Es ist die Frage aufgetaucht wie vorzugehen ist, wenn man ohne Einkünfte freiwillig gesetzlich versichert ist (also zum Mindestsatz) und AU wird.
Ein Anspruch auf Krankengeld besteht dann ja nicht.
Wenn der Arzt eine AU-Bescheinigung ausstellt, ist es dennoch erforderlich der GKV diese AU-Bescheinigung zu übersenden ?
Freiwillige gesetzliche Versicherung + AU
Moderator: Czauderna
Re: Freiwillige gesetzliche Versicherung + AU
Hallo,
nein, das ist nicht erforderlich, weil die Erkrankungszeit nicht auf eine eventuelle Blockfrist angerechnet werden kann. Es ist auch sinnfrei, eine AU einzufordern.
Viele Grüße
D-S-E
nein, das ist nicht erforderlich, weil die Erkrankungszeit nicht auf eine eventuelle Blockfrist angerechnet werden kann. Es ist auch sinnfrei, eine AU einzufordern.
Viele Grüße
D-S-E
Re: Freiwillige gesetzliche Versicherung + AU
Gebe ich Dir vom Grundsatz her Recht, allerdings käme hier noch die Berücksichtigung eines Minijobs dazu (also unter 451,- €/Monat).
Ich denke man könnte in diesem Falle dem Arbeitgeber eine AU-Bescheinigung aushändigen und er wäre auch für
6 Wochen zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Aber eine Abgabe bei der GKV dürfte wegen des fehlenden Krankengeldanspruches
auch in diesem Falle sinnfrei und nicht erforderlich sein. Richtig ?
MfG
GKVfan
Re: Freiwillige gesetzliche Versicherung + AU
Hallo,
auch das ist richtig, der Arbeitgeber benötigt schon eine solche Meldung, die Krankenkasse nicht, da ohnehin kein Krankengeldanspruch besteht.
Gruss
Czauderna
auch das ist richtig, der Arbeitgeber benötigt schon eine solche Meldung, die Krankenkasse nicht, da ohnehin kein Krankengeldanspruch besteht.
Gruss
Czauderna