01.2016, 21:09

Hallo Heinrich,
oh je - damit kannst du Rossi aber nicht kommen - der Begriff "grosszügig" ähnelt dem Begriff "Bauchgefühl" oder eventuell sogar dem "gesunden Menschenverstand" - und dafür gibt es weder Gesetz noch Rundschreiben noch Urteile - du verstehst meine Ironie ?.
Gruss
Czauderna

D-S-E
Beiträge: 449
Registriert: 14.12.2015, 20:27

Beitrag von D-S-E » 20.01.2016, 21:57

Jeder kann sich irren. Ich, aber auch die zuständige Krankenkasse. Diese Entscheidung würden wahrscheinlich nichz alle Kassen gleich treffen.

Rossi
Beiträge: 2075
Registriert: 16.12.2007, 14:41

Beitrag von Rossi » 20.01.2016, 21:58

@Heinrich

Was will Günter damit sagen?!

Wir beide kommen doch super miteinander klar oder?!

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 20.01.2016, 22:06

Rossi hat geschrieben:@Heinrich

Was will Günter damit sagen?!

Wir beide kommen doch super miteinander klar oder?!
Hallo Rossi,
na wir doch auch, oder ?
Gruss
Guenter

Rossi
Beiträge: 2075
Registriert: 16.12.2007, 14:41

Beitrag von Rossi » 20.01.2016, 22:28

Nun ja, Heinrich und ich sind wie ein altes Ehepaar.

heinrich
Beiträge: 1266
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 21.01.2016, 17:06

so iss dat

Rossi
Beiträge: 2075
Registriert: 16.12.2007, 14:41

Beitrag von Rossi » 24.01.2016, 20:06

@Heinrich

Wie ist denn ein altes Ehepaar?

Man achtet sich und ist meistens auf der gleichen Wellenlänge?

Oder man bekäppelt sich immer dort wo es geht!?

Antworten