freiwillige Kranken-Versicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Christine24
Beiträge: 9
Registriert: 23.10.2014, 13:35

freiwillige Kranken-Versicherung

Beitrag von Christine24 » 23.10.2014, 14:16

Guten Tag,
ich habe folg. Frage:
seit ca Juni 14 bekomme ich kein ALG mehr, HarzIV steht mir auch nicht zu. Ich lebe mit einem Lebenspartner zusammen u.bin nicht verheiratet. Ich bestreite meinem Lebensunterhalb auch seit meinem 14 Lebenjahr selbst. Ich bin jetzt 58 Jahre alt.
Ich lebe z. Zt. von meinem Ersparten.
Ich habe richtig Angst, da mir ein Mitarbeiter d. KK mitteilte, dass ich monatl. mind. 150 EUR KRankenkasse zahlen muß u. ich erhalte Zinsen vom Gesparten, das noch angegeben werden muss.
Die Zugrundelegung der ca. 150 EURO Krankenkasse sind ein Einkommen von 921,67EUR, wie man mir schrieb.
Wenn ich jetzt im letzten Jahr 4000 Euro Zinsen in 2014 (z. B. durch Aktiengewinn) erhalten habe, würde das 4000 geteilt durch 12 - monatlich zu den 921,67 darzugerechnet werden.
Oder wird sogar das Einkommen von meinem Lebenspartner mit eingerechnet.
Warum muss ich die Lebenshaltungskosten meiner Krankenkasse angeben, die ich gar nicht gebau weiß. Was passiert, wenn ich diese im Fragebogen nicht angebe.
Ich war noch nie verheiratet und bin von Beruf Sekretärin, leider ist die Nachfrage nach Sekrerärin in diesem Alter nicht groß, was mir auch von der Psyche her zu schaffen macht.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: freiwillige Kranken-Versicherung

Beitrag von Czauderna » 23.10.2014, 14:57

Christine24 hat geschrieben:Guten Tag,
ich habe folg. Frage:
seit ca Juni 14 bekomme ich kein ALG mehr, HarzIV steht mir auch nicht zu. Ich lebe mit einem Lebenspartner zusammen u.bin nicht verheiratet. Ich bestreite meinem Lebensunterhalb auch seit meinem 14 Lebenjahr selbst. Ich bin jetzt 58 Jahre alt.
Ich lebe z. Zt. von meinem Ersparten.
Ich habe richtig Angst, da mir ein Mitarbeiter d. KK mitteilte, dass ich monatl. mind. 150 EUR KRankenkasse zahlen muß u. ich erhalte Zinsen vom Gesparten, das noch angegeben werden muss.

Die Zugrundelegung der ca. 150 EURO Krankenkasse sind ein Einkommen von 921,67EUR, wie man mir schrieb.

Es handelt sich hier um die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbeitragsbemessungsgrenze

Wenn ich jetzt im letzten Jahr 4000 Euro Zinsen in 2014 (z. B. durch Aktiengewinn) erhalten habe, würde das 4000 geteilt durch 12 - monatlich zu den 921,67 darzugerechnet werden.
Oder wird sogar das Einkommen von meinem Lebenspartner mit eingerechnet.

Beide Male - "nein"

Warum muss ich die Lebenshaltungskosten meiner Krankenkasse angeben, die ich gar nicht gebau weiß. Was passiert, wenn ich diese im Fragebogen nicht angebe.
Ich war noch nie verheiratet und bin von Beruf Sekretärin, leider ist die Nachfrage nach Sekrerärin in diesem Alter nicht groß, was mir auch von der Psyche her zu schaffen macht.
Lebensunterhaltkosten -na ja, die Kasse will wissen von was du deinen Lebensunterhalt bestreitest, d.h. die Einstufung erfolgt nach deinen wirtschaftlichen Verhältnissen, konkret bei dir, dein Erspartes bleibt aussen vor, solange du dein Kapital aufbrauchst bleibst du bei 0,00 € zzgl. Kapitalerträgen, also Mindestbeitragsbemessungsgrenze - wenn von deinem Lebenspartner freie Unterkunft und Verpflegung erhältst könnte evtl. noch der Sachbezugswert (ich meine ca. 650,00 €) angesetzt werden
Gruss
Czauderna

Christine24
Beiträge: 9
Registriert: 23.10.2014, 13:35

Beitrag von Christine24 » 23.10.2014, 16:05

Lebensunterhaltkosten -na ja, die Kasse will wissen von was du deinen Lebensunterhalt bestreitest, d.h. die Einstufung erfolgt nach deinen wirtschaftlichen Verhältnissen, konkret bei dir, dein Erspartes bleibt aussen vor, solange du dein Kapital aufbrauchst bleibst du bei 0,00 € zzgl. Kapitalerträgen, also Mindestbeitragsbemessungsgrenze - wenn von deinem Lebenspartner freie Unterkunft und Verpflegung erhältst könnte evtl. noch der Sachbezugswert (ich meine ca. 650,00 €) angesetzt werden
921,67EU

Vielen Dank, Czauderna, für die schnelle Antwort.

!!!!konkret bei dir, dein Erspartes bleibt aussen vor, solange du dein Kapital aufbrauchst bleibst du bei 0,00 € zzgl. Kapitalerträgen, also Mindestbeitragsbemessungsgrenze!!!!
Also lege ich den Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt vor, darin meine Zinsen stehen, das wären bei 4000EUR Zinseinkünfte monatlich 333,-- + ca. 67 EUR (Freistellung 800 EU ) u. damit liege ich unter der gesetzlich vorgeschriebene Mindestbeitragsbemessungsgrenze.

Es ist nicht so, dass ich bei meinem Partner wohne, sondern mein Partner wohnt bei mir im Einfamilienhaus.
Was wird da noch vom Gesetz her angerechnet?
Gruß Christine

Christine24
Beiträge: 9
Registriert: 23.10.2014, 13:35

Beitrag von Christine24 » 23.10.2014, 16:42

Vielen Dank, Czauderna, für die schnelle Antwort.

Also lege ich den Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt vor, darin meine Zinsen stehen, das wären bei 4000EUR Zinseinkünfte monatlich 333,-- + ca. 67 EUR monatlich (Freistellung 800 EU ) u. damit liege ich unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeitragsbemessungsgrenze.

Es ist nicht so, dass ich bei meinem Partner wohne, sondern mein Partner wohnt bei mir im Einfamilienhaus. (Er hat auch Unterhalt an seine Ex-Frau zu zahlen u. einen Kredit abzuzahlen)
Was wird noch vom Gesetz her angerechnet? Geldwerter Vorteil?

Gruß Christine

broemmel
Beiträge: 2584
Registriert: 08.01.2012, 23:10

Beitrag von broemmel » 23.10.2014, 17:57

zahlt Dein Partner Miete an Dich?

Wenn ja, wird das als Einnahme bei Dir angerechnet.

Wenn er keine Miete zahlt wird auch kein Einkommen angerechnet.

Antworten