Freiwillige GKV und private Pflegepflichtversicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

LordExcalibur
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Freiwillige GKV und private Pflegepflichtversicherung

Beitrag von LordExcalibur » 14.03.2021, 18:23

Hallo zusammen,

ist es möglich freiwillig in der GKV zu verbleiben, sich aber in der privaten Pflegepflichtversicherung zu versichern?

Viele Grüße
Sebastian

Czauderna
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Re: Freiwillige GKV und private Pflegepflichtversicherung

Beitrag von Czauderna » 14.03.2021, 18:32

Hallo,
grundsätzlich möglich - https://dejure.org/gesetze/SGB_XI/22.html
Gruss
Czauderna

LordExcalibur
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Re: Freiwillige GKV und private Pflegepflichtversicherung

Beitrag von LordExcalibur » 14.03.2021, 19:10

Bringt das irgendwelche Nachteile mit sich?

Czauderna
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Re: Freiwillige GKV und private Pflegepflichtversicherung

Beitrag von Czauderna » 14.03.2021, 20:56

LordExcalibur hat geschrieben:
14.03.2021, 19:10
Bringt das irgendwelche Nachteile mit sich?
Hallo,
ich kenne jetzt nicht die Logistik, die bei der Leistungserbringung durch die PKV angewandt wird, da sollte sich ein PKV-Experte/in dazu äußern. Was die Leistungen selbst angeht, dürfte sie in der Höhe gleich sein wie bei den Pflegekassen.
Gruss
Czauderna

GS
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Re: Freiwillige GKV und private Pflegepflichtversicherung

Beitrag von GS » 15.03.2021, 00:18

Hallo,
LordExcalibur fragt
Bringt das irgendwelche Nachteile mit sich?
Möglicherweise im Leistungsfall. Wer pflegebedürftig ist, der ist - behaupte ich mal - immer auch krank. Liegen beide Leistungsbereiche nicht in einer Hand, könnte es eher zu Sand im Getriebe führen als bei Befolgung des Prinzips "Pflege folgt Kranken".

Eine spezielle Situation könnte ich mir vorstellen, den Schritt gehen zu wollen: Du planst, zur PKV zu wechseln, willst das aber warum auch immer noch einen überschaubaren Zeitraum aufschieben. Dann würdest du in Pflege einige einstellige Euro Monatsbeitrag zusätzlich sparen, wenn du hier sofort wechselst. Aber Achtung: Kommt es dann doch nicht zum Wechsel in Kranken, fährst du auf Dauer zweigleisig.

Da eine Krankenversicherung keine Sparkasse ist, sollte das also keine Rolle spielen - vielleicht mit einer Ausnahme: Du legtst die Beitragsersparnis durch den Wechsel in Pflege-Mehrleistungen an. So hast du für den gleichen Beitrag im Leistungsfall eine entsprechend höhere Absicherung, ggf. natürlich unter Aufgabe des Prinzips "Pflege folgt Kranken".

Gruß
von GS

LordExcalibur
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Re: Freiwillige GKV und private Pflegepflichtversicherung

Beitrag von LordExcalibur » 15.03.2021, 20:46

Vielen Dank für eure Antworten.

Mich wundert etwas, dass dieses Thema bisher kaum bzw. gar nicht diskutiert wurde. Die mögliche Beitragsersparnis liegt hier schon im Bereich um 100€ pro Monat. Mir das zugegebenerweise aber auch erst bewusst geworden, als ich in die PKV gewechselt bin. Für mich ist diese Frage eher fiktiv, potenziell aber für meine Frau relevant.
Warum also macht das offensichtlich kaum jemand wenn man bei gleichen Leistungen rund 100€ pro Monat sparen kann?

Czauderna
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Re: Freiwillige GKV und private Pflegepflichtversicherung

Beitrag von Czauderna » 15.03.2021, 21:04

LordExcalibur hat geschrieben:
15.03.2021, 20:46
Vielen Dank für eure Antworten.

