Guten Abend,
ich erhalte seit kurzem den Gründungszuschuss der Agentur und bin seitdem freiwillig in der GKV.
Nun hat heute die Krankenkasse angerufen und möchte meinen Businessplan für die Berechnung der Beiträge haben.
Die Frage dazu ist:
Natürlich habe ich jährlich steigende Einnahmen in die Planung eingestellt. Ob diese so eintreten kann ich heute nicht sicher sagen. Wie lange wird auf diese Zahlen abgestellt?
3 Jahre lang (wie im Businessplan abgesehen) oder bis ein Steuerbescheid da ist?
Weiterhin will die Krankenkasse den Steuerbescheid 2011 haben? Der wird aber ja erst vom Steuerberater gemacht (wie ich den kenne zum Jahresende 12) und dann kommt der Bescheid so Anfang 2013.
Was soll ich denen da sagen?
Danke schön!
Grüße
Hennes
freiwillige GKV / Gründungszuschuss
Moderator: Czauderna
Hallo,
das mit dem "Businessplan", das höre ich zum ersten mal in Verbindung mit der Einstufung durch die Kasse. Ich kenne das so, dass am Beginn der Selbständigkeit der Selbständige sein Einkommen schätzt und die endgültige Einstufung dann rückwirkend nach Vorlage der ersten Einkommensteuerklärung folgt, mit dem Ergebnis dass dann entweder Beiträge nach gefordert werden weil das tatsächliche Einkommen höher war als geschätzt, oder es wird (Unter Berücksichtigung der Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit 1.312,50 €
bei Gründungszugschussempfängern) Beitrag zurückerstattet, weil das Einkommen niedriger war als geschätzt.
Was die Steuererklärung für 2011 anbetrifft ist es schon ein starkes Stück, wenn die diese bereits im Januar 2012 haben will - wer das unterschrieben hat, der hat ja wohl keinen blassen Schimmer.
Gruß
Czauderna
das mit dem "Businessplan", das höre ich zum ersten mal in Verbindung mit der Einstufung durch die Kasse. Ich kenne das so, dass am Beginn der Selbständigkeit der Selbständige sein Einkommen schätzt und die endgültige Einstufung dann rückwirkend nach Vorlage der ersten Einkommensteuerklärung folgt, mit dem Ergebnis dass dann entweder Beiträge nach gefordert werden weil das tatsächliche Einkommen höher war als geschätzt, oder es wird (Unter Berücksichtigung der Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit 1.312,50 €
bei Gründungszugschussempfängern) Beitrag zurückerstattet, weil das Einkommen niedriger war als geschätzt.
Was die Steuererklärung für 2011 anbetrifft ist es schon ein starkes Stück, wenn die diese bereits im Januar 2012 haben will - wer das unterschrieben hat, der hat ja wohl keinen blassen Schimmer.
Gruß
Czauderna
Hallo,
danke schön für die Antwort.
Mein GKV-Antrag ist auch schon ein paar Wochen dort, aber die wollen erst den Bescheid mir senden, wenn ich den Businessplan hingesendet habe.
Soll ich jetzt einfach eine Umsatz/Gewinnschätzung denen senden oder was würdest Du empfehlen?
Das mit dem Steuerbescheid habe ich auch nicht verstanden, aber er meinte, "das wäre normal so, weil ja 2011 schon rum sei...."
Danke schön.
EDIT:
Kurze Zusatzfrage:
Ich werde ca. 1000 EUR mit der Selbständigkeit verdienen sowie bekomme ich 1000 EUR Gründungszuschuss.
Wie hoch wird der Beitrag werden? Einstufung zum Mindestbeitrag von 1312 EUR oder wird vom Gründungszuschuss auch etwas berücksichtigt?
(Der Gründungszuschuss ist ja steuerfrei und wird nachher auch nicht im Steuerbescheid ausgewiesen. Ist es daher so, dass dieser auch bei der GKV-Berechnung nicht mit reinkommt?)
Danke
danke schön für die Antwort.
Mein GKV-Antrag ist auch schon ein paar Wochen dort, aber die wollen erst den Bescheid mir senden, wenn ich den Businessplan hingesendet habe.
Soll ich jetzt einfach eine Umsatz/Gewinnschätzung denen senden oder was würdest Du empfehlen?
Das mit dem Steuerbescheid habe ich auch nicht verstanden, aber er meinte, "das wäre normal so, weil ja 2011 schon rum sei...."
Danke schön.
EDIT:
Kurze Zusatzfrage:
Ich werde ca. 1000 EUR mit der Selbständigkeit verdienen sowie bekomme ich 1000 EUR Gründungszuschuss.
Wie hoch wird der Beitrag werden? Einstufung zum Mindestbeitrag von 1312 EUR oder wird vom Gründungszuschuss auch etwas berücksichtigt?
(Der Gründungszuschuss ist ja steuerfrei und wird nachher auch nicht im Steuerbescheid ausgewiesen. Ist es daher so, dass dieser auch bei der GKV-Berechnung nicht mit reinkommt?)
Danke
Hallo,
zur Beitragspflicht :
Gründungszuschuss
§ 57 SGB III, § 33
Abs. 3 Nr. 5 SGB IX
ja
- Zuschuss zur sozialen Absicherung (300,00 Euro mtl.) nein (§ 240 Abs. 2 Satz 2 SGB V)
§§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 2 Satz 1
Ich würde der Kasse eine schriftliche Schätzung mitteilen, und darauf verweisen, dass die endgültigen Einnahmen erst mit dem Steuerbescheid bekanntgegeben werden können und das die Einkommensteuerklärung nicht vor dem 31.03.2012
gemacht werden könne - man solle sich deshalb gedulden, bei anderen Kasse
wäre dies im übrigen gängige Praxis.
Gruss
Czauderna
zur Beitragspflicht :
Gründungszuschuss
§ 57 SGB III, § 33
Abs. 3 Nr. 5 SGB IX
ja
- Zuschuss zur sozialen Absicherung (300,00 Euro mtl.) nein (§ 240 Abs. 2 Satz 2 SGB V)
§§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 2 Satz 1
Ich würde der Kasse eine schriftliche Schätzung mitteilen, und darauf verweisen, dass die endgültigen Einnahmen erst mit dem Steuerbescheid bekanntgegeben werden können und das die Einkommensteuerklärung nicht vor dem 31.03.2012
gemacht werden könne - man solle sich deshalb gedulden, bei anderen Kasse
wäre dies im übrigen gängige Praxis.
Gruss
Czauderna