Mich wundert etwas, dass dieses Thema bisher kaum bzw. gar nicht diskutiert wurde. Die mögliche Beitragsersparnis liegt hier schon im Bereich um 100€ pro Monat. Mir das zugegebenerweise aber auch erst bewusst geworden, als ich in die PKV gewechselt bin. Für mich ist diese Frage eher fiktiv, potenziell aber für meine Frau relevant.
Warum also macht das offensichtlich kaum jemand wenn man bei gleichen Leistungen rund 100€ pro Monat sparen kann?
Hallo,
vorausgesetzt es ist wirklich so und das nicht nur in Einzelfällen, dann hängt das doch mit der Leistungsabwicklung irgendwie zusammen.
Die Sach- Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden überwiegend als Vertragsleistung erbracht und die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt direkt zwischen Vertragspartner und der Pflegekasse. Das ist grundsätzlich bei der PKV nicht so - Beispiel : Pflegedienst -
Die Basis des Pflegevertrages zwischen den zu Pflegenden und den Leistungserbringern bilden die einheitlichen Vertragspreise für die jeweiligen Pflegeleistungen zulasten der Pflegekasse, d.h. wenn der Pflegedienst dreimal täglich ins Haus kommt, bekommt er von der Pflegekasse seine Rechnung auch entsprechend bezahlt. Bei der PKV ist Rechnungsempfänger grundsätzlich der oder die zu Pflegende, und das dürfte bei anderen Leistungen ähnlich sein. Auch bei der Pflege gibt es "Privatpatienten". Sicher, wenn man die Leistungen später mal nicht benötigt, dann haben sich die 100,00 € Ersparnis rentiert und du hast recht, wenn das wirklich so von Vorteil wäre, warum lassen sich dann so wenige Menschen innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Pflegeversicherungspflicht davon befreien und schließen eine Pflegeversicherung bei der PKV ab.
Ach ja, noch etwas, von wegen der gleichen Leistungen - das mag sein, aber könnte es nicht sein, dass die Leistungen , je nach Pflegegrad bei Versicherten der privaten Pflegeversicherung schnelle aufgebraucht sind
Gruss
Czauderna

LordExcalibur
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Re: Freiwillige GKV und private Pflegepflichtversicherung

Beitrag von LordExcalibur » 15.03.2021, 22:04

Czauderna hat geschrieben:
15.03.2021, 21:04
Hallo,
vorausgesetzt es ist wirklich so und das nicht nur in Einzelfällen, dann hängt das doch mit der Leistungsabwicklung irgendwie zusammen.
Die Sach- Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden überwiegend als Vertragsleistung erbracht und die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt direkt zwischen Vertragspartner und der Pflegekasse. Das ist grundsätzlich bei der PKV nicht so - Beispiel : Pflegedienst -
Die Basis des Pflegevertrages zwischen den zu Pflegenden und den Leistungserbringern bilden die einheitlichen Vertragspreise für die jeweiligen Pflegeleistungen zulasten der Pflegekasse, d.h. wenn der Pflegedienst dreimal täglich ins Haus kommt, bekommt er von der Pflegekasse seine Rechnung auch entsprechend bezahlt. Bei der PKV ist Rechnungsempfänger grundsätzlich der oder die zu Pflegende, und das dürfte bei anderen Leistungen ähnlich sein. Auch bei der Pflege gibt es "Privatpatienten". Sicher, wenn man die Leistungen später mal nicht benötigt, dann haben sich die 100,00 € Ersparnis rentiert und du hast recht, wenn das wirklich so von Vorteil wäre, warum lassen sich dann so wenige Menschen innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Pflegeversicherungspflicht davon befreien und schließen eine Pflegeversicherung bei der PKV ab.
Ach ja, noch etwas, von wegen der gleichen Leistungen - das mag sein, aber könnte es nicht sein, dass die Leistungen , je nach Pflegegrad bei Versicherten der privaten Pflegeversicherung schnelle aufgebraucht sind
Das ist mir noch nicht ganz klar. Nach meinem Verständnis leistet die soziale wie auch die private Pflegeversicherung fest Sätze die sich im Wesentlichen nach dem Pflegegrad bemessen. Nach meinem Verstädnis ist das immer ein Zuschuss und dürfte im Regelfall die tatsächlichen Kosten nicht decken. Folglich müsste auch eine gesetzlich versicherte pflegebedürftige Person zuzahlen, oder?
Du sagst, dass die Pflegedienst hier für einen Privatpatienten höhere Beträge abrechnen wie für den gesetzlichen Patienten? Wie ist dein letzter Satz zu verstehen?

Czauderna
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Re: Freiwillige GKV und private Pflegepflichtversicherung

Beitrag von Czauderna » 16.03.2021, 10:42

LordExcalibur hat geschrieben:
15.03.2021, 22:04
Czauderna hat geschrieben:
15.03.2021, 21:04
Hallo,
vorausgesetzt es ist wirklich so und das nicht nur in Einzelfällen, dann hängt das doch mit der Leistungsabwicklung irgendwie zusammen.
Die Sach- Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden überwiegend als Vertragsleistung erbracht und die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt direkt zwischen Vertragspartner und der Pflegekasse. Das ist grundsätzlich bei der PKV nicht so - Beispiel : Pflegedienst -
Die Basis des Pflegevertrages zwischen den zu Pflegenden und den Leistungserbringern bilden die einheitlichen Vertragspreise für die jeweiligen Pflegeleistungen zulasten der Pflegekasse, d.h. wenn der Pflegedienst dreimal täglich ins Haus kommt, bekommt er von der Pflegekasse seine Rechnung auch entsprechend bezahlt. Bei der PKV ist Rechnungsempfänger grundsätzlich der oder die zu Pflegende, und das dürfte bei anderen Leistungen ähnlich sein. Auch bei der Pflege gibt es "Privatpatienten". Sicher, wenn man die Leistungen später mal nicht benötigt, dann haben sich die 100,00 € Ersparnis rentiert und du hast recht, wenn das wirklich so von Vorteil wäre, warum lassen sich dann so wenige Menschen innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Pflegeversicherungspflicht davon befreien und schließen eine Pflegeversicherung bei der PKV ab.
Ach ja, noch etwas, von wegen der gleichen Leistungen - das mag sein, aber könnte es nicht sein, dass die Leistungen , je nach Pflegegrad bei Versicherten der privaten Pflegeversicherung schnelle aufgebraucht sind
Das ist mir noch nicht ganz klar. Nach meinem Verständnis leistet die soziale wie auch die private Pflegeversicherung fest Sätze die sich im Wesentlichen nach dem Pflegegrad bemessen. Nach meinem Verstädnis ist das immer ein Zuschuss und dürfte im Regelfall die tatsächlichen Kosten nicht decken. Folglich müsste auch eine gesetzlich versicherte pflegebedürftige Person zuzahlen, oder?
Du sagst, dass die Pflegedienst hier für einen Privatpatienten höhere Beträge abrechnen wie für den gesetzlichen Patienten? Wie ist dein letzter Satz zu verstehen?
Hallo,
ich hatte ja schon weiter oben geschrieben, dass ich nichts Genaues zur Leistungserbringung in der PKV sagen kann, ich denke aber, dass es da genau so ist wie bei der Krankenversicherung, also Rechnungsempfänger ist der Versicherte.
Sicher, die Gesamtleistung ist bei GKV und PKV, was Sachleistungen und/oder Pflegegeld angeht gleich hoch. Mir sind aber keine Regelungen bekannt, wonach ein Pflegedienst seine Leistungen gegenüber einem Privatpatienten in genau der gleichen Höhe abrechnen darf, wie er es bei einem GKV-Versicherten aufgrund der bestehenden Versorgungsverträge machen muss, was bedeutet, wenn beispielsweise ein Pflegeeinsatz in der GKV mit 35,00 € (fiktiver Betrag) pro Tag zu Buche schlägt, könnte dieser bei einem PKV versicherten schon mit 50,00€ (fiktiver Betrag) in Rechnung gestellt werden.
Bei 30 Tagen im Monat wären das für GKV-Versicherte 1050,00 € und beim PKV-Versicherten 1500,00 € - Die Gesamtleistung bei beiden Versicherung im Pflegegrad 2 als Sachleistung beträgt 689,00 €, d.h. alles, was darüber hinaus geht, muss vom Versicherten selbst gezahlt werden.
Bei Versorgung mit Pflegehilfsmittel, vollstationäre Pflege, Pflegegeld, soziale Absicherung der Pflegeperson dürfte es meiner Auffassung nach keine oder nur minimale Unterschiede geben.
Noch einmal, ich meine, dass es so ist, lasse mich aber gerne durch einen anderen Experten korrigieren.
Gruss
Czauderna

LordExcalibur
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Re: Freiwillige GKV und private Pflegepflichtversicherung

Beitrag von LordExcalibur » 16.03.2021, 10:59

Das wäre wirklich interessant. Meineswissens sind die Kosten der Pflegedienste ohnehin nicht reguliert, d.h. jeder Pflegedienst hat seinen eigenen Satz. Gleiches gilt bei Heimen. Daher würde es mich hier sehr wundern, wenn auf einmal abhängig von Versicherungsstatus mehr abgerechnet wird. Genaugenommen dürfte der Aufwand für den Pflegedienst bei einem Privatpatienten sogar geringer sein, da er nur eine Abrechnung machen muss.
In der Krankenversicherung ist das ja was anderes, da hier der Arzt direkt die Sachleistungen erbringt und gar nichts mit dem Patienten abrechnet.

Czauderna
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Re: Freiwillige GKV und private Pflegepflichtversicherung

Beitrag von Czauderna » 16.03.2021, 11:29

Hallo,
hier mal ein Link zu einem Versorgungsvertrag - https://www.google.com/search?q=Versorg ... 59&bih=910
Gruss
Czauderna

GS
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Re: Freiwillige GKV und private Pflegepflichtversicherung

Beitrag von GS » 16.03.2021, 15:13

Hallo,

ich bringe auch mal ein Vertragsmuster aus dem Bereich der SPV hier ein - in den ich übrigens guugelfrei reinkam:

https://www.vdek.com/LVen/BAW/Service/P ... uster.pdf

Unter § 8 (Vergütung) verlangt Absatz 3
Zuzahlungen zu den Vertragsleistungen darf der Pflegedienst von den Pflegebedürftigen weder fordern noch annehmen.
Gut und schön. Aber was ist in folgendem Vergleichsfall, z. B. im Pflegegrad 2?
Person A hat den Grad 2 "knapp" bestanden, Person B ist aber knapp an der Einstufung zu Grad 3 gescheitert.

In beiden Fällen stehen 689 € Pflegesachleistung zur Verfügung, der Pflegebedarf für Person B ist jedoch deutlich höher als für A. Selbst wenn es für A noch individuell reichen sollte, muss B für die zusätzlich notwendigen Leistungen eine besondere Vereinbarung außerhalb der Pflichtleistungen schließen, wenn sie nicht unversorgt bleiben will.
Der Pflegedienst muss es zwar hinkriegen, die beiden Bereiche organisatorisch/abrechnungstechnisch zu trennen, aber er muss sich im Zusatzvertrag nicht an den "Kassensätzen" orientieren, unabhängig davon, ob die Pflegekasse eine"soziale" oder eine "private" ist. OK, falls "privat", genügt ein Vertrag, und von der PPV gibt es auch für B maximal 689 € monatlich.

Ob der Pflegedienst "Robin Hood" vielleicht ein Auge zudrückt, weil er auf den ersten Blick gesehen hat, dass z. B. Person B finanziell nicht auf Rosen gebettet ist, steht auf einem anderen Blatt. Mit einiger Sicherheit spielt dabei aber "sozial" oder "privat" keine Rolle. Eher schon die Preisklasse der Wohnungseinrichtung und der Karre des nicht pflegebedürftigen Ehegatten vor der Haustür.

Grüße
von GS

LordExcalibur
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Re: Freiwillige GKV und private Pflegepflichtversicherung

Beitrag von LordExcalibur » 16.03.2021, 20:52

Die Frage ist doch eigentlich wer bestimmt was für die 689€ Pflegesachleistung gemacht wird. Pflegedienst "Goldener Wasserhahn" kommt dafür vielleicht nur halb so lange wie der Pflegedienst "Robin Hood". Daher kann es doch durchaus sein, dass Person B in dem Beispiel von oben bei "Robin Hood" ausreichend gepflegt wird, während sich Person A auch "Goldener Wasserhahn" leisten kann ohne schlecht versorgt zu sein.

Wenn ich die Versorgungsverträge richtig verstehe sind diese von der sozialen Pflegeversicherung ausgehandelt und haben folglich für die private Pflegeversicherung keine Gültigkeit. Gibt es ähnliches auch für die private Pflegeversicherung?

Czauderna
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Re: Freiwillige GKV und private Pflegepflichtversicherung

Beitrag von Czauderna » 16.03.2021, 21:42

Hallo,
Die Frage ist doch eigentlich wer bestimmt was für die 689€ Pflegesachleistung gemacht wird. Pflegedienst "Goldener Wasserhahn" kommt dafür vielleicht nur halb so lange wie der Pflegedienst "Robin Hood". Daher kann es doch durchaus sein, dass Person B in dem Beispiel von oben bei "Robin Hood" ausreichend gepflegt wird, während sich Person A auch "Goldener Wasserhahn" leisten kann, ohne schlecht versorgt zu sein.
Sicher gibt es zwischen den verschiedenen Pflegediensten Unterschiede in der Betreuungs-Qualität. Es ist in der Praxis aber so, dass es, wenn überhaupt nur wenige Pflegedienste gibt, die nur rein die GKV-Versorgung machen oder aber nur die PKV-Versorgung. Was die Qualität der Leistungen angeht, da schon weniger, denn so macht beispielsweise Pflegerin "A" ihre morgendliche Route sicher nicht getrennt nach PKV und GKV, sondern wie es eben die Planung der Route zeitlich am besten vorgibt. Die geleistete Pflege incl. der Verweilzeit wird immer dokumentiert (zumindest bei der GKV) und am am Ende jeden Monats von den zu Pflegenden oder durch Angehörige (Pflegepersonen) schriftlich bestätigt, was auch sehr wichtig ist bei Rechnungsprüfungen oder Streitigkeiten wegen der Rechnungshöhe.
Die konkrete Frage kann ich leider nicht beantworten, bekannt ist mir ein Versorgungsvertrag mit einer PKV jedenfalls nicht.
Wer bestimmt was gemacht wird ? - Das wird im Pflegevertrag bei Beginn der Pflege festgelegt, der zwischen den zu Pflegenden und dem Pflegedienst schriftlich geschlossen wird. Dort stehen die Zahl der Einsätze pro Woche sowie die Art der Pflegeleistungen und ggf. auch Art und Umfang der hauswirtschaftlichen Versorgung. Da stehen auch die gültigen Preise für die Leistung und Wegpauschale, soweit ich mich erinnern kann. In der Regel erhält die Pflegekasse (GKV) eine Kopie dieses Vertrages zum Zweck der Rechnungsprüfung
Gruss
Czauderna

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Re: Freiwillige GKV und private Pflegepflichtversicherung

Beitrag von LordExcalibur » 17.03.2021, 10:24

Danke.
Deine Ausführungen sprechen ja eher dafür, dass die Pflegedienste eher keine unterschiedlichen Preislisten für GKV und PKV Versicherte haben. Wenn dem so wäre, dann würde man zurecht erwarten, dass die PKV Versicherten auch andere/bessere Leistungen bekommen.

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